Autor Thema: Eingruppierung IKT  (Read 1238 times)

backworker

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Eingruppierung IKT
« am: 16.11.2024 01:25 »
Hallo zusammen,

es gab ja 2021 eine Neuregelung für Informations- und Kommunikationstechniker.
Ich war vorher in E10 eingruppiert. Für den Antrag auf Neufestsetzung wurde zusammen mit meinem Vorgesetzten eine Tätigkeitsbeschreibung erstellt, die E13 zulässt.
Dies wurde von der Personalabteilung aber abgelehnt: Ich könnte zwar prinzipiell höhere Gruppen erreichen, müsste aber jeweils ein Jahr in der Gruppe verbringen, bevor ich wieder eine Gruppe höher könne. Dementsprechend wäre zu dem Zeitpunkt nicht mehr als E11 möglich.

Spätere Anträge auf E12 wurden abgelehnt, weil diese Gruppe in unserer Behörde nur bei Sachgebietsleitern möglich sei.

Durch Zufall habe ich herausgefunden, dass es durchaus Mitarbeiter OHNE Sachgebietsleitung gibt, die E12 oder sogar E13 haben.
Da sich somit die zweite Aussage als unwahr herausgestellt hat, habe ich nun Zweifel an der ersten Aussage.

Daher die Frage an die Profis hier: Wäre 2021 prinzipiell durch die Neufestsetzung ein direkter Wechsel in die E13 möglich gewesen?

Besten Dank

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung IKT
« Antwort #1 am: 16.11.2024 07:07 »
Kurz Form, deine Personale halten sich nicht an deinen Tarif und du wirst verarscht.

Man ist eingruppiert, aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten und grundsätzlich gibt es keine tarifliche Regelung, die besagt, dass man ein Jahr in einer EG verweilen muss.

Dein AG kann nichts ablehnen, was deine EG angeht!
Sie können eine andere Rechtsmeinung haben als du, aber sie entscheiden nicht über die EG deiner Tätigkeiten.

Also klingt arg nach Beamten Kalk Kacka, den die da vermischen.

Wenn du also den Antrag auf Anwendung der neuen EGO gestellt hast und dem PA deine auszuübenden Tätigkeiten vorliegen, dann müssen sie nur feststellen, welche Rechtsauffassung sie haben und du musst feststellen, ob du eine andere hast.
Bei Differenzen kann dann nur noch das ArbG klären, wer richtig liegt.

Und ja, es kann sein dass du in der EG13 nach neuer EGO bist und dass du dann seit dem 1.1.21 in dieser eingruppiert bist und dir die Bezahlung zusteht!
Wenn denn deine dir vom AG (also vom PA bestätigt) übertragenden Tätigkeiten diese Höhe haben.
Ehrlich gesagt bezweifle ich das, kann aber gerne eine Blick darauf werfen, auch per PM.
Denn ehemalige 10er alt Tätigkeiten führen never zur 13 neu.

und noch was, es gibt keine Anträge auf EGx, es gibt nur die Forderung zur korrekten Bezahlung und dann gibt es nur noch das Gericht als Rechtsmittel.

Wabi Sabi

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Antw:Eingruppierung IKT
« Antwort #2 am: 16.11.2024 08:55 »
Die Aussage zur Verweildauer von einem Jahr in einer Entgeltgruppe ist wie bereits erwähnt mangels Regelung im TV-L natürlich grober Unfug. Es kommt einzig und allein auf die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit im Sinne des § 12 TV-L an.

Es handelt sich hier wohl um einen Antrag nach § 29f TVÜ-Länder. Sofern seine tatbestandliche Voraussetzungen vorliegen, führt dies zur Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe (rückwirkend) zum 1.1.2021.

Ob hier wirklich die Voraussetzungen (einer der zwei Fallgruppen) der Entgeltgruppe 13 nach Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L vorliegen, ist in der Tat fraglich, da die Voraussetzungen hierfür recht hoch sind.

Zum Nachlesen hier eine Fundstelle (dort Seite 13 f.):

https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung IKT
« Antwort #3 am: 16.11.2024 18:40 »
Falls noch nicht geschehen, solltest du auf jeden Fall deine Ansprüche schriftlich wirksam geltend machen.