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AU Bescheinigung bereits ab 2 Tagen?

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Casa:

--- Zitat ---Das ist richtig, aber er muss es vorher verlangen. Hinterher ist eindeutig zu spät.
--- End quote ---

Ich hatte den Sachverhalt als zukünftig interpretiert. Tatsächlich scheint die Personalerin für die bereits genommenen K-Tage ein Attest zu verlangen, ohne dies vorher angekündigt zu haben. Rückwirkend ein Attest früher verlangen, ist dem AG nicht erlaubt.

DreizehnteFee:
Ich hab das Thema letztens bei der Personalversammlung nochmal angesprochen.
Es wird von uns ab dem 3. Tag eine AU verlangt, aber es gibt KEINE Dienstvereinbarung darüber.
"Es wurde hier im Hause einfach schon immer so gehandhabt und deswegen verlangen wir ab dem 3. Tag ne AU"...

Ich weiß, dass der Arbeitgeber solche Regelungen treffen darf.
Aber darf er das auch ohne offizielle Dienstvereinbarung?

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: DreizehnteFee am 28.11.2024 12:27 ---Ich hab das Thema letztens bei der Personalversammlung nochmal angesprochen.
Es wird von uns ab dem 3. Tag eine AU verlangt, aber es gibt KEINE Dienstvereinbarung darüber.
"Es wurde hier im Hause einfach schon immer so gehandhabt und deswegen verlangen wir ab dem 3. Tag ne AU"...

Ich weiß, dass der Arbeitgeber solche Regelungen treffen darf.
Aber darf er das auch ohne offizielle Dienstvereinbarung?

--- End quote ---


--- Zitat ---Nur wenn der Arbeitgeber eine (selbst gesetzte) Regel vollzieht – etwa indem er das Verlangen gleichermaßen gegenüber allen Arbeitnehmern, gegenüber einer Gruppe von ihnen oder zumindest immer dann geltend macht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind –, gestaltet er nach der Entscheidung des BAG die betriebliche Ordnung in kollektiver Art und Weise.

https://kliemt.blog/2023/03/06/au-bescheinigung-ab-tag-1-mitbestimmungsrecht-des-betriebsrats/

--- End quote ---
Das ist vom BAG zur Mitbestimmung des BR bei einer kollektiven Anordnung von AUB ab dem 1. Tag entschieden worden. Da die Mitbestimmungsrechte in den PersVG in dieser Frage i.d.R. ähnlich sind, dürfte eine kollektive Anordnung (also alle Beschäftigte haben vor dem 4. Tag die AUB vorzulegen) nur bei entsprechender Mitbestimmung/DV mit dem Personalrat gültig sein.

Verwaltungsfritze:
Würde das Thema gerne nochmal aufrollen, da wir aktuell einen ähnlichen Fall haben.

Mittwoch bis Freitag krank ohne AU, ab Montag wieder im Dienst. Intern gibt es ein Informationsschreiben über die Krankmeldung, welche mit genau dem Beispiel und Text untermauert ist:

" Erkranken Sie am Mittwoch, wird ab Samstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
erforderlich.
 Sofern Sie am vierten Kalendertag gesund sind, haben Sie die Möglichkeit, sich bei Ihrem
Vorgesetzten gesund zu melden. Dann entfällt das Vorlegen der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie oben beschrieben. Die Gesundmeldung am
Wochenende kann auch nachvollziehbar elektronisch erfolgen."

Der betroffenen Kollegin soll jetzt ebenfalls für den Freitag Gleitzeitguthaben abgezogen werden, da eine Gesundmeldung am Freitag nach Dienstschluss bzw. Samstag nicht erfolgte und für den Samstag eine AU vorgelegt werden müsste. Der Samstag ist allerdings kein Tag an dem Arbeitsleistung geschuldet wird. Reicht diese einfache Infoformulierung aus, damit der Freitag nicht mehr als Krankheitstag gilt?

Maggus:

--- Zitat von: Verwaltungsfritze am 02.12.2024 15:25 ---Mittwoch bis Freitag krank ohne AU, ab Montag wieder im Dienst. Intern gibt es ein Informationsschreiben über die Krankmeldung, welche mit genau dem Beispiel und Text untermauert ist:

" Erkranken Sie am Mittwoch, wird ab Samstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
erforderlich.
 Sofern Sie am vierten Kalendertag gesund sind, haben Sie die Möglichkeit, sich bei Ihrem
Vorgesetzten gesund zu melden. Dann entfällt das Vorlegen der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie oben beschrieben. Die Gesundmeldung am
Wochenende kann auch nachvollziehbar elektronisch erfolgen."

Der betroffenen Kollegin soll jetzt ebenfalls für den Freitag Gleitzeitguthaben abgezogen werden, da eine Gesundmeldung am Freitag nach Dienstschluss bzw. Samstag nicht erfolgte und für den Samstag eine AU vorgelegt werden müsste. Der Samstag ist allerdings kein Tag an dem Arbeitsleistung geschuldet wird. Reicht diese einfache Infoformulierung aus, damit der Freitag nicht mehr als Krankheitstag gilt?

--- End quote ---

Wenn der Beschäftigte sich ordnungsgemäß von Mittwoch bis einschließlich Freitag krankgemeldet hat (ggf. telefonisch beim AG eine tägliche Verlängerung abgegeben hat), dann wird keine ärztliche Krankmeldung benötigt, wenn der Beschäftigte am Samstag wieder fit ist. Sollte er am Samstag weiterhin krank sein, dann wäre am Samstag ein Attest dem AG vorzulegen.

Eine Gesundmeldung gibt es nicht. Außerdem findet auch die Krankschreibung "voraussichtlich bis ..." statt, d.h. fühlt sich der Beschäftigte vorher wieder fit, hat er die Arbeit auch vor Ablauf der Krankschreibung wieder aufzunehmen.

Aus meiner Sicht kehrt der AG die Regelung des § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz zu Lasten der Beschäftigten um.
Ist m.E. nach nicht zulässig und könnte auch Mitbestimmungspflichtig durch den PR sein.

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