Autor Thema: Hallo liebe Community  (Read 1133 times)

Felist68

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Hallo liebe Community
« am: 14.11.2024 10:25 »
Hallo liebe Community,

leider bin ich mir bei der Auslegung des Beschäftigungszeitpunktes etwas unsicher.
Ich habe mein aktuelles Arbeitsverhältnis zum 30.09. gekündigt. Gem. des §18.4 TVÖD-S muss ein bestehendes Arbeitsverhältnis zum 01.12 des jeweiligen Kalenderjahres bestehen um die SSZ zu erhalten, da jedoch bei uns im Hause die SSZ immer zum November ausgezahlt wird, macht eine Beschäftigungspflicht zum 01.12. wenig Sinn? Oder ist die Beschäftigungspflicht geschäftsjahresbezogen genau so wie der Unternehmenserfolgsbezug (was m.M. nach mehr Sinn ergibt).

Habe ich ein Anrecht auf anteilige SSZ? Lieben Dank im Voraus.

Organisator

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Antw:Hallo liebe Community
« Antwort #1 am: 14.11.2024 10:36 »
Nein, keine Sonderzahlung. Deine Interpretation des TVöD ist korrekt.