Ach mist, das hab ich oben überlesen, war etwas versteckt, ich glaube es geht um einen Wechsel zwischen S (also Sozial- und Erziehungsdienst) zu E.
Da bin ich ehrlich gesagt überfragt.
Wie unterschiedlich sind die Aufgaben? Falls zumindest eine Förderlichkeit bejaht werden kann, wäre es vielleicht doch eine Variante, das Arbeitsverhältnis enden zu lassen und ein neues zu schließen unter Anerkennung förderlicher Zeiten. Einschlägigkeit jedenfalls geht grundsätzlich nur bei identischer Entgeltgruppe.
Les dazu mal in den Durchführungshinweisen der TdL bzw des jeweiligen Bundeslandes nach.