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Stundenweise Arbeit bei Krankschreibung

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Organisator:
Wenn man einen gebrochenen Finger hat ist man doch nicht arbeitsunfähig als PC-Arbeiter. Selbst mit einem gebrochen Bein im Home-Office nicht. Ich tendiere daher auch zu Variante 2.

fair:
Die ist sogar absolut rechtlich sauber, denn du schuldest nur deine durchschnittliche, dir derzeit mögliche Arbeitsleistung. Dass du mit 1-Finger-Suchsystem und notwendiger Schonung eben nur langsamer Tippen kannst und damit weniger schaffst in den 8 Stunden, ist absolut nachvollziehbar.
Und solange du, dein Arzt und dein Vorgesetzter euch da einig seid, dass du arbeitsfähig bist und keiner böses Blut schiebt wegen der geringeren individuellen durchschnittlichen Leistung, passt doch alles für Variante 2.

cyrix42:

--- Zitat von: Organisator am 12.11.2024 17:24 ---Wenn man einen gebrochenen Finger hat ist man doch nicht arbeitsunfähig als PC-Arbeiter. Selbst mit einem gebrochen Bein im Home-Office nicht. Ich tendiere daher auch zu Variante 2.

--- End quote ---

Arbeitsunfähigkeit bescheinigt ein Arzt/ eine Ärztin. Entweder man erhält den Schein, oder nicht. Entweder bin ich für meine geschuldete Arbeitszeit fähig, diese zu erbringen, oder nicht. Eine Krankschreibung für den Nachmittag gibt es nicht.

fair:
Übrigens dazu passend:

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article407566451/krankenstand-experte-schlaegt-teilzeitkrankschreibung-vor.html

cyrix42:
Richtig; ein Vorschlag, der direkt wieder abgebügelt wurde und auch nicht geltende Rechtslage ist.

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