Hallo,
in den Nachrichten wird jetzt wiederholt davon gesprochen, sofern es am 23.2.25 eine vorgezogene Bundestagswahl geben sollte, dass man nur zwei Wochen früher an der Briefwahl teilnehmen kann.
Gibt es dazu eine ges. Grundlage?
Ich dachte, es sind vorgeschriebene vier Wochen.
Danke.
Gruß