Ich bezweifel, dass es sich hier um formell angeordnete Überstunden (mit Zustimmung des Personalrates) handelt. Ich gehe davon aus, dass hier mehr Arbeitszeit geleistet wird, weil viel Arbeit anfällt. Die Fragestellerin erhält auch keine Zeitzuschläge.
Die Fragestellerin sagt, dass die Schule nicht genügend Verwaltungsstunden im Sekretariat haben. Dies spricht dafür, dass hier eine Teilzeitbeschäftigung vorliegt. Schulbüromitarbeiter/innen sind auch häufig - je nach Größe der Schule - nur teilzeitbeschäftigt. Für Teilzeitbeschäftigte gilt eine andere Bezahlung als bei Überstunden (§ 8 Abs. 4 TV-L).
Zu sehen ist auch, dass hier Excel-Listen über die geleisteten Arbeitszeiten geführt werden und der Schulleiter diese Liste abzeichnet. Vermutlich hat die Schulleitung auch kein Budget für die Bezahlung von Überstunden- bzw. Mehrstunden (würde mich überraschen, wenn es trotzdem so ist). Bei dem von der Fragestellerin genannten "Arbeitszeitkonto" handelt es sich vermutlich um eine pragmatische Absprache zwischen Leitung und Schulbüro; anderenfalls bedürfte es hier einer formellen Regelung, die dem personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren unterworden ist. Dort würde auch etwas zum Ausgleich (Freizeit, Ausgleichszeitraum oder Bezahlung) stehen.
Die Frage ist, ob bei dieser pragmatischen Handhabung formelle Ansprüche entstehen könnten, weil die Schulleitung höchstwahrscheinlich nicht über entsprechende Befugnisse verfügt.
Insoweit wäre es von Interesse, ob es hier entsprechende Aussagen vom Ministerium oder vom Regierungspräsidenten zur Arbeitszeit von Schulsekretärinnen gibt.