Autor Thema: IT-Fachkräftezuschlag  (Read 2380 times)

itnerd

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IT-Fachkräftezuschlag
« am: 13.11.2024 10:32 »
Hallo zusammen,


ich habe in der freien Wirtschaft eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration gemacht und dann nach 3 Jahren Berufserfahrung zu einer Gemeinde mit ca. 10.000 Einwohnern gewechselt.
Ich wurde auf 9a eingruppiert, in letzter Zeit habe ich aber mitbekommen, dass IT-Admins in anderen Kommunen teilweise in 10 oder sogar 11 eingruppiert sind.
Wir machen in der IT alles selbst, von den Server-Umstellungen über die IT-Sicherheit, Backup aller Daten, etc. was in meinen Augen auch keine einfache Aufgabe ist und doch sehr viel Verantwortung beinhaltet.

Ich habe vor kurzem jetzt vom "IT-Fachkräftezuschlag" erfahren und wollte mal wissen wie das mit diesem abläuft. Wird der Zuschlag durch den Bürgermeister/Geschäftsführer genehmigt, muss sowas durch den Stadtrat oder wie genau funktioniert die Beantragung hier?

Vielen lieben Dank an alle!

MoinMoin

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Antw:IT-Fachkräftezuschlag
« Antwort #1 am: 13.11.2024 10:37 »
Hallo zusammen,


ich habe in der freien Wirtschaft eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration gemacht und dann nach 3 Jahren Berufserfahrung zu einer Gemeinde mit ca. 10.000 Einwohnern gewechselt.
Ich wurde auf 9a eingruppiert, in letzter Zeit habe ich aber mitbekommen, dass IT-Admins in anderen Kommunen teilweise in 10 oder sogar 11 eingruppiert sind.
Wir machen in der IT alles selbst, von den Server-Umstellungen über die IT-Sicherheit, Backup aller Daten, etc. was in meinen Augen auch keine einfache Aufgabe ist und doch sehr viel Verantwortung beinhaltet.

Ich habe vor kurzem jetzt vom "IT-Fachkräftezuschlag" erfahren und wollte mal wissen wie das mit diesem abläuft. Wird der Zuschlag durch den Bürgermeister/Geschäftsführer genehmigt, muss sowas durch den Stadtrat oder wie genau funktioniert die Beantragung hier?

Vielen lieben Dank an alle!
Wie es bei euch geregelt und gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Aber mein Tipp:
Gehe zum Chef/Personalabteilung und sage:
Will mehr Geld, sonst bin ich bald Weg.
Entweder ihr gebt mir höherwertige Tätigkeiten und ich komme in die EG10,11,12 oder ihr gebt mir eine Zulage  (nicht Zuschlag  ;D).
Danke bitte, bis bald.

 

funkenstrahl

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Antw:IT-Fachkräftezuschlag
« Antwort #2 am: 13.11.2024 10:52 »
Die Entgeltgruppe 9a setzt eben die 3-jährige Ausbildung voraus. Ab E9b benötigt man ein Studium. Somit sind deine Voraussetzungen für eine 10 oder 11 nicht gegeben. Das wird dir die Personalabteilung wahrscheinlich auch so sagen. Du kannst allerdings in der Stufe verhandeln. Wurden dir die 3 Jahre Erfahrung anerkannt? Dann wärst du ja schon in der Stufe 3 oder wurdest du in Stufe 1 eingestellt?

Klar kannst du zum Chef gehen und mehr Geld verlangen. Ich denke aber da wird nicht passieren ohne Studium...

NelsonMuntz

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Antw:IT-Fachkräftezuschlag
« Antwort #3 am: 13.11.2024 10:54 »
Hmm, bei uns in einer unwesentlich größeren Kommune ist die IT-Leitung E10.

Weite Teile der IT sind aber über einen kommunalen IT-Dienstleister ausgelagert - was auch sehr sinnvoll bei so kleinen Gemeinden ist (aber wieder ganz andere Probleme verursachen kann ;)). Viel zu tun gibt es hier in der Kommune für einen FI gar nicht mehr.

Tipp: Sammel noch Erfahrung in der pW und wechsel dann (wenn Kinder da sind) in die Landes- oder Bundesebene. Da kommst Du dann (selbst ohne Studium) auf eine E10 oder E11 und hast sogar Entwicklungsmöglichkeiten.


MoinMoin

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Antw:IT-Fachkräftezuschlag
« Antwort #4 am: 13.11.2024 11:14 »
Die Entgeltgruppe 9a setzt eben die 3-jährige Ausbildung voraus. Ab E9b benötigt man ein Studium.
Nein! Wir sind in Abschnitt II 2.Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
, wenn ich mich nicht täusche.
Und dort ist selbst eine EG13 ohne tariflich Ausbildung möglich.

Zitat
Klar kannst du zum Chef gehen und mehr Geld verlangen. Ich denke aber da wird nicht passieren ohne Studium...
s.o.

Ergänzend: Auch wenn ein Studium Voraussetzung wäre, kann man die Tätigkeiten (der EG15) übertragen bekommen und maximal eine EG niedriger eingruppiert werden, wegen fehlender Voraussetzung in der Person.
(Ich nehme an du bist Beamter und verwechselst, da diese beiden Systeme.)

UNameIT

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Antw:IT-Fachkräftezuschlag
« Antwort #5 am: 13.11.2024 11:18 »
Die Entgeltgruppe 9a setzt eben die 3-jährige Ausbildung voraus. Ab E9b benötigt man ein Studium. Somit sind deine Voraussetzungen für eine 10 oder 11 nicht gegeben. Das wird dir die Personalabteilung wahrscheinlich auch so sagen. Du kannst allerdings in der Stufe verhandeln. Wurden dir die 3 Jahre Erfahrung anerkannt? Dann wärst du ja schon in der Stufe 3 oder wurdest du in Stufe 1 eingestellt?

Klar kannst du zum Chef gehen und mehr Geld verlangen. Ich denke aber da wird nicht passieren ohne Studium...

Das stimmt nicht. In der IT brauchst du kein Studium ab E9b.

Zitat
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.

Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert. (Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der Entgeltgruppe 9a geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)

Entgeltgruppe 10
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Entgeltgruppe 11
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Der vorgeschlagene Weg ist aber der richtige, zum Chef gehen und sagen du willst mehr Geld und was du dafür tun musst. Sowie eine Stellenbeschreibung und Bewertung verlangen.

Einsnull

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Antw:IT-Fachkräftezuschlag
« Antwort #6 am: 13.11.2024 11:20 »
Die Entgeltgruppe 9a setzt eben die 3-jährige Ausbildung voraus. Ab E9b benötigt man ein Studium.

Das stimmt, wie schon die anderen hier sagten, so nicht.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das eine E10 eher der Normalfall ist. Ohne Studium!

Zitat
ich habe in der freien Wirtschaft eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration gemacht und dann nach 3 Jahren Berufserfahrung zu einer Gemeinde mit ca. 10.000 Einwohnern gewechselt.

Ist bei mir quasi genau das gleiche gewesen (etwa gleiche Gemeindegröße). Nur mit 12 Jahren Berufserfahrung bevor es in den ÖD ging.

UNameIT hat es gut zusammengefasst :-)

superbraz

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Antw:IT-Fachkräftezuschlag
« Antwort #7 am: 17.11.2024 19:01 »
EG11 ohne Studium.