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AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen

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PR:
Hallo und guten Morgen!

Ich möchte hier die geballte arbeitsrechtliche Schwarmintelligenz meiner geschätzten Kollegen abfragen  ;)

Leider habe ich mir im September eine Covid Infektion zugezogen. Nach dieser doch ordentlichen Krankheit, habe ich mir eine Woche Urlaub genommen um mich richtig auszukurieren. Ich habe daher auch kurzfristig diesen an der Nordseeküste verbracht.

Nunmehr ist am Dienstagabend ein enger Verwandter plötzlich verstorben, sodass ich Mittwochmorgen die Heimreise angetreten habe.

Ich habe hier meinem Gruppenleiter über meinen Trauerfall informiert und dass ich einen Arzt aufsuchen werde, da ich mich sehr belastet gefühlt habe und es noch tue. Weiterhin ist der Zweck des Urlaubes wohl entfallen. Ich habe am Freitagmorgen nochmals mit einem Gruppenleiter telefoniert und es da ausgesprochen, dass jetzt eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist. Er hat dann aber erst eine E-Mail an die Personalverwaltung verfasst.

Ihr ahnt es schon. Ich habe trotz der vorliegenden ärztlichen Bescheinigung (Mittwoch-Freitag) nur den Freitag wieder zurückerstattet bekommen.

Es gibt eine interne Verwaltungsvereinbarung, wonach man sich umgehend bei der Führungskraft AU melden muss. Soweit auch nachvollziehbar. Ich sehe aber hier das Problem nicht ganz. Meine Führungskraft hat irgendwas nicht richtig verstanden, wenn ich ihm mitteile „ich gehe zum Arzt, da mich das alles sehr mitnimmt und breche meinen Urlaub ab“ und dass sich die Personalverwaltung über das ärztliche Attest hinwegsetzen kann, da eine betriebsinterne Verwaltungsvereinbarung existiert.

Vielleicht könnt ihr mir hier helfen. Mir geht es nicht um die zwei Tage, sondern ums Prinzip.

Wer hat hier Recht?

Susa:

--- Zitat von: PR am 18.11.2024 07:37 ---Hallo und guten Morgen!

Ich möchte hier die geballte arbeitsrechtliche Schwarmintelligenz meiner geschätzten Kollegen abfragen  ;)

Leider habe ich mir im September eine Covid Infektion zugezogen. Nach dieser doch ordentlichen Krankheit, habe ich mir eine Woche Urlaub genommen um mich richtig auszukurieren. Ich habe daher auch kurzfristig diesen an der Nordseeküste verbracht.

Nunmehr ist am Dienstagabend ein enger Verwandter plötzlich verstorben, sodass ich Mittwochmorgen die Heimreise angetreten habe.

Ich habe hier meinem Gruppenleiter über meinen Trauerfall informiert und dass ich einen Arzt aufsuchen werde, da ich mich sehr belastet gefühlt habe und es noch tue. Weiterhin ist der Zweck des Urlaubes wohl entfallen. Ich habe am Freitagmorgen nochmals mit einem Gruppenleiter telefoniert und es da ausgesprochen, dass jetzt eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist. Er hat dann aber erst eine E-Mail an die Personalverwaltung verfasst.

Ihr ahnt es schon. Ich habe trotz der vorliegenden ärztlichen Bescheinigung (Mittwoch-Freitag) nur den Freitag wieder zurückerstattet bekommen.

Es gibt eine interne Verwaltungsvereinbarung, wonach man sich umgehend bei der Führungskraft AU melden muss. Soweit auch nachvollziehbar. Ich sehe aber hier das Problem nicht ganz. Meine Führungskraft hat irgendwas nicht richtig verstanden, wenn ich ihm mitteile „ich gehe zum Arzt, da mich das alles sehr mitnimmt und breche meinen Urlaub ab“ und dass sich die Personalverwaltung über das ärztliche Attest hinwegsetzen kann, da eine betriebsinterne Verwaltungsvereinbarung existiert.

Vielleicht könnt ihr mir hier helfen. Mir geht es nicht um die zwei Tage, sondern ums Prinzip.

Wer hat hier Recht?

--- End quote ---


Die Gutschrift erfolgt nur wenn Du Dich sofort telefonisch AU meldest.
Er hat es anscheinend nicht als AU verstanden als Du sagtest, Du fährst wegen einem Trauerfall nach Hause. Es gilt dann nur der Zeitpunkt ab dem Du anrufst.
Leider interessiert den AG in dem Fall das Attest nicht. Wird bei uns auch so argumentiert.
Trotz Attest keine Gutschrift, da nicht angerufen. Rechtlich habe ich da allerdings auch bedenken.

Hart:
Moin,

Hast du ein Attest oder eine Krankschreibung?
Wenn du Freitag beim Arzt warst, wird die Krankschreibung auch erst ab Freitag gelten.
Die 3 Tagersregel gilt auch bei uns nicht im Urlaub, sondern erst ab dem Tag der Krankmeldung und sofortiger Information über die Krankschreibung.

Gruß

Hart
 

BAT:
Die o.g. Aussage ist keinesfalls eine Krankmeldung. AU - Eintrag somit aufgrund der internen Regelung ab Freitag völlig korrekt.

PR:
Hallo in die Runde,

ich fasse das gerne mal zusammen:

-   Montag Urlaubsbeginn

-   Dienstagnacht Trauerfall. Rückreise.

-   Mittwochmorgen Meldung an den GL. „Ich gehe zum Arzt…“ und AU Bescheinigung von Mittwoch bis Freitag.

-   Freitag Telefonat mit GL. Rückmeldung an GL „Ich war beim Arzt und komme Dienstag wieder“. GL meldet erst jetzt an die Personalabteilung weiter.


Sehe ich das total falsch, dass mein GL da was nicht oder falsch verstanden hat?

Abgesehen davon, kennt jemand dazu eine rechtliche Grundlage? Eine innerbetriebliche Vereinbarung vermag ja keine gesetzliche Grundlage oder ein Urteil eines AG, LAG oder BAG außer Kraft zu setzen.

Danke euch echt!!

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