Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wäre ich in meiner Situation, besser gestellt als Beamter als Angestellte im öD?
Organisator:
--- Zitat von: Organisator am 29.11.2024 11:04 ---Ein Beamter würde nicht in A11/1 starten, der Angestellte jedoch schon in E11/1
Mit Berufseinstieg könnte nämlich der Angestellte sofort in E11 beginnen, der Beamte typsicherweise in A9 und müsste dann einige Jahre warten (und ggf. Glück haben) um in die A11 befördert zu werden.
So ergibt sich z.B. beim Bund folgender Vergleich (Stellenzulagen / Ortszuschläge gibts da nicht) bei Steuerklasse 1, unverheiratet:
E11/3:
2.906 € + ca. 200 € Jahresonderzahlung = 3.100 €
A11/3:
3.558 € - ca. 350 €KV/PV = 3.200 €
kein wesentlicher Unterschied, aber auch nur ein Ausschnitt, der selten so vergleichbar sein dürfte - siehe meine Anmerkungen oben.
--- End quote ---
Eins noch vergessen - Beamte haben 2 Stunden mehr Arbeitszeit. Runtergerechnet auf Angestelltenniveau ergibt sich dann ein netto von 3.050 €.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Organisator am 29.11.2024 11:04 ---Ein Beamter würde nicht in A11/1 starten, der Angestellte jedoch schon in E11/1
Mit Berufseinstieg könnte nämlich der Angestellte sofort in E11 beginnen, der Beamte typsicherweise in A9 und müsste dann einige Jahre warten (und ggf. Glück haben) um in die A11 befördert zu werden.
--- End quote ---
Das ist in diesem Fall ja unwesentlich, da ich explizit von einem Vergleich A11 vs. E11 gesprochen habe. Da ist es meiner Meinung nach irrelevant, dass der Beamte nicht direkt in der A11 anfangen kann. Sondern es geht in der Betrachtung einfach um A11 vs. E11.
Zumal - wenn du es so aufbaust - der Angestellte nach seinem Verfaltungsfachangestellten auch nicht direkt in die E11 kommt, dafür braucht es in der Regel schon den AII.
Oder aber: Man kommt von der Fachhochschule/Uni und steigt direkt in E11 ein, dann hat man aber während des Studiums kein Entgelt bekommen (außer vielleicht Werkstudentenjob), war in der Zeit also deutlich schlechter gestellt als ein Beamtenanwärter.
Von daher gleicht sich der "Nachteil" mit dem "nicht direkt in A11 starten" mehr als wieder aus
KlammeKassen:
--- Zitat von: EdekaA11 am 29.11.2024 11:07 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 29.11.2024 09:29 ---
--- Zitat von: EdekaA11 am 28.11.2024 14:58 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 28.11.2024 11:25 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 28.11.2024 10:11 --- :D
Vielleicht wird eine deutliche Erhöhung der Grundbesoldung auch abgelehnt, weil man dem Volk nicht vermitteln kann, dass ein "angelernter" Beamter soviel Geld bekommt wie ein studierter Angestellter in der selben Behörde.
--- End quote ---
Findest du etwa nicht, dass ein Beamter mit dem 3 jährigen Dualen Studium Kommunalverwaltung in technischen Fragen genauso versiert ist wie ein studierter Bauingenieur? .... oder in finanziellen Angelegenheiten wie ein Betriebswirtschaftler?..... oder in Umweltfragen wie ein Naturwissenschaftler.....? Merkwürdig
(Mal abgesehen davon, dass netto A11 ohnehin jetzt schon besser ist als E11).
Dann bekommt nachher der A3er mehr als der E12er in der Behörde auf sein Konto gezahlt. Dafür haben die Angestellten in den Behörden aber sicherlich vollstes Verständnis. Und die Bürger ja sowieso.
--- End quote ---
Das ein A11er mehr hat als ein E11er kann man definitiv nicht sagen. Es gibt einige Konstellationen (Alleinstehend) wo der A11er Beamter weniger hat. Dazu kommt, dass die Beamten die Endstufe Ihrer Besoldung erst sehr viel später erreichen. Und auch dann noch finanziell (Alleinstehende ohne Kinder) nicht besser stehen. Wir haben zahlreiche Beamte die jetzt Ende 50/ Anfang 60 sind, jetzt in der Endstufe sind jedoch einen PKV Betrag von 500€ stemmen müssen. Meiner Meinung nach, sollten die Stufen innerhalb der Besoldung anwachsen. Aktuell sind die Stufenerhöhungen innerhalb einer Besoldungsgruppe viel zu gering. Hier sollte nachgebessert werden. Vielmehr ist die A11, eine bessere E10.
