Autor Thema: Jahressonderzahlung TV-L und Krankheit  (Read 1935 times)

Marty1900

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Jahressonderzahlung TV-L und Krankheit
« am: 12.11.2024 14:52 »
Hallo Zusammen,

Irgendwie verstehe ich die Regelung der Jahressonderzahlung bei Krankheit nicht so richtig.

Ich war vom 23.5.-16.8. krank. Ab 5.7. also im Krankengeld. Grundlage scheinen ja die Monate Juli, August und September zu sein. Wieviel der Jahressonderzahlung wird mir dann jetzt abgezogen?

Vielen Dank und liebe Grüße

cyrix42

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Antw:Jahressonderzahlung TV-L und Krankheit
« Antwort #1 am: 12.11.2024 16:05 »
Moin,

der §20 TV-L regelt die Jahresssonderzahlung. Absatz (1) fordert, dass man zum 01.12. des entsprechenden Jahres noch im Arbeitsverhältnis stehen muss, und Absatz (2) legt den Prozentsatz fest (entsprechend der Entgeltgruppe vom 1. September, wie es in Absatz (3) Satz 2 festgelegt wird).

Absatz (3) sagt dann nun etwas zur Bemessungsgrundlage, auf welche der Prozentsatz bezogen wird. Dies ist im Regelfall (Satz 1) das durchschnittliche Entgelt der Monate Juli, August und September. Es gibt aber Ausnahmen. Die Protokollerklärung zu diesem Absatz lautet:

Zitat
1Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert und durch drei geteilt; dies gilt auch bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs. 2Ist im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert. 3Zeiträume, für die Krankengeldzuschuss gezahlt worden ist, bleiben hierbei unberücksichtigt. 4Besteht während
des Bemessungszeitraums an weniger als 30 Kalendertagen Anspruch auf Entgelt, ist der letzte Kalendermonat, in dem für alle Kalendertage Anspruch auf Entgelt bestand, maßgeblich.

Entsprechend wäre für dich also das gezahlte Entgelt der Monate Juli, August und September zu bilden und Mit 30,67/49 zu multiplizieren. (Es dürfte -- bis auf Rundungsfehler -- dein "normales" Monats-Gehalt herauskommen, sofern dies immer gleich ist.)

Zwar beschreibt der folgende Absatz (4), dass eine Minderung um je 1/12 der Jahressonderzahlung erfolgt für jeden Kalendermonat, in welchem kein Anspruch auf Entgelt bestand. Das liegt bei dir aber für keinen Monat vor: Du hattest bis Mai und ab August in jedem Monat Anspruch auf Arbeitsentgelt für jeweils mindestens einen Tag; sowie im Juni und Juli auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

TLDR: Du erhältst (bis auf Rundungsfehler) die gleiche Jahressonderzahlung, als wenn du nicht krank gewesen wärest.

Marty1900

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Antw:Jahressonderzahlung TV-L und Krankheit
« Antwort #2 am: 12.11.2024 19:22 »
Super, ganz lieben Dank für die ausführliche Erklärung :-)

Tulipa

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Antw:Jahressonderzahlung TV-L und Krankheit
« Antwort #3 am: 13.11.2024 12:34 »
Darf ich mich hier kurz anhängen? Ich wollte gerade das selbe fragen  :)

cyrix42, wärst du bitte so nett bei mir auch drüber zu schauen?

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Krankengeld seit 9.7. und fortlaufend bis voraussichtlich Mitte Januar

Krankengeldzuschuss bekomme ich nicht ausgezahlt (wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich zwar Anspruch, aber es ergibt sich rechnerisch nicht, richtig?)

Dann sollte ich meine normale Jahressonderzahlung bekommen, oder übersehe ich etwas?

Lieben Dank!


fair

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Antw:Jahressonderzahlung TV-L und Krankheit
« Antwort #4 am: 13.11.2024 13:40 »
Mir erschließt sich nicht, warum man dir keinen Krankengeldzuschuss auszahlt.

