Wie der einzelne AG den Umgang mit seinen Akten organisiert, bleibt ihm überlassen. Ebenfalls kann er die Aufgaben verteilen, wie er möchte.
Man könnte schauen, ob die Änderung eingruppierungsrelevant ist, dann wäre das Ganze zustimmungspflichtig.
Wie warst du denn bisher eingruppiert und wieso hat man Aufgaben anderweitig übertragen?
Wonach wirst du derzeit bezahlt, wenn dir keine Tätigkeit übertragen ist?