Wenn die Besoldungen steigen sollten, müssten fairerweise auch die Entgelte der Tarifbeschäftigten steigen.
--- End quote ---
Kannst du mir bitte sagen, weshalb der Rechner hier nicht stimmt?
A11 Stufe 1: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_11&s=1&f=0&z=100&fz=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0
E11 Stufe 1: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka&g=E_11&s=1&zv=VBL&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.8%25
--> netto 3.279,22 Euro vs. netto 2.521,80 Euro
da man hier im Beamtenforum lesen konnte, dass viele einen Krankenkassenbeitrag zahlen, der geringer als der GKV Beitrag bei der Beitragsbemessungsgrenze ist, bleibt eine enorme Differenz.
Der Schnitt lag dort wohl so ca. um die 300 Euro für die KK.
dann wären wir bei 2.979,22 Euro vs. 2.521,80 Euro
wenn wir Weihnachtsgeld heranziehen (wovon bei mir z.B. netto nicht einmal 50 % rauskommen)
--> netto jährlich 39.350,60 Euro vs. netto jährlich 31.691,32 Euro
Erst in Stufe 4 in E11 im Vergleich zu A11 Stufe 1 kommen jährlich 300 Euro netto weniger heraus, so dass aufgrund der PKV wahrscheinlich letztlich ein höheres Netto steht.
Und: Bei diesem Rechner fehlt meiner Meinung nach auch noch die Stellenzulage bei den Beamten (von ca. 150 Euro (?)) sowie ggf. Ortszuschlag. Bei den Angestellten fehlt hier nichts.
Wenn Kinder hinzukommen, sieht es für den Angestellten natürlich noch wesentlich finsterer aus.
--- End quote ---
An sich hast du paar Sachen richtig aufgeführt. Bedenke das es bei den Beamten um einiges länger dauert bis diese in der Endstufe (in dem Fall A11 Endstufe 8 vs. E11 Stufe 6) landen.
Wir haben einige Kollegen (Mitte 50; also wirklich nicht wenige; welche es noch einige Jahre bis zur Pension hinhaben) die in der A11 Endstufe 8 sind und nach den neusten Beitragsanpassungen bei einen monatl. PKV Betrag von 500 - 520€ liegen. Wenn man die Entwicklung der letzten 5 Jahre beobachtet sind Steigerungen im PKV Bereich unberechenbarer als in der GKV; Ortszuschläge hast du nur bei einigen Bundesländern.
Und ja, es sind verbeamtete Kollegen die bereits mit 19 Jahren in die Beamtenlaufbahn eingestiegen sind. Die meisten sind bei einem großen Versicherer untergebracht.
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_11&s=8&stkl=1&r=&kk=15.5&z=100&zkf=0&f=0&fstand=&=&zulage=&zulageid=&stj=2024&zv=VBL
Wenn du jetzt in der A11 Endstufe 8 (nach ca. 23 Jahren in der Endstufe noch bspw. deren PKV abziehst, landest du bei folgenden Werten: 4062,14€ - ca. 520€ = 3542,14€
An sich kein allzu großer Unterschied; bedenke, dass du der Beihilfe hinterherlaufen musst und häufigerGeld vorstrecken musst. Desweiteren musst du damit Rechnen, dass du auf KV Kosten teilweise sitzen bleiben wirst - was bei mir leider schon einige male vorgekommen ist. Wenn dir das nichts ausmacht, kannst du dich auch im Beamtentum wohl fühlen. Nicht alles ist im Beamtentum schlecht.
Beim Angestellten E11 Stufe 6 (nach 15 Jahren bereits erreicht) -> landest du bei 3701,55€ (ohne LOB); musst dir allerdings nicht allzu große Gedanken machen, dass die KV im Vergleich zur PKV ausufern könnte. Desweiteren sind bei Angestellten Überstundenauszahlungen etc. unkomplizierter umsetzbar. Arbeitsplatzwechsel unkomplizierter; Nebenbeschäftigungen/Nebengewerbe ist ebenfalls unkomplizierter und nicht so stark gedeckelt wie bei den Beamten möglich. Sollte dir die Arbeit später zu viel sein, ist Teilzeit unkomplizierter möglich -> KV, SV Beträge skalieren bei weniger Einkommen mit runter - bei der PKV bleibt der Betrag gleich.
