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Anerkennung Ausbildungs- und Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten
koch3399:
https://www.buzer.de/50a_BeamtVG.htm
Wie ist das mit den Kindererziehungszeiten?
Wir haben 2 Kinder und wir teilen uns die Erziehung.
Wer bekommt diese zugeordnet und sind diese relevant für die Pension? Meine Frau erreicht auch ohne diese Zeiten 44 Jahre voll und dann wäre es schön wenn ich diese Zeiten bekäme.
koch3399:
--- Zitat von: Ndsftw am 15.11.2024 15:30 ---
--- Zitat von: koch3399 am 15.11.2024 09:20 ---ob mein Studium davor (1998-2002 Abgebrochen) auch anerkannt würde.
--- End quote ---
Klare Antwort: ein nicht (!) abgeschlossenes Studium kann nicht als ruhegehaltfähige Ausbildungszeit anerkannt werden
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Wie ist das mit meiner Zeit als Angestellter im öD vor der Verbeamtung. Sind etwa 18 Monate gewesen (nach meinem Studium). Sind die anerkennungsfähig?
Rentenonkel:
--- Zitat von: koch3399 am 13.12.2024 11:33 ---https://www.buzer.de/50a_BeamtVG.htm
Wie ist das mit den Kindererziehungszeiten?
Wir haben 2 Kinder und wir teilen uns die Erziehung.
Wer bekommt diese zugeordnet und sind diese relevant für die Pension? Meine Frau erreicht auch ohne diese Zeiten 44 Jahre voll und dann wäre es schön wenn ich diese Zeiten bekäme.
--- End quote ---
Bei gemeinsamer Erziehung bekommt die Mutter die Zeiten, es sei denn, sie überträgt sie auf den Vater. Die Übertragung geht aber nur für die Zukunft. Für die Vergangenheit kommt eine Übertragung maximal für die letzten 2 Kalendermonate in Betracht.
Nur für Zeiten einer überwiegende Erziehung durch den Vater, weil der bspw Elternzeit genommen hat und die Mutter unverändert weiter gearbeitet hat, kann der Vater auch ohne vorherige Übertragung ausnahmsweise diese Zeiten erhalten.
Eine Anerkennung der Zeit beim Vater schließt aber eine gleichzeitige Anerkennung bei der Mutter für den gleichen Zeitraum aus.
Bei gleichgeschlechtlichen Elternteilen gibt es Besonderheiten zu beachten, die ich jetzt nicht vertiefen möchte.
koch3399:
Kindererziehungszeiten sind also dann lediglich die Zeit wo man Elternzeit genommen hat, oder? Ich hatte bei Kind 1 und Kind 2 insgesamt 6 Monate Elternzeit ohne Besoldung. Diese Zeiten habe ich rückwirkend nicht mir zuordnen können leider.
Rentenonkel:
--- Zitat von: koch3399 am 15.01.2025 11:44 ---Kindererziehungszeiten sind also dann lediglich die Zeit wo man Elternzeit genommen hat, oder? Ich hatte bei Kind 1 und Kind 2 insgesamt 6 Monate Elternzeit ohne Besoldung. Diese Zeiten habe ich rückwirkend nicht mir zuordnen können leider.
--- End quote ---
Das kommt darauf an, was der andere Elternteil in dieser Zeit gemacht hat. Die Erziehungszeiten können dem Kindesvater während seiner Elternzeit nur dann angerechnet werden, wenn die Mutter zeitgleich berufstätig war und parallel keine Elternzeit in Anspruch genommen hat. War die Mutter in dieser Zeit allerdings auch zu Hause, liegt wieder eine gemeinsame Erziehung vor und, sofern keine anderslautende Erklärung vorliegt, bekommt die Kindesmutter diese Zeiten.
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