Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tvöd Sonderjahreszahlung
Frageheldin:
Wir haben das Bruttogehalt genommen. Und müssten damit ja auf 84% von dem brutto kommen, was auch nochmal brutto ist, das ist klar… aber die bruttosumme sind schon „nur“ 60% von gesamten Brutto
Und das mit der Steuerstufe macht ja auch keinen Sinn, weil die Summe ja Brutto 84% sein müssten oder? Die Abzüge die dann kommen sind ja ein ganz anderes Thema 🤔
BAT:
Gruppen, nicht Stufen!
Fragt doch einfach mal bei der Personalabteilung nach.
Schokokeks:
Bestehen Gründe für die anteilige Kürzung der JSZ (Nichtbeschäftigung)?
Seid Ihr in oder nach den Monaten Juli, August, September in den Stufen aufgestiegen?
Fragmon:
DOPPELPOST
Fragmon:
Seid Ihr im Tarifgebiet Ost tätig? Wenn ja, dann ist dem Personalamt eventuell nicht aufgefallen, dass es den § 20 Abs. 3 TVöD nicht mehr gibt.
(3) Für Beschäftigte, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, dass die Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung 75 v.H. der dort genannten Vomhundertsätze betragen.
Wenn ich die 84,5% * 0,75 rechne, dann komme ich knapp auf die von euch berechneten 60%.
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