Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung
KlammeKassen:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 18.11.2024 18:55 ---Deine Vorgesetzten unterliegen einem riesigen Denkfehler: Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn sich also die Aufgaben nicht ändern und vorher kein Eingruppierungsirrtum vorlag, bist du und bleibst du tariflich in der EG 11.
Also entweder überträgt man dir höherwertige Aufgaben oder ändert evtl. Zeitanteile an deinen Aufgaben, so dass sich in Summe deine EG ändert oder du verbleibst in EG 11 und lässt dir übertariflich mehr bezahlen.
--- End quote ---
So ist es. Ob du gute oder schlechte Leistungen bringst, ist (leider) irrelevant und hat nichts mit der Gruppe zu tun. Gute Leistungen können höchstens dafür genutzt werden, die Stufenlaufzeit zu verkürzen (was aber auch selten genutzt wird).
Für die Gruppe keinerlei Relevanz.
2 Möglichkeiten
1) Weitere höherwertige Aufgaben wirksam (Personal/Organisation) übertragen lassen
2) Stelle etwas "ausschmücken" , bei EG12 wäre das vor allem, dass die Tätigkeiten hohen Einfluss auf/für Dritte haben
Tagelöhner:
Hier sind wohl mal wieder verbeamtete Entscheidungsträger am Werk, dir dir jetzt eine "Beförderung" zu Gute kommen lassen wollen und keinerlei Ahnung vom Tarifrecht haben. Aber in dem Fall kann das vielleicht tatsächlich zu deinem Vorteil laufen.
Gewerbler hat daher recht, abwarten und Füße still halten, ob die Herrschaften das tatsächlich so umgesetzt bekommen. Oftmals scheitert es dann an der Personalabteilung, die den Zahn dann ziehen muss.
BAT:
Alternativ 500 € VL eintragen, wenn es VKA - Bereich ist.
Thomber:
--- Zitat ---Entgeldstufe
--- End quote ---
Höhergruppierung?
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