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AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
Rentenonkel:
Die Verletzung in der Anzeigepflicht liegt darin, dass es nach der Krankschreibung des Arztes am Mittwoch erst eine Rückmeldung am Freitag über die AU gab. Hier hätte das Ergebnis des Arztbesuches unverzüglich nach dem Arztbesuch erfolgen müssen. Der Anruf am Morgen vor dem Arztbesuch reicht hierfür nicht aus, weil man da ja noch nicht absehen konnte, ob und wie lange man krank geschrieben werden wird.
Auch wenn das BUrlG keine Fristen vorsieht, so sieht das EFZ im Krankheitsfalle eben solche vor. Wenn man den Urlaub zurück erhalten möchte, dann mit Sicherheit in der Intention, für den gleichen Zeitraum Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten zu können. Die Alternative, dafür unbezahlten Urlaub nehmen zu müssen, erscheint wenig attraktiv.
Der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung wegen der von mir erwähnten Anzeigepflicht bis zur Kenntnisnahme versagen, was zur Folge hätte, dass man vor Gericht möglicherweise den Urlaub zurück erhält, dann aber die beiden Tage das zuviel gezahlte Gehalt zurück erstatten müsste, weil die Voraussetzungen für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht vorliegen.
UNameIT:
--- Zitat von: Rentenonkel am 18.11.2024 14:09 ---Die Verletzung in der Anzeigepflicht liegt darin, dass es nach der Krankschreibung des Arztes am Mittwoch erst eine Rückmeldung am Freitag über die AU gab. Hier hätte das Ergebnis des Arztbesuches unverzüglich nach dem Arztbesuch erfolgen müssen. Der Anruf am Morgen vor dem Arztbesuch reicht hierfür nicht aus, weil man da ja noch nicht absehen konnte, ob und wie lange man krank geschrieben werden wird.
Auch wenn das BUrlG keine Fristen vorsieht, so sieht das EFZ im Krankheitsfalle eben solche vor. Wenn man den Urlaub zurück erhalten möchte, dann mit Sicherheit in der Intention, für den gleichen Zeitraum Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten zu können. Die Alternative, dafür unbezahlten Urlaub nehmen zu müssen, erscheint wenig attraktiv.
Der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung wegen der von mir erwähnten Anzeigepflicht bis zur Kenntnisnahme versagen, was zur Folge hätte, dass man vor Gericht möglicherweise den Urlaub zurück erhält, dann aber die beiden Tage das zuviel gezahlte Gehalt zurück erstatten müsste, weil die Voraussetzungen für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht vorliegen.
--- End quote ---
Aber in Zeiten der elektronischen Krankschreibung muss man als Arbeitnehmer doch davon ausgehen, das der Arbeitgeber : 1. Die Krankschreibung unverzüglich erhalten hat und 2. Der Arbeitgeber über den Umfang der Krankmeldung informiert ist. Somit sollte der extra Anruf ala "ich bin von dann bis dann krankgeschrieben" doch entfallen oder?
Wenn kurz nach der Information, mir geht es nicht gut ich gehe zum Arzt eine elektronische Krankmeldung vorliegt ist m.M.n. die Sachlage doch ziemlich klar oder?
BAT:
Wir haben vor Kurzem eine Hausmitteilung bekommen, dass diese System mit der E-Krankmeldung für einige Wochen ausfällt. Die hausinternen Regelungen wurde auch nicht geändert, weil es diese Systematik für die Beamten nicht gibt.
Gewerbler:
--- Zitat von: UNameIT am 18.11.2024 15:01 ---
Aber in Zeiten der elektronischen Krankschreibung muss man als Arbeitnehmer doch davon ausgehen, das der Arbeitgeber : 1. Die Krankschreibung unverzüglich erhalten hat und 2. Der Arbeitgeber über den Umfang der Krankmeldung informiert ist. Somit sollte der extra Anruf ala "ich bin von dann bis dann krankgeschrieben" doch entfallen oder?
Wenn kurz nach der Information, mir geht es nicht gut ich gehe zum Arzt eine elektronische Krankmeldung vorliegt ist m.M.n. die Sachlage doch ziemlich klar oder?
--- End quote ---
Prinzipiell ist das richtig, allerdings muss der AG die AU soweit ich weiß auch aktiv abrufen. D.h. er muss auch die Info haben, dass da eine AU ist, die abgerufen werden kann. Von daher dürfte die Mitteilungspflicht trotzdem weiterbestehen.
Edit: @PR: Du könntest evtl. versuchen, hier auf Kulanz rauszukommen, da es immerhin um einen Trauerfall geht und man da verständlicherweise anderes im Kopf hat, als korrekt alle Wege einzuhalten.
PR:
Hallo in die Runde!
Ich beginne mal mit meiner persönlichen Sicht auf die Sache. Habe ich hier einen Fehler gemacht. Ja. Wie aber auch Gewerbler absolut richtig erkannt hat, steht mir der Kopf woanders. Insofern möchte ich das eigentlich unter einem Augenblicksversagen meinerseits ablegen.
Was mich aber nun wirklich aufregt ist meine Personalabteilung. Selbst nach Schilderung des Sachverhaltes wird mir in einem Tonfall der seinesgleichen sucht, vorgeworfen das ich grob Fahrlässig meine Obliegenheitspflichten als AN verletzt haben soll.
Wie schon gesagt bin ich 25 Jahre hier. Seit meiner Ausbildung. Das geht mir echt ins Mark. MoinMoin sagt es ja auch. Das Verhalten von manchen Kollegen oder „internen Dienstleistern“ mutet schon mittlerweile sehr komisch an. Ich muss für mich mal sagen, dass ich mit dem Bürger mit Abstand weniger Probleme habe, als mit der Personalabteilung oder anderen Bereichen aus denen ich auch immer rotzfreche Antworten erhalte. Gründonnerstag wird gestrichen. An Geburtstagen gibt es keine Möglichkeit zu gleiten. In meinem FB kommt keiner mehr nach. Bewerber werden abgelehnt, weil diese nur einen IHK Betriebswirt haben und keinen AII.
Mit der Zahlung des Tabellenentgeltes sind wohl der neusten übereinstimmenden Sichtweise der AG Vertreter nach, alle für den AN notwendigen Umstände abgegolten.
Ja und dann wundert sich doch ernsthaft noch einer aus der B-Tabelle, dass jüngere MA bzw. frische Inspektoren schnell das weite und auch das Heil in der Privatwirtschaft suchen. Aber all das sind nur die Dinge die bei mir passieren.
Ich denke leider auch das Rentenonkel da einen Punkt hat. Selbst wenn ich nun mir die zwei Tage erstreite, könnten die aus der Personalabteilung sich revangieren und eine Rückzahlung fordern. Da das ganze natürlich ohne Entgeltfortzahlung von sich geht, dürfte ich wahrscheinlich auch noch die SV Beiträge und die ZVK selbst zahlen.
Für den BAT: Ich habe gerade nachgeschaut. Ich habe noch 42 Urlaubstage und 52 Stunden. Dank TVöD VKA habe ich 30 Tage Urlaub.
Conclusio: Ich ärgere mich und kündige ein Stück mehr innerlich. ¯\_(ツ)_/¯
Ab dem 05.12. bin ich zum Glück im Urlaub………………
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