Es ist eine individuelle Entscheidung, bei der man sich wohlfühlen muss. Für den einen ist das Beamtentum die bessere Wahl für den anderen der Angestellte. Wenn ich mich nochmal verbeamten lassen würde, dann vermutlich nur im hD; ansonsten wäre ich in die freie Wirtschaft gegangen und hätte mir nebenbei was aufgebaut.
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka&g=E_11&s=6&stkl=1&r=&kk=15.8&z=100&zkf=0&f=0&fstand=&=&zulage=&zulageid=&stj=2024&zv=VBL
--- End quote ---
Dass bestimmte Leistungen dann nicht bezahlt werden, ist selbstverständlich übel.... das sollte so natürlich nicht sein.
Zurzeit ist bei der Beitragsbemessungsgrenze 408 Euro (bei 1,2 % Zusatzbeitrag, was unter dem Durchschnitt liegt) im Jahr, das erhöht sich im neuen Jahr aber massiv; wenn man dann den Durchschnittssatz zu Grunde legt.
In 2025 soll der durchschnittliche Satz bei 2,5 % liegen = für den AN 7,3 + 1,25 = 8,55 % auf die neue BBG von 5.512,50 = 471 Euro. Weit weg von 500 Euro ist man da auch nicht.
Was die Sozialabgaben angeht, gibt es momentan leider nur eine Richtung. Eine neue Regierung müsste sich dringend für einen Deckel einsetzen, sonst sind wir bald bei über 50 %, da ja nicht nur die GKV steigt, sondern auch die RV, und das nicht zu knapp.
Ob die GKV wirklich kalkulierbarer ist...... so lange der Staat für die Bürgergeldler keinen vernünftigen Beitrag zahlt, wird es schnurstracks weiter nach oben gehen, da man als Arbeitnehmer diesen Minderbeitrag mitausgleichen muss. Die in der PKV Versicherten zahlen ja alle einen relativ hohen Beitrag.
Es mag also im "Single" Fall noch einigermaßen gleich sein, spätestens bei Kindern wird der Unterschied aber massiv.
Organisator:
--- Zitat von: KlammeKassen am 02.12.2024 08:13 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.11.2024 11:04 ---Ein Beamter würde nicht in A11/1 starten, der Angestellte jedoch schon in E11/1
Mit Berufseinstieg könnte nämlich der Angestellte sofort in E11 beginnen, der Beamte typsicherweise in A9 und müsste dann einige Jahre warten (und ggf. Glück haben) um in die A11 befördert zu werden.
--- End quote ---
Das ist in diesem Fall ja unwesentlich, da ich explizit von einem Vergleich A11 vs. E11 gesprochen habe. Da ist es meiner Meinung nach irrelevant, dass der Beamte nicht direkt in der A11 anfangen kann. Sondern es geht in der Betrachtung einfach um A11 vs. E11.
Zumal - wenn du es so aufbaust - der Angestellte nach seinem Verfaltungsfachangestellten auch nicht direkt in die E11 kommt, dafür braucht es in der Regel schon den AII.
Oder aber: Man kommt von der Fachhochschule/Uni und steigt direkt in E11 ein, dann hat man aber während des Studiums kein Entgelt bekommen (außer vielleicht Werkstudentenjob), war in der Zeit also deutlich schlechter gestellt als ein Beamtenanwärter.
Von daher gleicht sich der "Nachteil" mit dem "nicht direkt in A11 starten" mehr als wieder aus
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Viele Bundesländer bieten keine Ausbildung als Beamtenanwärter mehr an. Man würde also z.B. einen Verwaltungsbachelor ohne Bezüge mache, so wie alle anderen Studenten auch. Dann typischerweise erstmal 1-2 Jahre als Angestellter arbeiten um dann ggf. verbeamtet zu werden. Und dann 5-10 Jahre arbeiten, um auf die A11 zu kommen. Insofern wäre ein reicher monetärer Vergleich einer Entgelt- und einer Besoldungsstufe nicht zielführend.
Ab davon habe ich dir vorgerechnet, dass zumindest beim Bund und als Single der Angestellte in dieser Konstellation einkommensmäßig besser gestellt ist, als der Beamte. Daher immer das große Ganze betrachten!
EdekaA11:
--- Zitat von: KlammeKassen am 02.12.2024 08:22 ---
--- Zitat von: EdekaA11 am 29.11.2024 11:07 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 29.11.2024 09:29 ---
--- Zitat von: EdekaA11 am 28.11.2024 14:58 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 28.11.2024 11:25 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 28.11.2024 10:11 --- :D
Vielleicht wird eine deutliche Erhöhung der Grundbesoldung auch abgelehnt, weil man dem Volk nicht vermitteln kann, dass ein "angelernter" Beamter soviel Geld bekommt wie ein studierter Angestellter in der selben Behörde.
