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AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen

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BAT:
Wir brauchen den Wortlaut nicht kennen, es wurde am Mittwoch keine Aussage zu einer AU gemacht.

Soll ich als Personalamt nun Urlaub bewilligen, wenn mir der Beschäftige erzählt " ich gehe dann mal im dritten Quartal" in Urlaub?

Das Gerichtsverfahren ist egal. Sollte es stattfinden, wissen wir was danach passiert...

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 18.11.2024 17:57 ---Wir brauchen den Wortlaut nicht kennen, es wurde am Mittwoch keine Aussage zu einer AU gemacht.

--- End quote ---
Was zu beweisen wäre.  8)

Aber wie du schon gesagt hast, da sollte man einem solchem AG, dem die seelische Situation des Mitarbeiters scheiß egal ist und dieser in der Trauersituation sich evtl. unklar oder nicht eindeutig oder nicht rechtzeitig sich AU gemeldet hat, am Ende nicht wirklich nachtrauern.

Da ist es halt dahin mit der Kraft und solch ein seelischer Bruch führt im worst case zu einer Herabminderung der individuellen Leistungsfähigkeit.

Menschenführung geht halt anders.

BAT:
Das mag vom Prinzip richtig sein, bei 42 Tagen Urlaubsanspruch und wohl ab Januar 70 Tage hält sich da mein Mitleid in Grenzen.

Das Problem scheint woanders zu liegen.

Rentenonkel:
Menschlich gesehen hätte der GL am Mittwoch sagen müssen, dass während des Urlaubs eine Krankmeldung nicht zur Rückübertragung des Urlaubs reicht sondern nur eine AU und der MA sich melden soll, sobald er beim Arzt war.

Rechtlich sieht es jedoch anders aus.

Vor dem Arztbesuch kann man sich lediglich krank melden. Das reicht jedoch nach dem BUrlG eben nicht aus, um den Urlaub zurück erstattet zu bekommen. Man benötigt ausdrücklich ein ärztliches Zeugnis.

Somit beginnt die Anzeigepflicht erst zu dem Zeitpunkt, ab dem der Arzt die AU ausgestellt hat. Dann wurde aus der Krankmeldung erst eine Arbeitsunfähigkeit. Und mit unverzüglich ist mindestens der gleiche Arbeitstag gemeint und nicht 2 Tage später.

Da das Telefonat VOR dem Arztbesuch stattfand, kann eine Meldung mit ärztlichem Attest zu dem Zeitpunkt unabhängig vom genauen Wortlaut nicht stattgefunden haben.

Aus Kulanz könnte der GL das natürlich auch auf seine Kappe nehmen oder man könnte als MA aufgrund der stressigen und belasteten Situation mal eine Reha beantragen...

FearOfTheDuck:
Wir Korinthenkacker wundern uns über das Korintenkacken von Korinthenkackern. ;)

Ich empfehle PR diese Kröte ohne größeres Kratzen im Hals zu schlucken. Ja, es ist ärgerlich, wenn das Ganze missverständlich abgelaufen ist, aber wenn du noch einen Haufen Urlaub vor dir her trägst, dann sei es doch drum; natürlich immer mit der Erkenntnis, dass steter Tropfen den Stein höhlt. Und da gibt es wohl genug Gründe über deinen AG zu schimpfen.

Danke aber, dass du deinen Fall hier zur Diskussion gestellt hast. Ich vermute, wer bisher nicht von Krankheit im Urlaub betroffen war, dem war dieses Problem womöglich gar nicht so bewusst.

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