Autor Thema: ABM Akten Scan  (Read 4944 times)

Saddy

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ABM Akten Scan
« am: 20.11.2024 09:36 »
Hallo Ihr Lieben,

die Aufgaben welche eigentliche an meine Stelle "gebunden" waren sind jemand anderem übertragen worden, sprich ich habe aktuell keine wirkliche Tätigkeit außer das ich mich auf neue Stellen bewerbe. Nun soll ich jedoch für einen anderen Geschäftsbereich im Rahmen der Digitalisierung deren Akten scannen, sortieren und im Laufwerk ablegen, ist dies so überhaupt zulässig? Sollte nicht jeder Sachbearbeiter seine Akten selber scannen?

Für mich ist das ehrlich gesagt etwas ABM und absolut nicht zufriedenstellend.

Buschi

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Antw:ABM Akten Scan
« Antwort #1 am: 20.11.2024 09:51 »
Solange das alles vom Weisungsrecht gedeckt ist, klar.

FearOfTheDuck

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Antw:ABM Akten Scan
« Antwort #2 am: 20.11.2024 10:42 »
Wie der einzelne AG den Umgang mit seinen Akten organisiert, bleibt ihm überlassen. Ebenfalls kann er die Aufgaben verteilen, wie er möchte.

Man könnte schauen, ob die Änderung eingruppierungsrelevant ist, dann wäre das Ganze zustimmungspflichtig.

Wie warst du denn bisher eingruppiert und wieso hat man Aufgaben anderweitig übertragen?
Wonach wirst du derzeit bezahlt, wenn dir keine Tätigkeit übertragen ist?

Saddy

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Antw:ABM Akten Scan
« Antwort #3 am: 20.11.2024 10:56 »
Ich bin in E9c eingruppiert. Für das reine Scannen von Akten gibt es bei uns keine Bewertung, dies gehört im Grunde zu jeder Sachbearbeitung dazu bzw. jeder Sachbearbeiter ist für seine Akten irgendwo verantwortlich. Es gibt tatsächlich sogar einen externen Service der das Digitalisieren für kleines Geld übernimmt - nun scanne ich monatelang Akten was am Ende mehrere tausend Euro kosten wird.

Persönlich finde ich es aber krass diese Aufgabe nur einer Person aufzudrücken - wir sprechen hier von etlichen breiten Ordnern mit jeweils hunderten geklammerten/getackerten Vorgängen welche alle einzeln entackert, gescannt und abgespeichert werden müssen - das ist eine Aufgabe von Monaten. Von den ganzen post-it Zetteln fange ich erst gar nicht an.

Man hat während meiner Abwesenheit (Abordnung um woanders auszuhelfen) die Zeit genutzt und eine E10 Stelle geschaffen und um diese in E10 zu bekommen noch meine Aufgaben mit reingepackt - ich wusste bis zu meiner Rückkehr davon nichts und nun muss man mich ja irgendwie beschäftigen.

ElBarto

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Antw:ABM Akten Scan
« Antwort #4 am: 20.11.2024 11:29 »
Schau mal, vielleicht hilft ja das hier etwas weiter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=123551.0

Organisator

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Antw:ABM Akten Scan
« Antwort #5 am: 20.11.2024 11:38 »
Hallo Ihr Lieben,

die Aufgaben welche eigentliche an meine Stelle "gebunden" waren sind jemand anderem übertragen worden, sprich ich habe aktuell keine wirkliche Tätigkeit außer das ich mich auf neue Stellen bewerbe. Nun soll ich jedoch für einen anderen Geschäftsbereich im Rahmen der Digitalisierung deren Akten scannen, sortieren und im Laufwerk ablegen, ist dies so überhaupt zulässig? Sollte nicht jeder Sachbearbeiter seine Akten selber scannen?

Für mich ist das ehrlich gesagt etwas ABM und absolut nicht zufriedenstellend.

Ob das für dich zufriedenstellend ist oder nicht ist tariflich nicht relevant. Sehr wohl jedoch, wenn das Scannen von Akten deine einzige Aufgabe wäre. Sollte diese dir übertragen werden, wäre dies eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung, da Aktenscannen wohl eher eine E2-Tätigkeit ist, und somit deiner Zustimmung bedarf.

FearOfTheDuck

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Antw:ABM Akten Scan
« Antwort #6 am: 20.11.2024 11:55 »
Da hast du ja einen tollen AG... ;)

Ich würde das Aktenscannen auch grob mit EG 2 bewerten, also in jedem Fall weit weg von deiner EG 9c. Das Weisungsrecht ist damit also raus und du müsstest der Aufgabenübertragung zustimmen. Was du natürlich nicht tust, da du sonst auch nach mutmaßlich EG 2 bezahlt wirst.

