Autor Thema: Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?  (Read 2519 times)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,423
Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
« Antwort #15 am: 14.11.2024 10:54 »
§ 6 Abs. 10 TV-L halte ich nicht für einschlägig. Abgesehen davon wird dort eine Erhöhung der Arbeitszeit für nur 7 Tage geregelt.

Und wie / worüber wird das bei Saisonarbeiten sonst geregelt, als bei Freibäder etc.?

 da steht mE nur, dass in 7 Tage nur 60 h angeordnet werden kann, aber nicht das man nur 7 Tage eine Erhöhung machen darf. Also auch 7x 7 Wochen (tariflich)
Denn es geht dort doch auch um saisonbedingte Stundenverschiebung (und keine Saison ist 7 Tage lang)

oder glaubst du das eine Schifffahrt, Expedition nach 7 Tage beendet sein muss  ;D

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
« Antwort #16 am: 14.11.2024 13:00 »
Zitat
Und wie / worüber wird das bei Saisonarbeiten sonst geregelt, als bei Freibäder etc.?

 da steht mE nur, dass in 7 Tage nur 60 h angeordnet werden kann, aber nicht das man nur 7 Tage eine Erhöhung machen darf. Also auch 7x 7 Wochen (tariflich)
Denn es geht dort doch auch um saisonbedingte Stundenverschiebung (und keine Saison ist 7 Tage lang)

oder glaubst du das eine Schifffahrt, Expedition nach 7 Tage beendet sein muss  ;D


§ 6 Abs. 10 TV-L ist ganz deutlich die falsche Norm. Unabhängig davon, ob Schulsekretariatsaufgaben unter Saisonarbeit fallen, ist die Rechtsfolge der Norm nur die Erhöhung der Arbeitszeit für 7 Tage auf 60h.

Aber warum diskutieren wir darüber?

Die Dame leistet mehr Stunden als vertraglich vereinbart. Diese Stunden werden nicht in der Folgewoche ausgeglichen. Sie erhält einen Überstundenzuschlag. I. E. wird sie mehr Zeitguthaben ansammeln und ausgleichen oder sie lässt sich das Zeitguthaben auszahlen.

Es ließe sich noch darüber nachdenken, ob sie alle angeordneten Überstunden leisten muss oder hier eine Grenze überschritten wird. Es widerspricht dem Zweck von Teilzeit, bspw. 25h/Woche, wenn der AN in einigen Wochen regelmäßig mehr als 30h / Woche leisten muss - ganz unabhängig vom einjährigen Ausgleichszeitraum.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,423
Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
« Antwort #17 am: 14.11.2024 13:39 »
Zitat
Und wie / worüber wird das bei Saisonarbeiten sonst geregelt, als bei Freibäder etc.?

 da steht mE nur, dass in 7 Tage nur 60 h angeordnet werden kann, aber nicht das man nur 7 Tage eine Erhöhung machen darf. Also auch 7x 7 Wochen (tariflich)
Denn es geht dort doch auch um saisonbedingte Stundenverschiebung (und keine Saison ist 7 Tage lang)

oder glaubst du das eine Schifffahrt, Expedition nach 7 Tage beendet sein muss  ;D


§ 6 Abs. 10 TV-L ist ganz deutlich die falsche Norm. Unabhängig davon, ob Schulsekretariatsaufgaben unter Saisonarbeit fallen, ist die Rechtsfolge der Norm nur die Erhöhung der Arbeitszeit für 7 Tage auf 60h.

Aber warum diskutieren wir darüber?
Darüber wie und wo geplante höhere Wochenarbeitsstunden aufgebaut werden und später wieder ausgeglichen werden.
ist dann ein Schichtarbeit?
Zitat
Die Dame leistet mehr Stunden als vertraglich vereinbart.

