Autor Thema: Höhere Gruppe = Laufzeit startet bei 0?  (Read 1210 times)

Kaffee99

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Höhere Gruppe = Laufzeit startet bei 0?
« am: 11.11.2024 20:21 »
Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben festgestellt, dass andere MA in vergleichbaren Vereinen anderes eingestuft sind im TV-L.
Unsere Frage: Wir sind in Verhandlungen mit dem Vorstand und wollen eine Gruppe höher eingestuft werden. Nun habe ich gehört, dass dann die Laufzeiten der einzelnen Stufen nicht angerechnet werden, sonderen bei 0 starten. Ich bin schon fast zwei Jahre in Stufe 5, fallen die zwei Jahre weg?

Danke das iItdenken!

clarion

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Antw:Höhere Gruppe = Laufzeit startet bei 0?
« Antwort #1 am: 11.11.2024 20:58 »
Im TV-L ja. Daher ist es manchmal sinnvoll mit der Höhergruppierung zu warten.

cyrix42

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Antw:Höhere Gruppe = Laufzeit startet bei 0?
« Antwort #2 am: 11.11.2024 21:01 »
Moin,

wie euer Verein das regelt, kann der TV-L nicht festlegen. Es wäre zu klären, ob bzw. in wie weit euer Verein den TV-L anwendet.

Im TV-L jedenfalls regelt §17 Absatz (4) die Höhergruppierung. Konkret sagt der dortige Satz 4:

Zitat
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.

Und natürlich fallen keine Jahre weg, da die in einer Entgeltgruppe zurückgelegte Zeit nichts mit der in einer anderen Entgeltgruppe zu tun hat.

fair

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Antw:Höhere Gruppe = Laufzeit startet bei 0?
« Antwort #3 am: 12.11.2024 02:03 »
Wo ein Wille, da ein Weg. Beispielsweise ein vorgezogener Stufenaufstieg, eine Zulage oder eine Umsetzung der Höhergruppierung für in deinem Fall drei Jahren (im Anschluss an deinen Stufenaufstieg) lassen sich problemlos vertraglich vereinbaren.

ohjeee

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Antw:Höhere Gruppe = Laufzeit startet bei 0?
« Antwort #4 am: 12.11.2024 09:11 »
Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben festgestellt, dass andere MA in vergleichbaren Vereinen anderes eingestuft sind im TV-L.
Unsere Frage: Wir sind in Verhandlungen mit dem Vorstand und wollen eine Gruppe höher eingestuft werden. Nun habe ich gehört, dass dann die Laufzeiten der einzelnen Stufen nicht angerechnet werden, sonderen bei 0 starten. Ich bin schon fast zwei Jahre in Stufe 5, fallen die zwei Jahre weg?

Danke das iItdenken!
also wenn das bei euch über Verhandlungen läuft, scheint ihr ja nicht tarifgebunden (bspw. durch Vereinssatzung) zu sein. Insofern könnt ihr doch ausmachen was ihr wollt? Im Tarif selbst gibts grds. nämlich keine individuellen Gehaltsverhandlungen.
Solltet ihr Tarifgebunden sein (auf welcher Grundlage auch immer), geht grds. nichts über Verhandlungen, sondern über Stellenbewertungen. Kommt dabei eine andere EG raus, wärt ihr ggf. rückwirkend so einzugruppieren, seit die Tätigkeiten übertragen wurden. dann beginnt auch die Stufenlaufzeit bereits in der Vergangenheit.

fair

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Antw:Höhere Gruppe = Laufzeit startet bei 0?
« Antwort #5 am: 12.11.2024 12:23 »
Ah okay, dass das rückwirkend geht, wusste ich bisher nicht. Das wäre ja optimal. Da würde es ja sogar eine kräftige Gehaltsnachzahlung geben?

Ich fürchte aber, dass sie das in der gelebten Praxis nur für ab sofort und die Zukunft umsetzen werden.

Kaffee99

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Antw:Höhere Gruppe = Laufzeit startet bei 0?
« Antwort #6 am: 12.11.2024 17:39 »
Wow, so viele Antworten!  ;)
Vielen Dank, dann schaue ich mal, wie ich das in der Vorstandssitzung gut platzieren kann.
Wir haben den TV-L im Vertrag stehen. Aber den Hinweis mit "extra" Zahlungen finde ich gut. Auch der HInweis mit dem Beginn in der Vergangenheit.

Danke nochmal!

cyrix42

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Antw:Höhere Gruppe = Laufzeit startet bei 0?
« Antwort #7 am: 13.11.2024 14:37 »
Ah okay, dass das rückwirkend geht, wusste ich bisher nicht.

Eine Höhergruppierung kann ja auch nur durch Tätigkeitsveränderungen (oder das Erfüllen einer zuvor nicht vorliegenden, aber geforderten Eigenschaft der Person, z.B. Ausbildungsvoraussetzungen) erfolgen. Entsprechend wird der absolut überwiegende Fall sein, dass die Vertragsänderung, welche eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeiten darstellt, erst zukünftig greift -- wie jeder Arbeitsvertrag.

Etwas anderes ist es, wenn ein Eingruppierungsirrtum vorliegt, die Person also schon die ganze Zeit über in Entgeltgruppe X ist, während der AG bisher nur das Entgelt der Entgeltgruppe Y<X ausgezahlt hat. Diese fehlerhafte Rechtsmeinung kann der Arbeitgeber jederzeit korrigieren; man wäre dann eben seit Beginn/ Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten entsprechend eingruppiert. Man hat aber nach tariflicher Ausschlussfrist nur Anspruch auf das entgangene Entgelt der letzten 6 Monate seit Einfordern dieser.