Autor Thema: Hausmeister Wohngebäude  (Read 1240 times)

Tizian

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Hausmeister Wohngebäude
« am: 15.11.2024 09:52 »
Hallo zusammen,

wir wollen einen "Hausmeister" als Minijob einstellen, der sich um das Gebäude, in dem er auch wohnt, um solche Tätigkeiten wie Rasenmähen, Schneeräumen, Mülltonnen raus- und reinstellen etc. kümmert.
Mein Gedanke zur Eingruppierung wäre die EG 2 (einfache Tätigkeiten mit fachlicher Einarbeitung).
Hat jemand Erfahrung mit solchen "Hausmeistern"?

MaLa

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Antw:Hausmeister Wohngebäude
« Antwort #1 am: 18.11.2024 11:49 »
Entweder Minijobber oder Tarifgebunden.

Der TVÖD sieht keinen Minijob vor, höchstens Teilzeit.

ElBarto

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Antw:Hausmeister Wohngebäude
« Antwort #2 am: 18.11.2024 11:56 »
Wer arbeitet ihn denn in die einfachen Tätigkeiten mit fachlicher Einarbeitung ein?

Ist das eine Eigentümergemeinschaft oder Firma?

Was ist mit Glühbirnen zu tauschen? Klingelanlage, Pflege Grünanlagen?
Wo kommen die Geräte wie Rasenmäher, Schneeräumutensilien her?

Muss er für die Wohnung in der Anlage bezahlen?

In der heutigen Welt wird das mit EG2 nicht gehen, man muss von etwas leben, als Nebenjob wäre halt die Frage ob er dann in der Anlage wohnt und muss er dafür bezahlen.
Macht er das über ein Gewerbe oder ist die "Anlage" einfach Arbeitgeber Nr. 2.