MoinMoin

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Antw:Jahressonderzahlung TV-L und Krankheit
« Antwort #5 am: 13.11.2024 13:42 »
Mir erschließt sich nicht, warum man dir keinen Krankengeldzuschuss auszahlt.
Weil er 0 € beträgt womöglich, denn er ist ja begrenzt (wobei ich die Berechnung bisher auch noch nicht ganz durchdrungen habe).

Tulipa

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Antw:Jahressonderzahlung TV-L und Krankheit
« Antwort #6 am: 13.11.2024 13:48 »
Danke euch beiden, mir erschließt sich das auch nicht genau. Ich hatte das hier nur mehrfach als Erklärung gelesen, dass sich das manchmal rechnerisch nicht ergibt, obwohl der theoretische Anspruch besteht.

Ich bin grade am rumrechnen und komme durchaus auf einen Differenzbetrag (aber ich war auch noch nie gut in Mathe  ;D  )

cyrix42

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Antw:Jahressonderzahlung TV-L und Krankheit
« Antwort #7 am: 13.11.2024 14:44 »
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Krankengeld seit 9.7. und fortlaufend bis voraussichtlich Mitte Januar

Die Bemessungsgrundlage der Jahressonderzahlung wäre das Entgelt von Juni und Juli, geteilt durch die Tagesanzahl (30+8) und mit 30,67 multipliziert. Bis auf Rundungsfehler sollte dies das "normale" monatlich zustehende Entgelt sein (sofern kein Stufenaufstieg oder Änderung des Teilzeitumfangs in der Zeit lagen).

Eine Reduktion des Anspruchs der Jahressonderzahlung liegt nicht vor, da für jeden Monat an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Krankengeldzuschuss besteht.

Die Höhe des Krankengeldzuschusses kann durchaus 0€ betragen. Er sollte den Unterschied zwischen bisherigem Nettogehalt und Bruttokrankengeld --  also vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge -- ausgleichen. Für die Jahressonderzahlung ist aber nur der Anspruch, nicht die Höhe, entscheidend.

fair

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Antw:Jahressonderzahlung TV-L und Krankheit
« Antwort #8 am: 13.11.2024 14:48 »
Man erhält ja maximal 90% des bisherigen Nettogehalts als Krankengeld ausgezahlt (vor Abzug der SV Beiträge), d.h. es muss immer eine Differenz geben, nämlich mindestens jene 10%. Von daher muss logischerweise immer ein Zuschuss herauskommen, sofern für diesen grundsätzlich der Anspruch besteht.

Oder hab ich hier irgendwie einen Fehler drin?

cyrix42

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Antw:Jahressonderzahlung TV-L und Krankheit
« Antwort #9 am: 13.11.2024 15:02 »
Ein Unterschied könnte sein, dass für die Berechnung des Krankengelds der Durchschnitt des vergangenen Jahres herangezogen wird (also inkl. Jahressonderzahlung); für den Vergleich mit dem entgangenen Netto-Entgelt aber nur das derzeitige Monats-Netto (also ohne Jahressonderzahlung). Aber eine konkrete Berechnung, die dies bestätigt, oder genaue Regelungen habe ich gerade auch nicht parat. Ich kann mich hier also auch irren; würde im entsprechenden Fall um Hinweis und Korrektur bitten.

Tulipa

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Antw:Jahressonderzahlung TV-L und Krankheit
« Antwort #10 am: 13.11.2024 17:31 »
Vielen Dank euch für die Hilfe! Ich warte mal noch die Novembermitteilung ab (aufgrund der Bearbeitungszeit kommen unsere Zulagen ja auch immer erst 3 Monate 'hinterher'). Vielleicht kommt das ja noch, wenn nicht frage ich beim LBV mal nach.

Sorry Marty, fürs sprengen deines Beitrags  ;)