Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
Admin:
Update ist durch.
pfalzdumal:
--- Zitat von: Logio am 14.11.2024 11:11 ---Vielen Dank für die Aktualisierung der Übersicht! Da steckt sicherlich eine Menge Arbeit hinter.
Brandenburg steht da ja wirklich vergleichsweise sehr gut da. Da frage ich mich auch, ob ein Widerspruch überhaupt noch angemessen und sinnvoll ist.
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Bei Brandenburg muss man in diesem Vergleich meines Erachtens wissen, dass die Erhöhung, die viele Besoldungsgesetzgeber analog zu TV-L zum 1.2.25 zu 5,5% vornehmen, dort schon zum 1.7.24 zu 5,54% vorgezogen wurde. Dementsprechend fällt der Vergleich zum Stichtag Ende 2024 anders aus, als wenn zum 1.3.25 verglichen worden wäre.
Damit ist Brandenburg zum jetzigen Zeitpunkt und für 7 Monate deutlich im Vorteil, am Ende nivelliert sich es dann aber sehr wahrscheinlich doch. Umgekehrt steht Hessen noch vor den beiden deutlichen Erhöhungen - wenn auch die 2. verschoben wurde auf Ende 2025 - besser dar als die Zahlen zum Stichtag es scheinen lassen.
Admin:
--- Zitat von: pfalzdumal am 15.11.2024 15:14 ---Bei Brandenburg muss man in diesem Vergleich meines Erachtens wissen, dass die Erhöhung, die viele Besoldungsgesetzgeber analog zu TV-L zum 1.2.25 zu 5,5% vornehmen, dort schon zum 1.7.24 zu 5,54% vorgezogen wurde. Dementsprechend fällt der Vergleich zum Stichtag Ende 2024 anders aus, als wenn zum 1.3.25 verglichen worden wäre.
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Ja, das ist der Haken der Stichtagsregelung. Und bis zum 1.3.25 kommen vielleicht auch die Bundesbeamten mit einer Erhöhung der nächsten Besoldungsrunde (ich glaube zwar eher nicht, aber wer weiß). Irgendwo muß man eben den Stichtag setzen.
Altoran:
Vielen Dank! Der Besoldungsvergleich ist extrem hilfreich. Ob auch Entscheider und Entscheiderinnen in Politik und Verwaltung diese Seite und speziell dieses Tool kennen?
Wie jedesmal möchte ich noch meinen Wunsch anbringen, einen Vergleich zu haben, der zusätzlich nach Erfahrungsstufen- bzw. Erfahrungsdienstalter differenziert.
Admin:
--- Zitat von: Altoran am 16.11.2024 08:54 ---Wie jedesmal möchte ich noch meinen Wunsch anbringen, einen Vergleich zu haben, der zusätzlich nach Erfahrungsstufen- bzw. Erfahrungsdienstalter differenziert.
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Nach Erfahrungsstufen zu vergleichen macht keinen Sinn, da diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht werden. Wir berechnen aber das Lebenseinkommen unter Berücksichtigung der Stufenlaufzeiten für den Vergleich. Da steckt beides was du angemerkt hast drin!
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