Es gibt durchaus Bereich wo geplant im Sommer Stunden aufgebaut werden, die keine Überstunden sind, da dort 48h gearbeitet wird, die im Winter abgebaut werden (Schwimmbäder z.B.).
Also eine unregelmäßige Verteilung der Wochen-Sollarbeitsstunden, die am Ende auf die tarifliche kommt.
letzteres scheint hier das Problem zu sein.
Wo werden diese nach deine Meinung im TV verankert.

Capo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 189
Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
« Antwort #18 am: 14.11.2024 14:17 »
Wenn es keine Dienstlichen Regelungen gibt. Verfallen Überstunden nicht sondern werden Ausgezahlt.
Siehe §8
"Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen; für
die Zeit des Freizeitausgleichs werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen,
in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt. 2Sofern kein
Arbeitszeitkonto nach § 10 eingerichtet ist, oder wenn ein solches besteht, die/der
Beschäftigte jedoch keine Faktorisierung nach Absatz 1 geltend macht, erhält
die/der Beschäftigte für Überstunden (§ 7 Absatz 7),die nicht bis zum Ende des
dritten Kalendermonats
- möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Ka-
lendermonats - nach deren Entstehen mit Freizeit ausgeglichen worden sind, je
Stunde 100 v.H. des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der
jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 4. 3Der An-
spruch auf den Zeitzuschlag für Überstunden nach Absatz 1 besteht unabhängig
von einem Freizeitausgleich

McOldie

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 832
Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
« Antwort #19 am: 14.11.2024 15:08 »
Ich bezweifel, dass es sich hier um formell angeordnete Überstunden (mit Zustimmung des Personalrates) handelt. Ich gehe davon aus, dass hier mehr Arbeitszeit geleistet wird, weil viel Arbeit anfällt. Die Fragestellerin erhält auch keine Zeitzuschläge.
Die Fragestellerin sagt, dass die Schule nicht genügend Verwaltungsstunden im Sekretariat haben. Dies spricht dafür, dass hier eine Teilzeitbeschäftigung vorliegt. Schulbüromitarbeiter/innen sind auch häufig - je nach Größe der Schule - nur teilzeitbeschäftigt. Für Teilzeitbeschäftigte gilt eine andere Bezahlung als bei Überstunden (§ 8 Abs. 4 TV-L).
Zu sehen ist auch, dass hier Excel-Listen über die geleisteten Arbeitszeiten geführt werden und der Schulleiter diese Liste abzeichnet. Vermutlich hat die Schulleitung auch kein Budget für die Bezahlung von Überstunden- bzw. Mehrstunden (würde mich überraschen, wenn es trotzdem so ist). Bei dem von der Fragestellerin genannten "Arbeitszeitkonto" handelt es sich vermutlich um eine pragmatische Absprache zwischen Leitung und Schulbüro; anderenfalls bedürfte es hier einer formellen Regelung, die dem personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren unterworden ist. Dort würde auch etwas zum Ausgleich (Freizeit, Ausgleichszeitraum oder Bezahlung) stehen.
Die Frage ist, ob bei dieser pragmatischen Handhabung formelle Ansprüche entstehen könnten, weil die Schulleitung höchstwahrscheinlich nicht über entsprechende Befugnisse verfügt.
Insoweit wäre es von Interesse, ob es hier entsprechende Aussagen vom Ministerium oder vom Regierungspräsidenten zur Arbeitszeit von Schulsekretärinnen gibt.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,423
Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
« Antwort #20 am: 14.11.2024 18:11 »
Ich glaube ihr redet am Thema vorbei.

So wie ich den SV verstehen wird zur Schulzeit die Sollarbeitszeit erhöht und während der Ferien abgesenkt.
Nur das die Absenkzeiten die Ansparzeiten nicht komplett ausgleichen.

Also ein Dienstplan.

Also 10  Wochen 48h und dann 2  Wochen 0h also in Summe 40h pro Woche
Da wären dann keine Überstunden dabei.

Soweit die Theorie