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[SH] - Überzahlung von Dienstbezügen
BalBund:
Entreicherung wird hier mutmaßlich erfolglos bleiben, denn die Rechtsprechung ober- und höchstgerichtlich ist so, dass der Beamte seine Ansprüche zu kennen und seine Bezügemitteilungen zu prüfen hat. Sprich die fahren eine Beweislastumkehr und sagen Dir hätte es auffallen müssen.
Richtig ist aber, dass nur die letzten 3 Jahre gefordert werden können, alles andere ist verjährt. Aber das muss man nötigenfalls gerichtlich feststellen lassen (lästig, ja, aber die Kosten zahlt die Unterlegene)
InternetistNeuland:
Wenn jedes Jahr Widerspruch gegen die Bezüge eingelegt wurde und der Dienstherr nicht rechtzeitig reagiert hat, fände ich es jetzt schwierig Jahre später erst auf die Schreiben zu reagieren.
Würde vorschlagen das Geld mit Nachzahlungen für die amtsangemessene Alimentation zu verrechnen.
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