Autor Thema: Höhergruppierung E11/3 ggf. schon E11/4 nach E12  (Read 1501 times)

maulwurf

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Hallo zusammen,

bei mir steht aktuell im Raum, dass ich in die E12 höhergruppiert werde. Aktuell bin ich in E11/3 und bekomme ab 01.02.2025 die E11/4.
Die Höhergruppierung soll zeitnah erfolgen, spätestens jedoch zum 01.02.2025.

Ist es wegen des Garantiebetrags sinnvoll bis zum 01.02.2025 mit der Höhergruppierung zu warten oder bekomme ich auch beim Wechsel von E11/3 nach E12/3 den Garantiebetrag von 180€ monatlich über drei Jahre?

Zusätzlich habe ich mein Jahresgehalt in E12/3 bei einem Wechsel ab dem 01.02.2025 ausgerechnet. Hierbei komme ich bei einem Garantiebetrag von 180€ auf ein plus von 746,90€ gegenüber der E11/4.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung E11/3 ggf. schon E11/4 nach E12
« Antwort #1 am: 14.11.2024 19:36 »
Hallo zusammen,

bei mir steht aktuell im Raum, dass ich in die E12 höhergruppiert werde. Aktuell bin ich in E11/3 und bekomme ab 01.02.2025 die E11/4.
Die Höhergruppierung soll zeitnah erfolgen, spätestens jedoch zum 01.02.2025.
Also warten man bis dahin auf die Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten? Werden die bis dahin nicht gamcht?
Zitat
Ist es wegen des Garantiebetrags sinnvoll bis zum 01.02.2025 mit der Höhergruppierung zu warten oder bekomme ich auch beim Wechsel von E11/3 nach E12/3 den Garantiebetrag von 180€ monatlich über drei Jahre?
Bei einer HG die Stufengleich erfolgt bekommt man keinen Garantiebetrag.
Wenn du jetzt HG wirst bekommst du 3 Monate ~400€ mehr und kommst auch in die anderen Stufen früher.
und da dann jeweils 3 Monate früher ~400€ mehr
klingt nach lohnt sich die 180€ mitzunehmen durch die spätere HG
Zitat
Zusätzlich habe ich mein Jahresgehalt in E12/3 bei einem Wechsel ab dem 01.02.2025 ausgerechnet. Hierbei komme ich bei einem Garantiebetrag von 180€ auf ein plus von 746,90€ gegenüber der E11/4.

fair

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Antw:Höhergruppierung E11/3 ggf. schon E11/4 nach E12
« Antwort #2 am: 15.11.2024 01:12 »
Ich würde auch die 1,2 Monate warten. Also im Sinne von sie sollen Februar eintragen. Vorbereiten können sie es ja jetzt schon.

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Antw:Höhergruppierung E11/3 ggf. schon E11/4 nach E12
« Antwort #3 am: 15.11.2024 08:12 »
Die Frage ist, macht dein AG eine spätere Höhergruppierung mit?
Die Praxis, die Höhergruppierung zu verschieben, wurde hier in RLP schon vor Jahren abgeschafft.

E15TVL

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Antw:Höhergruppierung E11/3 ggf. schon E11/4 nach E12
« Antwort #4 am: 15.11.2024 08:46 »
Nicht die Höhergruppierung soll verschoben werden, sondern die (nicht nur vorübergehende) Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten. Und das lässt sich nicht abschaffen.

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Antw:Höhergruppierung E11/3 ggf. schon E11/4 nach E12
« Antwort #5 am: 15.11.2024 10:10 »
OK, dann drücke ich es genauer aus: Es war (!) regelmäßig so, dass mit der formalen (!) Übertragung und entsprechend der daraus resultierenden Höhergruppierung Rücksicht auf die Erfahrungsstufe genommen wurde.
(Jetzt klar genug?)

