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Haustiere mit zum Dienst bringen

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Wupper78:
Gibt es da eine Regelung zur mitbringen von Hunden? Bei uns eskaliert es seit einiger Zeit von "ich bring mal einen Tag den Hund mit, weil Frau krank" zu einer Hundetagesstätte. Es müffelt auf dem Flur, man wird ungewollt angesprungen, gepinkelt wird auf so eine Art Pads und Kot lag auch schonmal im Pausenraum, im Nebenbüro randaliert den halben Tag ein Kläffer..... Mit den Hundebesitzern zu sprechen hat nix gebracht, da nimmt man mittlerweile so eine Art Gewohnheitsrecht an. Gibt es da von Seiten der BIMA nicht irgendeine Regelung? Ein Kollege aus einem anderen Referat meinte, es wäre sogar in den Liegenschaften untersagt.

schimuetz:
Für das Einbringen, Mitführen und Halten von privaten Tieren in Liegenschaften der Bundeswehr im Zuständigkeitsbereich der Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ÜbwSt) West wurde ein neuer fachlicher Hinweis in Kraft gesetzt.

Für den Antrag zum Einbringen von Hunden in Liegenschaften der Bundeswehr ist ausschließlich das von ÜbwSt West Abt III bereitgestellte Formular 070232F05 Antrag Einbringen von Tieren zu verwenden.
Eine Neuerung ist, dass im Privatbesitz befindliche Hunde grundsätzlich nur mit schriftlicher Erlaubnis des KasKdt eingebracht werden dürfen, die jährlich neu beantragt werden muss. Weiterhin ist für die Erteilung der Erlaubnis ist das Einvernehmen der ÜbwSt und des Disziplinarvorgesetzen oder eines vergleichbaren Vorgesetzen notwendig.

Diese Info wurde bei uns im Hause verteilt.

Organisator:

--- Zitat von: Wupper78 am 19.11.2024 11:50 ---Gibt es da eine Regelung zur mitbringen von Hunden? Bei uns eskaliert es seit einiger Zeit von "ich bring mal einen Tag den Hund mit, weil Frau krank" zu einer Hundetagesstätte. Es müffelt auf dem Flur, man wird ungewollt angesprungen, gepinkelt wird auf so eine Art Pads und Kot lag auch schonmal im Pausenraum, im Nebenbüro randaliert den halben Tag ein Kläffer..... Mit den Hundebesitzern zu sprechen hat nix gebracht, da nimmt man mittlerweile so eine Art Gewohnheitsrecht an. Gibt es da von Seiten der BIMA nicht irgendeine Regelung? Ein Kollege aus einem anderen Referat meinte, es wäre sogar in den Liegenschaften untersagt.

--- End quote ---
Der Vermieter hat kein grundsätzliches Hundeverbot verhängt, also liegt es am Mieter und somit der Dienststelle, dies zu regeln. Solche Regelungen finden sich typischerweise im Intranet.

Allerdings gilt da der gesunde Menschenverstand;
--> Gibt es berechtigte Beschwerden bleibt der Hund zu Hause. Schließlich soll man ungestört und angstfrei im Büro arbeiten dürfen.

Matze1986:
schimuetz hat das Grundlegende schon korrekt dargestellt, jedenfalls was den Bereich Bundeswehr betrifft.

@Wupper78: Welches Ressort betrifft es denn?
In mein Aufgabengebiet fällt u.a. die Bearbeitung solcher Sachverhalte.

Wupper78:
Bundespolizei Liegenschaft in Swisttal

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