--- End quote ---
Findest du etwa nicht, dass ein Beamter mit dem 3 jährigen Dualen Studium Kommunalverwaltung in technischen Fragen genauso versiert ist wie ein studierter Bauingenieur? .... oder in finanziellen Angelegenheiten wie ein Betriebswirtschaftler?..... oder in Umweltfragen wie ein Naturwissenschaftler.....? Merkwürdig
(Mal abgesehen davon, dass netto A11 ohnehin jetzt schon besser ist als E11).
Dann bekommt nachher der A3er mehr als der E12er in der Behörde auf sein Konto gezahlt. Dafür haben die Angestellten in den Behörden aber sicherlich vollstes Verständnis. Und die Bürger ja sowieso.
--- End quote ---
Das ein A11er mehr hat als ein E11er kann man definitiv nicht sagen. Es gibt einige Konstellationen (Alleinstehend) wo der A11er Beamter weniger hat. Dazu kommt, dass die Beamten die Endstufe Ihrer Besoldung erst sehr viel später erreichen. Und auch dann noch finanziell (Alleinstehende ohne Kinder) nicht besser stehen. Wir haben zahlreiche Beamte die jetzt Ende 50/ Anfang 60 sind, jetzt in der Endstufe sind jedoch einen PKV Betrag von 500€ stemmen müssen. Meiner Meinung nach, sollten die Stufen innerhalb der Besoldung anwachsen. Aktuell sind die Stufenerhöhungen innerhalb einer Besoldungsgruppe viel zu gering. Hier sollte nachgebessert werden. Vielmehr ist die A11, eine bessere E10.
Wenn die Besoldungen steigen sollten, müssten fairerweise auch die Entgelte der Tarifbeschäftigten steigen.
--- End quote ---
Kannst du mir bitte sagen, weshalb der Rechner hier nicht stimmt?
A11 Stufe 1: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_11&s=1&f=0&z=100&fz=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0
E11 Stufe 1: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka&g=E_11&s=1&zv=VBL&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.8%25
--> netto 3.279,22 Euro vs. netto 2.521,80 Euro
da man hier im Beamtenforum lesen konnte, dass viele einen Krankenkassenbeitrag zahlen, der geringer als der GKV Beitrag bei der Beitragsbemessungsgrenze ist, bleibt eine enorme Differenz.
Der Schnitt lag dort wohl so ca. um die 300 Euro für die KK.
dann wären wir bei 2.979,22 Euro vs. 2.521,80 Euro
wenn wir Weihnachtsgeld heranziehen (wovon bei mir z.B. netto nicht einmal 50 % rauskommen)
--> netto jährlich 39.350,60 Euro vs. netto jährlich 31.691,32 Euro
Erst in Stufe 4 in E11 im Vergleich zu A11 Stufe 1 kommen jährlich 300 Euro netto weniger heraus, so dass aufgrund der PKV wahrscheinlich letztlich ein höheres Netto steht.
Und: Bei diesem Rechner fehlt meiner Meinung nach auch noch die Stellenzulage bei den Beamten (von ca. 150 Euro (?)) sowie ggf. Ortszuschlag. Bei den Angestellten fehlt hier nichts.
Wenn Kinder hinzukommen, sieht es für den Angestellten natürlich noch wesentlich finsterer aus.
--- End quote ---
An sich hast du paar Sachen richtig aufgeführt. Bedenke das es bei den Beamten um einiges länger dauert bis diese in der Endstufe (in dem Fall A11 Endstufe 8 vs. E11 Stufe 6) landen.
Wir haben einige Kollegen (Mitte 50; also wirklich nicht wenige; welche es noch einige Jahre bis zur Pension hinhaben) die in der A11 Endstufe 8 sind und nach den neusten Beitragsanpassungen bei einen monatl. PKV Betrag von 500 - 520€ liegen. Wenn man die Entwicklung der letzten 5 Jahre beobachtet sind Steigerungen im PKV Bereich unberechenbarer als in der GKV; Ortszuschläge hast du nur bei einigen Bundesländern.
Und ja, es sind verbeamtete Kollegen die bereits mit 19 Jahren in die Beamtenlaufbahn eingestiegen sind. Die meisten sind bei einem großen Versicherer untergebracht.
