Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rufbereitschaft und Überstunden/-zuschlag
BAT:
Ich bin gerade in Bereitschaft, 24/7.
Also eine Woche komplett, nur in den Kernzeiten nicht. In denen bin ich reguläre am arbeiten.
Ich glaube, dass wurde hier schnon mal ausgeführt, dass dies im Rahmen der Bereitschaft rechtskonform wäre. Die Bezahlung könnte nur besser sein, aber da kommt ja was in den nächsten Verhandlungen...
Achso: ich habe das dreimal im Jahr eine Woche. Wäre es öfters, also sechs oder zehn Wochen, hätte ich auch gesagt: LMA!
MaLa:
naja, wenn ich eine Durchgehende Rufbereitschaft hätte, währe es ja auch keine Frage, ich werde ja für meine Bereitschaft zu Arbeiten bezahlt, auch wenns besser sein könnte.
Wir haben hier Wochenenddienste im Gesundheitsamt uns wird Sa/So/Feiertage jeweils eine Stunde zugestanden um ggf. wichtige Anliegen/Erkrankungen in den jeweilgen Meldeprogammen rauszufiltern und tätig zu werden. (Selbst hier wird nichtmal Überstunden oder Rufbeitschaft bezahlt, nur normales h-Entgeld mit den WE Zuschlägen)
Es wird hier natürlich erwartet von uns, das wir auch länger arbeiten wie jeweils diese 1h wenn es nötig ist, ohne das dafür unsere Bereitschaft entlohnt wird.
BAT:
Es hört sich so an, als wenn ihr gar keine Bereitschaft im rechtlichen Sinne macht.
Evt. mal mit der Personalrat besprechen...
MaLa:
Im rechtlichen Sinne stimmt das, den Personalrat haben wir schon im Januar darauf angesprochen. Eine entsprechende DV gibt es auch nicht.
Im Moment bereiten wir uns darauf vor diese Dienste zu verweigern, sofern keine entsorechende DV ausgearbeitet wird die auch TVÖD konform ist.
BAT:
Ja, schnell klären. Wenn es nicht Bereitschaft ist, gelten die allgemeinen Arbeitschutzbestimmungen, wie z. B. mindestens 11 Stunden Pause/ Ruhezeit.
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