Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Verwaltungsmanagerin:
Wir bekommen leider keine Zeitzuschläge gezahlt. Wir haben ein Arbeitszeitkonto in Form einer Excel-Liste, das wir selbständig führen und am Monatsende vom Schulleiter abzeichnen lassen. Bisher ist es so, dass wir dann in den Ferien unseren Urlaub und diese Überstunden nehmen. Allerdings steigen die Überstunden regelmäßig wieder an, wenn Schulzeit ist. Somit kommen wir nie auf "0" bzw. soviel Ferientage gibt es gar nicht, um diese Stunden komplett in Freizeit auszugleichen.
Es hat auch nie einer der Regierungen oder das Landesamt für Schule sich nach den Stunden erkundigt und uns mitgeteilt, dass wir hier Zuschläge erhalten müssten (die Regierungen bzw. das Landesamt für Schule ist für unsere Personalangelegenheiten zuständig).
Organisator:
--- Zitat von: Verwaltungsmanagerin am 13.11.2024 14:47 ---Wir bekommen leider keine Zeitzuschläge gezahlt. Wir haben ein Arbeitszeitkonto in Form einer Excel-Liste, das wir selbständig führen und am Monatsende vom Schulleiter abzeichnen lassen. Bisher ist es so, dass wir dann in den Ferien unseren Urlaub und diese Überstunden nehmen. Allerdings steigen die Überstunden regelmäßig wieder an, wenn Schulzeit ist. Somit kommen wir nie auf "0" bzw. soviel Ferientage gibt es gar nicht, um diese Stunden komplett in Freizeit auszugleichen.
Es hat auch nie einer der Regierungen oder das Landesamt für Schule sich nach den Stunden erkundigt und uns mitgeteilt, dass wir hier Zuschläge erhalten müssten (die Regierungen bzw. das Landesamt für Schule ist für unsere Personalangelegenheiten zuständig).
--- End quote ---
Ist es bei Verwaltungspersonal an Schulen nicht üblich, außerhalb der Ferienzeiten eine erhöhte Arbeitszeit zu haben, dafür in den Ferien frei?
MoinMoin:
--- Zitat von: Verwaltungsmanagerin am 13.11.2024 14:47 ---Wir bekommen leider keine Zeitzuschläge gezahlt. Wir haben ein Arbeitszeitkonto in Form einer Excel-Liste, das wir selbständig führen und am Monatsende vom Schulleiter abzeichnen lassen. Bisher ist es so, dass wir dann in den Ferien unseren Urlaub und diese Überstunden nehmen. Allerdings steigen die Überstunden regelmäßig wieder an, wenn Schulzeit ist. Somit kommen wir nie auf "0" bzw. soviel Ferientage gibt es gar nicht, um diese Stunden komplett in Freizeit auszugleichen.
Es hat auch nie einer der Regierungen oder das Landesamt für Schule sich nach den Stunden erkundigt und uns mitgeteilt, dass wir hier Zuschläge erhalten müssten (die Regierungen bzw. das Landesamt für Schule ist für unsere Personalangelegenheiten zuständig).
--- End quote ---
Nun, dann sind es kein Überstunden im tariflichen Sinne.
Sondern ihr fallt dann eher unter Absatz 10 vom §6
(10) 1In Verwaltungen und Betrieben, in denen auf Grund spezieller Aufgaben (zum
Beispiel Ausgrabungen, Expeditionen, Schifffahrt) oder saisonbedingt erheblich
verstärkte Tätigkeiten anfallen, kann für diese Tätigkeiten die regelmäßige Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen verlängert werden. 2In diesem Fall muss durch Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bis zum Ende des Ausgleichszeitraums nach Absatz 2
Satz 1 ein entsprechender Zeitausgleich durchgeführt werden. 3Die Sätze 1 und
2 gelten nicht für Beschäftigte gemäß §§ 41 bis 43.
Der Ausgleichszeitraum
"(2) 1Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen."
Also verfallen kann da nichts und der AG muss durch Verkürzung auch im Jahres mittel auf NULL bringen.
Auch müsste er da (wenn er sauber arbeiten würde) euch einen "Schichtplan" aufdrücken.
Also er müsste die von euch geforderten Mehrstunden rechnerisch aufs Jahr durch wenige Stunden ausgleichen.
Verwaltungsmanagerin:
"Ist es bei Verwaltungspersonal an Schulen nicht üblich, außerhalb der Ferienzeiten eine erhöhte Arbeitszeit zu haben, dafür in den Ferien frei?"
Das stimmt. Nur leider gibt es nicht soviel Ferien, wie Stunden anfallen und außerhalb der Schulzeit dürfen wir nicht.
Verwaltungsmanagerin:
"Also verfallen kann da nichts und der AG muss durch Verkürzung auch im Jahres mittel auf NULL bringen.
Auch müsste er da (wenn er sauber arbeiten würde) euch einen "Schichtplan" aufdrücken.
Also er müsste die von euch geforderten Mehrstunden rechnerisch aufs Jahr durch wenige Stunden ausgleichen."
Sehr gut, dass sie nicht verfallen. Die Schulleitung zeichnet ja auch immer monatlich die "Gutstunden" ab und hat somit Kenntnis davon.
Wenn man hier von einem Jahr spricht, ist dann das Kalenderjahr oder Schuljahr gemeint?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version