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_11&s=8&stkl=1&r=&kk=15.5&z=100&zkf=0&f=0&fstand=&=&zulage=&zulageid=&stj=2024&zv=VBL
Wenn du jetzt in der A11 Endstufe 8 (nach ca. 23 Jahren in der Endstufe noch bspw. deren PKV abziehst, landest du bei folgenden Werten: 4062,14€ - ca. 520€ = 3542,14€
An sich kein allzu großer Unterschied; bedenke, dass du der Beihilfe hinterherlaufen musst und häufigerGeld vorstrecken musst. Desweiteren musst du damit Rechnen, dass du auf KV Kosten teilweise sitzen bleiben wirst - was bei mir leider schon einige male vorgekommen ist. Wenn dir das nichts ausmacht, kannst du dich auch im Beamtentum wohl fühlen. Nicht alles ist im Beamtentum schlecht.
Beim Angestellten E11 Stufe 6 (nach 15 Jahren bereits erreicht) -> landest du bei 3701,55€ (ohne LOB); musst dir allerdings nicht allzu große Gedanken machen, dass die KV im Vergleich zur PKV ausufern könnte. Desweiteren sind bei Angestellten Überstundenauszahlungen etc. unkomplizierter umsetzbar. Arbeitsplatzwechsel unkomplizierter; Nebenbeschäftigungen/Nebengewerbe ist ebenfalls unkomplizierter und nicht so stark gedeckelt wie bei den Beamten möglich. Sollte dir die Arbeit später zu viel sein, ist Teilzeit unkomplizierter möglich -> KV, SV Beträge skalieren bei weniger Einkommen mit runter - bei der PKV bleibt der Betrag gleich.
Es ist eine individuelle Entscheidung, bei der man sich wohlfühlen muss. Für den einen ist das Beamtentum die bessere Wahl für den anderen der Angestellte. Wenn ich mich nochmal verbeamten lassen würde, dann vermutlich nur im hD; ansonsten wäre ich in die freie Wirtschaft gegangen und hätte mir nebenbei was aufgebaut.
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka&g=E_11&s=6&stkl=1&r=&kk=15.8&z=100&zkf=0&f=0&fstand=&=&zulage=&zulageid=&stj=2024&zv=VBL
--- End quote ---
Dass bestimmte Leistungen dann nicht bezahlt werden, ist selbstverständlich übel.... das sollte so natürlich nicht sein.
Zurzeit ist bei der Beitragsbemessungsgrenze 408 Euro (bei 1,2 % Zusatzbeitrag, was unter dem Durchschnitt liegt) im Jahr, das erhöht sich im neuen Jahr aber massiv; wenn man dann den Durchschnittssatz zu Grunde legt.
In 2025 soll der durchschnittliche Satz bei 2,5 % liegen = für den AN 7,3 + 1,25 = 8,55 % auf die neue BBG von 5.512,50 = 471 Euro. Weit weg von 500 Euro ist man da auch nicht.
Was die Sozialabgaben angeht, gibt es momentan leider nur eine Richtung. Eine neue Regierung müsste sich dringend für einen Deckel einsetzen, sonst sind wir bald bei über 50 %, da ja nicht nur die GKV steigt, sondern auch die RV, und das nicht zu knapp.
Ob die GKV wirklich kalkulierbarer ist...... so lange der Staat für die Bürgergeldler keinen vernünftigen Beitrag zahlt, wird es schnurstracks weiter nach oben gehen, da man als Arbeitnehmer diesen Minderbeitrag mitausgleichen muss. Die in der PKV Versicherten zahlen ja alle einen relativ hohen Beitrag.
Es mag also im "Single" Fall noch einigermaßen gleich sein, spätestens bei Kindern wird der Unterschied aber massiv.
--- End quote ---
Bist du Beamter oder wirst du noch verbeamtet? Ich kann dir ganze Bücher über den Umgang mit der Beihilfe und der PKV schreiben, wie anstrengend es manchmal ist. Und das man auf den Kosten teilweise sitzen bleibt, ist definitiv kein Einzelfall in meinem Umfeld. Die PKV‘n bezahlen natürlich nur das, was medizinisch notwendig ist. Manche Leute in meinem Umfeld meinen die PKV zahlt auch medizinisch nicht notwendige Angelegenheiten. Die sind dann immer baff wenn ich diese aufkläre, das dies nicht der Fall ist und wie es tatsächlich abläuft. Ärzte versuchen so oft es geht den 3,5 fachen Satz anzuwenden, wenn man diese bittet nur das notwendige durchzuführen, werden manche motzig und sagen: „lassen sie bitte meine Arbeit machen, ich habe Ahnung in dem was ich mache und praktiziere“.
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