Und da muss ja irgendein Dokument aufgesetzt/unterzeichnet werden, in dem drin steht, ab welchem Zeitpunkt die höherwertigen Aufgaben dauerhaft/längerfristig übertragen werden. Und da würde ich eben Februar reinschreiben.
Übrigens zur Sicherheit: wenn der Stufenaufstieg im Februar erfolgt, d.h. erstmalig Ende Februar das Gehalt der höheren Erfahrungsstufe ausgezahlt wird, dann kann es sein, dass die erforderliche Erfahrungszeit in der Mitte des Monats voll ist.
Da würde ich aufpassen, den Zeitpunkt der Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten erst auf danach zu legen.
Im Zweifelsfall lieber bei der Bezügestelle nachfragen, was das exakte Bezugsdienstalter (als rückgerechneter Einstiegszeitpunkt,ggf nach Herausrechnen von Lücken) ist, und dementsprechend wann auf den Tag genau die sechs Jahre erreicht sind.
Wenn am 15.2.2025 -> höherwertige Tätigkeiten frühestens ab 16.2.2025.