Kurz Form, deine Personale halten sich nicht an deinen Tarif und du wirst verarscht.
Man ist eingruppiert, aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten und grundsätzlich gibt es keine tarifliche Regelung, die besagt, dass man ein Jahr in einer EG verweilen muss.
Dein AG kann nichts ablehnen, was deine EG angeht!
Sie können eine andere Rechtsmeinung haben als du, aber sie entscheiden nicht über die EG deiner Tätigkeiten.
Also klingt arg nach Beamten Kalk Kacka, den die da vermischen.
Wenn du also den Antrag auf Anwendung der neuen EGO gestellt hast und dem PA deine auszuübenden Tätigkeiten vorliegen, dann müssen sie nur feststellen, welche Rechtsauffassung sie haben und du musst feststellen, ob du eine andere hast.
Bei Differenzen kann dann nur noch das ArbG klären, wer richtig liegt.
Und ja, es kann sein dass du in der EG13 nach neuer EGO bist und dass du dann seit dem 1.1.21 in dieser eingruppiert bist und dir die Bezahlung zusteht!
Wenn denn deine dir vom AG (also vom PA bestätigt) übertragenden Tätigkeiten diese Höhe haben.
Ehrlich gesagt bezweifle ich das, kann aber gerne eine Blick darauf werfen, auch per PM.
Denn ehemalige 10er alt Tätigkeiten führen never zur 13 neu.
und noch was, es gibt keine Anträge auf EGx, es gibt nur die Forderung zur korrekten Bezahlung und dann gibt es nur noch das Gericht als Rechtsmittel.