Postbeamtenkrankenkasse

Begonnen von Rominachristel, Heute um 11:11

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rominachristel

Hallo alle zusammen,ich wollte mal fragen ob es hier Beamte in diesem Forum gibt die auch Probleme  haben und nie ihre Beiträge vollständig zurück erstattet bekommen, weil  ständig die Faktoren über den 1,9 fachen Satz der GÖA hinausgehen obwohl zu den einzelnen Posten eine ausreichende  Begründung  angegeben ist wieso der Satz auf 2,8 oder 3,5 steht.Man sagte mir das die Krankenkasse mittlerweile die Einzige wäre die noch auf einem komplett veralteten System arbeiten würde das schon fast ein Vierteljahrhundert alt ist und einfach nicht geändert wird im Gegensatz zu anderen privaten KK.

Rentenonkel

Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) ist weder eine gesetzliche noch eine private Versicherung sondern eine soziale Einrichtung, die Leistungen nur ähnlich einer privaten Krankenversicherung für Postbeamte und deren Familien bietet. Dabei ist wichtig, zwischen den A und B Tarifen zu unterscheiden.

Der Hauptunterschied zwischen PBeaKK A- und B-Tarifen liegt im Leistungsniveau und der Abrechnung: A-Mitglieder (meist einfacher Dienst) erhalten Leistungen wie Kassenpatienten (EBM-Abrechnung), während B-Mitglieder (mittlerer/gehobener Dienst) wie Privatpatienten (GOÄ-Abrechnung) behandelt werden. B-Tarife bieten umfassendere Kostenerstattungen, während A-Tarife nur etwas über dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse liegen.

Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) Gruppe B erstattet ärztliche Leistungen nach der GOÄ, jedoch meist mit reduzierten Steigerungssätzen: Ambulant werden oft 1,9-fach (ärztlich), 1,5-fach (technisch) und 1,15-fach (Labor) angewendet.

Höhere Sätze werden nur in absolut seltenen Fällen übernommen. Die ärztliche Begründung kann den vereinbarten Leistungssatz von 2,3 oder mehr rechtfertigen (Innenverhältnis zwischen Arzt und Patient), rechtfertigt aber nicht unbedingt einen höheren Leistungsanspruch gegenüber der PBeaKK. Daher bleibt man, so man denn einen Behandlungsvertag mit dem 2,3 fachen oder höheren Satz mit dem Arzt vereinbart hat, und keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, meistens auf den Mehrkosten hängen.

Hier hilft es, mit dem Arzt vor der Behandlung darüber zu sprechen, dass man nur bereit und in der Lage ist, den 1,9 fachen Satz zu zahlen und den Standardvertrag eben nicht zu unterschreiben. Dann obliegt es dem Arzt, ob er mit Dir einen besonderen Behandlungsvertrag aushandeln möchte oder nicht. Wichtig dabei ist, dass der Arzt dann immer noch mehr Geld verdient als bei den gesetzlich Versicherten, aber weniger, als bei anderen Privatversicherten. Manche gehen darauf ein, andere wiederum nicht. Das ist Verhandlungssache.