BAT

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Antw:ABM Akten Scan
« Antwort #7 am: 20.11.2024 11:57 »
Wenn Du der Organisationseinheit nicht offiziell zugeordnet wirst, könnte der Datenschutz noch ein Thema sein.

Saddy

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Antw:ABM Akten Scan
« Antwort #8 am: 20.11.2024 12:56 »
Danke Euch für die vielen Antworten.

Es ist tatsächlich die einzige Aufgabe..der PR ist auch sprachlos. Werde das jetzt in einem Gespräch dankend ablehnen und um ein vernünftiges Aufgabengebiet bitten.

Ich denke keiner von uns würde gerne 5 Tage die Woche lediglich Akten einscannen...nebenbei alles ok, aber so nicht.

MoinMoin

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Antw:ABM Akten Scan
« Antwort #9 am: 20.11.2024 13:18 »
Wenn Du der Organisationseinheit nicht offiziell zugeordnet wirst, könnte der Datenschutz noch ein Thema sein.
Dafür gibt es hoffentlich einen Zettel, den man unterschreibt.

MoinMoin

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Antw:ABM Akten Scan
« Antwort #10 am: 20.11.2024 13:20 »
Hallo Ihr Lieben,

die Aufgaben welche eigentliche an meine Stelle "gebunden" waren sind jemand anderem übertragen worden, sprich ich habe aktuell keine wirkliche Tätigkeit außer das ich mich auf neue Stellen bewerbe. Nun soll ich jedoch für einen anderen Geschäftsbereich im Rahmen der Digitalisierung deren Akten scannen, sortieren und im Laufwerk ablegen, ist dies so überhaupt zulässig? Sollte nicht jeder Sachbearbeiter seine Akten selber scannen?

Für mich ist das ehrlich gesagt etwas ABM und absolut nicht zufriedenstellend.

Ob das für dich zufriedenstellend ist oder nicht ist tariflich nicht relevant. Sehr wohl jedoch, wenn das Scannen von Akten deine einzige Aufgabe wäre. Sollte diese dir übertragen werden, wäre dies eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung, da Aktenscannen wohl eher eine E2-Tätigkeit ist, und somit deiner Zustimmung bedarf.
Eben, aber doch nur wenn es eine dauerhafte Übertragung ist.
Wenn jedoch gesagt wird, du musst da mal 3 Monate Scannen (was - so klingt es in der SV an - durchaus ein AV der alten Tätigkeit war), dann könnte der AG es machen? oder sind da 3 Moante schon zu lang?

Schokokeks

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Antw:ABM Akten Scan
« Antwort #11 am: 20.11.2024 13:23 »
Das klingt schwer nach Ausgleich seitens des/der Vorgesetzten für Sachvorgänge aus der Vergangenheit, siehe die zuvor durch den TE erstellten Themen...

Möglicherweise ein Fall von "Wie man in den Wald schreit..." 🤷‍♂️
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Garfield

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Antw:ABM Akten Scan
« Antwort #12 am: 20.11.2024 15:50 »
Wundert mich wie viele hier tatsächlich noch mit dem Weisungsrecht kommen, wenn einem MA in E9c Scannen als einzige Arbeit aufgehalst wird.
Du solltest dringend dagegen vorgehen. Das bedarf deiner Zustimmung und der des PR. Wem der Arbeitgeber deine ehemaligen Aufgaben gegeben hat, ist völlig irrelevant. Er hat einen Vertrag mit dir geschlossen, in dem er sich erklärt, dir E9c Tätigkeiten zu übertragen. Das hat er nun auch zu tun.

MoinMoin

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Antw:ABM Akten Scan
« Antwort #13 am: 20.11.2024 15:58 »
Ist halt die Frage, ob und wie lange es einem AN zuzumuten ist, dass er niedrigere Tätigkeiten ausüben muss.

In diesem Fall gibt es dann natürlich den Weg:
Änderungskündigung (wenn man nirgends eine andere 9er Tätigkeit findet)
Oder irgendeine 9er Tätigkeit finden, die der An dann machen muss (egal wo und was)

Garfield

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Antw:ABM Akten Scan
« Antwort #14 am: 20.11.2024 16:06 »
Ich hab mir nun mal wegen dem Hinweis hier im Thread deine bisherigen Beiträge durchgelesen.
Das Ganze deutet ja schon auf einen massiven Konflikt hin.
Habt ihr keine entsprechende Stelle im Haus, die auf Konfliktlösung spezialisiert ist und hier eingreifen kann?

Wobei du ja schon selbst sagst, dass du dich auf andere Stellen bewirbst, das dürfte die sinnvollste Maßnahme und derzeit ja auch nicht allzuschwer zu erreichen sein.