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Weihnachtsgeld bei Kündigung zum 01.12.
Osterdeich1899:
Guten Tag zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld im Falle eines Aufhebungsvertrags mit Kündigung zum 01.12.2024?
Danke vorab.
Gruß
Gewerbler:
Um Anspruch zu haben, muss am 01.12. ein Arbeitsverhältnis bestehen.
Cleverer wäre es also, zum 31.12. oder 02.12. das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wobei in zweitem Fall nur 11/12 des Betrags zustehen dürften.
websgeisti:
--- Zitat von: Osterdeich1899 am 15.11.2024 12:40 ---Guten Tag zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld im Falle eines Aufhebungsvertrags mit Kündigung zum 01.12.2024?
Danke vorab.
Gruß
--- End quote ---
Du hast nur Anspruch auf die Jahressonderzahlung wenn das Arbeitsverhältnis am 01.12. noch besteht § 20 Abs 1 TV-L). Das bedeutet, die Kündigung muss auf den 02.12. oder später lauten, sonst gibt es keine (auch keine anteilige).
McOldie:
Welcher Arbeitgeber ist dnn bereit zum 1.12. im gegenseitigen Einvernehmen das Arbeitsverhältnis aufzulösen? Wenn, dann solte man z.B. zum 15.12. auflösen, um den Zweck des Behaltens der Zuwendung etwas zu verschleiern.
Tagelöhner:
Ein Arbeitgeber der es kaum erwarten kann einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und sich demnach nach dem Wunsch des Arbeitnehmers richtet.
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