Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Bastel:
Bald kann man mit einem Grundschulabschluss in den gD. Lächerlich.
Thomber:
--- Zitat von: Bastel am 29.11.2024 00:36 ---Bald kann man mit einem Grundschulabschluss in den gD. Lächerlich.
--- End quote ---
Richtig und, dass obwohl der gD ja schon seit Jahrzehnten unter der Sanwichposition zwischen blockierenden Volljuristen und hochstrebenden Aufsteiger-Kollegen leidet. Hast dein Abi gemacht, gD studiert und viele erreichen nicht einmal die E12 oder A12. Schade, dass nicht alle "Laufbahnen" die gleichen Entwicklungschancen haben.
Ich erinnere mich noch daran, als ich damals erfuhr, dass es bei der Polizei flächendeckend möglich und üblich war mit 30 Jahren den Aufstieg in den gD machen zu können. So kam es, dass mehrere in meiner Bekanntschaft mich im gD dann einholten/überholten. Der mD beginnt 3 Jahre früher mit der Arbeit, bekommt also früher Geld und sammelt früher Dienstjahre und hat am Ende im Grunde die gleichen beruflichen Chancen.
Würde das so auch für den gD in Relation zum hD aussehen, wäre die Gleichheit ja hergestellt und man könnte von offenen "Laufbahngrenzen" sprechen. Aber nein....
Max:
Ich sehe nicht was das bringen soll, da die Abschlüsse auch in der Ausschreibung berücksichtigt werden müssten. Das werden zumindest wir nicht ohne Not machen. Wo die Not herkommen sollte ist mir noch unklar, da man die Leute wegen der Laufbahnbefähigung schon als Tarifbeschäftigte eingefangen hat und die meisten bleiben wollen, wenn sie erstmal im öD angekommen sind.
Und für die wenigsten dürfte es interessant sein, wenn sie den dann doch mal an der Reihe wären, von einer E12 auf eine A9 zu wechseln.
Eukalyptus:
--- Zitat von: Max am 14.12.2024 12:11 ---Ich sehe nicht was das bringen soll, da die Abschlüsse auch in der Ausschreibung berücksichtigt werden müssten. Das werden zumindest wir nicht ohne Not machen. Wo die Not herkommen sollte ist mir noch unklar, da man die Leute wegen der Laufbahnbefähigung schon als Tarifbeschäftigte eingefangen hat und die meisten bleiben wollen, wenn sie erstmal im öD angekommen sind.
Und für die wenigsten dürfte es interessant sein, wenn sie den dann doch mal an der Reihe wären, von einer E12 auf eine A9 zu wechseln.
--- End quote ---
Wenn ihr diese Abschlüsse nicht in (externen) Ausschreibungen berücksichtigen wollt, wie soll dann jemand mit Techniker oder Meisterbei euch eingestellt werden, die E12 erlangen können, um ggf. dann in eine A9 zu wechseln?
Eukalyptus:
Die Novellierung der BLV wird für die verbleibende Legislatuperiode ausgesetzt. Daran dürfte nicht unwesentlich der Widerstand mehrer Gewerkschaften gegen die Aufweichung der Stellenausschreibungspflicht (gedacht insbesondere für "politiknahe" Stellen) sein.
Bezüglich der Zulassung von "Bachelor Professional" und "Master Professional" für den gehobenen Dienst sagt der Referentenentwurf, dass dies nur für Abschlüsse auf bundesrechtlicher Basis nach Handwerksordnung (Meister) oder Berufsbildungsgesetz gilt. Der staatlich geprüfte Techniker ist nicht dabei (da auf Landesrecht basierend), selbst wenn auf der Urkunde auch noch "Bachelor Professional" steht.
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