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Jahressonderzahlung TV-L und Krankheit
MoinMoin:
--- Zitat von: fair am 13.11.2024 13:40 ---Mir erschließt sich nicht, warum man dir keinen Krankengeldzuschuss auszahlt.
--- End quote ---
Weil er 0 € beträgt womöglich, denn er ist ja begrenzt (wobei ich die Berechnung bisher auch noch nicht ganz durchdrungen habe).
Tulipa:
Danke euch beiden, mir erschließt sich das auch nicht genau. Ich hatte das hier nur mehrfach als Erklärung gelesen, dass sich das manchmal rechnerisch nicht ergibt, obwohl der theoretische Anspruch besteht.
Ich bin grade am rumrechnen und komme durchaus auf einen Differenzbetrag (aber ich war auch noch nie gut in Mathe ;D )
cyrix42:
--- Zitat von: Tulipa am 13.11.2024 12:34 ---Seit 3/2019 angestellt
AU seit 28.5.
Krankengeld seit 9.7. und fortlaufend bis voraussichtlich Mitte Januar
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Die Bemessungsgrundlage der Jahressonderzahlung wäre das Entgelt von Juni und Juli, geteilt durch die Tagesanzahl (30+8) und mit 30,67 multipliziert. Bis auf Rundungsfehler sollte dies das "normale" monatlich zustehende Entgelt sein (sofern kein Stufenaufstieg oder Änderung des Teilzeitumfangs in der Zeit lagen).
Eine Reduktion des Anspruchs der Jahressonderzahlung liegt nicht vor, da für jeden Monat an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Krankengeldzuschuss besteht.
Die Höhe des Krankengeldzuschusses kann durchaus 0€ betragen. Er sollte den Unterschied zwischen bisherigem Nettogehalt und Bruttokrankengeld -- also vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge -- ausgleichen. Für die Jahressonderzahlung ist aber nur der Anspruch, nicht die Höhe, entscheidend.
fair:
Man erhält ja maximal 90% des bisherigen Nettogehalts als Krankengeld ausgezahlt (vor Abzug der SV Beiträge), d.h. es muss immer eine Differenz geben, nämlich mindestens jene 10%. Von daher muss logischerweise immer ein Zuschuss herauskommen, sofern für diesen grundsätzlich der Anspruch besteht.
Oder hab ich hier irgendwie einen Fehler drin?
cyrix42:
Ein Unterschied könnte sein, dass für die Berechnung des Krankengelds der Durchschnitt des vergangenen Jahres herangezogen wird (also inkl. Jahressonderzahlung); für den Vergleich mit dem entgangenen Netto-Entgelt aber nur das derzeitige Monats-Netto (also ohne Jahressonderzahlung). Aber eine konkrete Berechnung, die dies bestätigt, oder genaue Regelungen habe ich gerade auch nicht parat. Ich kann mich hier also auch irren; würde im entsprechenden Fall um Hinweis und Korrektur bitten.
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