Dies wurde komplett gestrichen. Wenn die höherwertige Tätigkeit durch die Instanzen war, erfolgte die formelle Übertragung sofort! Da ich in einem Bereich tätig war, wo doch einige halbwegs des Umgangs mit Zahlen mächtig waren, führte das dazu, dass gerade Kollegen mit Erfahrung sich überhaupt nicht mehr für Stellen, z.B. als Projektleiter interessiert haben und statt dessen lieber Projektbearbeiter geblieben sind.

E15TVL

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Antw:Höhergruppierung E11/3 ggf. schon E11/4 nach E12
« Antwort #6 am: 15.11.2024 10:50 »
Was heißt "durch die Instanzen war"? Der AG kann ja nicht einseitig Tätigkeitsänderungen durchführen, die eingruppierungsrelevant sind. Wenn der Mitarbeiter als "Instanzmitglied" der Tätigkeitsänderung zu früh zugestimmt  hat, ist er natürlich selbst schuld. Wäre bei uns genauso. Bei meinen aktuellen und früheren AGs hat man solche Prozesse immer erst dann angeschoben, wenn der Zeitpunkt dafür ran war.

fair

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Antw:Höhergruppierung E11/3 ggf. schon E11/4 nach E12
« Antwort #7 am: 15.11.2024 12:22 »
Und da muss ja irgendein Dokument aufgesetzt/unterzeichnet werden, in dem drin steht, ab welchem Zeitpunkt die höherwertigen Aufgaben dauerhaft/längerfristig übertragen werden. Und da würde ich eben Februar reinschreiben.

Übrigens zur Sicherheit: wenn der Stufenaufstieg im Februar erfolgt, d.h. erstmalig Ende Februar das Gehalt der höheren Erfahrungsstufe ausgezahlt wird, dann kann es sein, dass die erforderliche Erfahrungszeit in der Mitte des Monats voll ist.
Da würde ich aufpassen, den Zeitpunkt der Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten erst auf danach zu legen.

Im Zweifelsfall lieber bei der Bezügestelle nachfragen, was das exakte Bezugsdienstalter (als rückgerechneter Einstiegszeitpunkt,ggf nach Herausrechnen von Lücken) ist, und dementsprechend wann auf den Tag genau die sechs Jahre erreicht sind.

Wenn am 15.2.2025 -> höherwertige Tätigkeiten frühestens ab 16.2.2025.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung E11/3 ggf. schon E11/4 nach E12
« Antwort #8 am: 15.11.2024 13:11 »
Was heißt "durch die Instanzen war"? Der AG kann ja nicht einseitig Tätigkeitsänderungen durchführen, die eingruppierungsrelevant sind. Wenn der Mitarbeiter als "Instanzmitglied" der Tätigkeitsänderung zu früh zugestimmt  hat, ist er natürlich selbst schuld. Wäre bei uns genauso. Bei meinen aktuellen und früheren AGs hat man solche Prozesse immer erst dann angeschoben, wenn der Zeitpunkt dafür ran war.
Und vorher werden die Aufgaben halt via vorübergehende Übertragung gemacht und bezahlt.

fair

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Antw:Höhergruppierung E11/3 ggf. schon E11/4 nach E12
« Antwort #9 am: 15.11.2024 15:22 »
Jep, so kann es laufen.

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Antw:Höhergruppierung E11/3 ggf. schon E11/4 nach E12
« Antwort #10 am: 18.11.2024 07:34 »
Was heißt "durch die Instanzen war"? Der AG kann ja nicht einseitig Tätigkeitsänderungen durchführen, die eingruppierungsrelevant sind. Wenn der Mitarbeiter als "Instanzmitglied" der Tätigkeitsänderung zu früh zugestimmt  hat, ist er natürlich selbst schuld. Wäre bei uns genauso. Bei meinen aktuellen und früheren AGs hat man solche Prozesse immer erst dann angeschoben, wenn der Zeitpunkt dafür ran war.

Immer noch unsinnigere Nachfragen, welche zudem bereits erklärt sind? Ich stelle fest, Du willst es nicht verstehen!