Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufenzuordnung Höhergruppierung

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Frage246:
Hallo,

demnächst werde ich von einer E11 Stelle in eine E13 Stelle wechseln. Da weniger als 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen soll 1 Jahr Führung auf Probe angewandt werden. In der Zeit verbleibe ich in E11 Stufe 2 und erhalte die Zulage zu 13. Vorgesehen ist gemäß AG, dass ich nach dem Jahr auf Probe in die 13 Stufe 2 eingruppiert werde und die Stufenlaufzeit von neuem beginnt. Da ich dann ja bereits ein Jahr die E13 Aufgaben gemacht haben werde, habe ich mich gefragt, ob z.B. die Erfahrung des Jahres angerechnet werden kann, sodass ich nicht wieder die vollen 2 Jahre in der Stufe 2 verbleiben muss. Der AG lehnt dies ab.
Meinen Vorschlag eine Verlängerung der Führung auf Probe über das Jahr hinaus bis ich in E11 Stufe 3 bin, um dann schneller in E13 Stufe 3 zu kommen, wurde auch abgelehnt.

Handelt der AG im Rahmen des TVL? Falls ja, gibt es noch andere Ideen/Vorschläge die ich vorbringen könnte? Falls nein, wie sollte ich damit umgehen?

Danke im Voraus.

Organisator:
Der AG handelt tarifvertraglich korrekt. Dein Vorschlag wäre ebenfalls tarifvertraglich korrekt, der AG will nur nicht.

Du kannst entweder damit leben, dass dein AG nicht so möchte wie du, mit ihm verhandeln, oder den Wechsel sein lassen.

Albeles:
Du musst der HG ja nicht zustimmen. Der AG kann dir die Aufgaben natürlich nur Vorläufig übertragen und nach dem Aufstieg in die 11/3 und der HG in die 13/3 dauerhaft. Allerdings möchte dein AG Geld sparen.
Jetzt musst Du verhandeln und gucken deinen Standpunkt durchzusetzen. Tariflich ist beides völlig okay.

Organisator war schneller  ;)

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