Eine Bekannte von uns arbeitet bei einem Zahnarzt und hat uns gesagt, dass es auch für die Zahnärzte absolut undurchschaubar ist, welche Kosten von der jeweiligen Beihilfestelle übernommen werden. Das hängt wohl zum einen vom Beihilferecht ab, aber auch teilweise von dem jeweiligen Bearbeiter. Es gibt in manchen Bereichen auch unterschiedliche Interpretationen zwischen Zahnärztekammer und Beihilfe.
Daher machen sie immer einen Kostenvoranschlag, den die Beihilfe dann meistens mit so vielsagenden Worten wie "wir genehmigen im Rahmen unserer Beihilfeverordnung" beantwortet.
Am Ende sind es oft Diskussionen, wo zum Beispiel der 3,5 fache Satz nach der GOÄ/Z gerechtfertigt sein kann, aber dennoch nicht beihilfefähig ist und der Patient darauf sitzen bleibt.
Ansonsten gebe ich dir natürlich Recht: Auch der Arzt sollte darauf hinweisen, dass vielleicht nicht alles, was er macht, von der Beihilfe abgedeckt sein könnte. Von ihm zu erwarten, dass er sich mit allen Beihilfevorschriften intensiv auseinander setzt, um den genauen Betrag zu errechnen und zu benennen, wäre dann aber aus meiner Sicht zuviel verlangt. Zumal ja auch das Beihilferecht ständigem Wandel unterliegt und der Arzt in erster Linie Mediziner und kein Jurist ist.
Es ist ja auch denkbar, dass die Beihilfe zu Unrecht kürzt und die Rechtsauffassung der Ärztekammer richtig ist und somit durch einen Rechtsstreit mit der Beihilfestelle die Kosten doch von dort übernommen werden müssten.
Ich kann jedenfalls nur jedem empfehlen, den Beihilfeergänzungstarif abzuschließen und so unnötigen Ärger zu vermeiden. Ob es am Ende die Beihilfe oder die private KV bezahlt, ist mir persönlich dann auch egal. Ich habe schon genug damit zu tun, mich über die nicht amtsangemessene Besoldung zu ärgern

Seitdem habe ich gelernt, auf die Berechnungen des Dienstherrn (und somit auch der Beihilfestelle) nicht mehr blind zu vertrauen
