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AU Meldung bei Trauerfall / Gutschrift von Urlaubstagen
ich1974:
Für eine ordnungsgemäße Krankmeldung hättest Du nach dem Arztbesuch und Krankschreibung (zum Zeitpunkt der Info an den GL hattest Du noch keine AU) nochmals Deinen GL informieren müssen, dies hast Du aber erst am Freitag getan. Manche AG sind da kulanter.
MoinMoin:
Du hast dich ab Mittwoch ordnungsgemäß AU gemeldet (also entsprechend der DV, so wie ich dich verstanden habe), nur der GL hat es missverstanden und du hast eine AUB ab Mittwoch vorliegen.
Also solltest du dieses der Personalstelle mitteilen und dass sie dir bitte deine Urlaubstage wieder gutschreiben sollen, so wie es das Gesetz vorsieht, natürlich mit dem Verweis, dass du dich ordnungsgemäß am Mittwoch bei deinem Vorgesetzten AU gemeldet hast.
Bleibt dann die Nachweispflicht, ob du bei deiner Wortwahl gegenüber dem GL am Mittwoch eindeutig AU gemeldet hast.
Susa:
--- Zitat von: PR am 18.11.2024 09:20 ---Hallo in die Runde,
ich fasse das gerne mal zusammen:
- Montag Urlaubsbeginn
- Dienstagnacht Trauerfall. Rückreise.
- Mittwochmorgen Meldung an den GL. „Ich gehe zum Arzt…“ und AU Bescheinigung von Mittwoch bis Freitag.
- Freitag Telefonat mit GL. Rückmeldung an GL „Ich war beim Arzt und komme Dienstag wieder“. GL meldet erst jetzt an die Personalabteilung weiter.
Sehe ich das total falsch, dass mein GL da was nicht oder falsch verstanden hat?
Abgesehen davon, kennt jemand dazu eine rechtliche Grundlage? Eine innerbetriebliche Vereinbarung vermag ja keine gesetzliche Grundlage oder ein Urteil eines AG, LAG oder BAG außer Kraft zu setzen.
Danke euch echt!!
--- End quote ---
Richtig wäre dann gewesen: Mittwoch - Meldung an den GL - ich bin ab heute krank und geh zum Arzt!
Dann wären die Tage von Mittwoch an (wenn die AUB auch ab Mittwoch ausgestellt wurde) gut geschrieben worden.
Evtl. danach nochmal kurz schreiben oder anrufen, AUB kann abgerufen werden z.B. oder ist unterwegs.
Manche AG bestehen auf die "persönliche" Krankmeldung und da zählt es nicht wenn man einfach eine AUB einreicht und davon ausgeht, wird schon gut geschrieben.
Gesetzlich geregelt ist der Anruf eigentlich nicht und m.E. auch nicht mehr zeitgemäß.
Kann man sich streiten.
Rentenonkel:
Bei uns ist es so, dass es im Urlaub nur eine Rückgutschrift ab dem Tag bekommt, ab dem man AU geschrieben wurde.
Wenn also der Arzt die AU erst am Freitag festgestellt hat, weil man an dem Tag erst zum Arzt gegangen ist, bekommt man den Urlaub auch erst ab da wieder gut geschrieben.
Richtig wäre also gewesen, am Mittwoch bereits zum Arzt zu gehen (entweder im Urlaub oder zu Hause) und sich dort au schreiben zu lassen.
Die Kulanz, dass man sich erst ab dem dritten Tag krank schreiben lassen muss, gilt bei uns nicht unmittelbar vor, während oder unmittelbar nach dem Urlaub. Dann will die Personalabteilung bei uns bereits am dem ersten Tag eine AU haben.
Vielleicht liegt auch bei Euch eine ähnliche Anweisung vor, durch die eine rückwirkende AU durch den Arzt nicht akzeptiert wird.
MoinMoin:
--- Zitat von: Rentenonkel am 18.11.2024 11:41 ---Bei uns ist es so, dass es im Urlaub nur eine Rückgutschrift ab dem Tag bekommt, ab dem man AU geschrieben wurde.
Wenn also der Arzt die AU erst am Freitag festgestellt hat, weil man an dem Tag erst zum Arzt gegangen ist, bekommt man den Urlaub auch erst ab da wieder gut geschrieben.
Richtig wäre also gewesen, am Mittwoch bereits zum Arzt zu gehen (entweder im Urlaub oder zu Hause) und sich dort au schreiben zu lassen.
Die Kulanz, dass man sich erst ab dem dritten Tag krank schreiben lassen muss, gilt bei uns nicht unmittelbar vor, während oder unmittelbar nach dem Urlaub. Dann will die Personalabteilung bei uns bereits am dem ersten Tag eine AU haben.
Vielleicht liegt auch bei Euch eine ähnliche Anweisung vor, durch die eine rückwirkende AU durch den Arzt nicht akzeptiert wird.
--- End quote ---
Er hat doch eine AUB ab Mittwoch, oder habe ich da was falsches gelesen?
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