Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[MV] Leistungsprämie Beamte
Magda:
--- Zitat von: AmeCor am 21.11.2024 14:46 ---Wie kann ich die Auszahlung der Leistungsprämie denn bestmöglich "fordern"? Hat jemand eine Idee? Ich finde leider nach meinen Recherchen keine länderspezifische Verordnung für mein Bundesland (ST).
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Bei uns ist es so, dass die Führungskräfte einmal im Jahr diesbezüglich angeschrieben werden und eine Frist haben, in der sie Vorschläge einreichen können. Über die finale Gewährung entscheidet dann eine Bewertungskommission.
Sprich doch mal mit deiner Führungskraft, ob sie es überhaupt auch so einschätzt, dass deine Leistungen überdurchschnittlich sind.
ossibabe:
Hallo liebes Forum, nach vierwöchigen Urlaub hat mich das Arbeitsleben wieder. Leider geht es mir ähnlich. Konkret finde ich in MV dazu keinen §. Kann mir jemand behilflich sein? Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dafür mir auch diese Prämie zuzahlen. Ich soll jetzt Antrag stellen und mich auf das Gesetz beziehen. Wir sind nur eine winzige Kommuna und ich bin mit einer weiteren Kolegin die einzige Beamtin. Demenstprechend gibt es hier niemanden der Erfahrungen hat. Ich hoffe auf Eure Hilfe.
Danke!
Organisator:
--- Zitat von: ossibabe am 04.12.2024 09:24 ---Hallo liebes Forum, nach vierwöchigen Urlaub hat mich das Arbeitsleben wieder. Leider geht es mir ähnlich. Konkret finde ich in MV dazu keinen §. Kann mir jemand behilflich sein? Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dafür mir auch diese Prämie zuzahlen. Ich soll jetzt Antrag stellen und mich auf das Gesetz beziehen. Wir sind nur eine winzige Kommuna und ich bin mit einer weiteren Kolegin die einzige Beamtin. Demenstprechend gibt es hier niemanden der Erfahrungen hat. Ich hoffe auf Eure Hilfe.
Danke!
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--- Zitat von: Organisator am 21.11.2024 15:13 ---Beim Bund gibt es eine Bundesleistungsbesoldungsverordnung sowie Durchführungshinweise dazu. Sowas dürfte es auch auf Landesebene geben.
Da es vermutlich auch auf Landesebene ein freiwilliges Instrument ist, dürfte eine Leistungsprämie nicht einforderbar sein.
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lotsch:
--- Zitat von: Organisator am 04.12.2024 09:59 ---
--- Zitat von: ossibabe am 04.12.2024 09:24 ---Hallo liebes Forum, nach vierwöchigen Urlaub hat mich das Arbeitsleben wieder. Leider geht es mir ähnlich. Konkret finde ich in MV dazu keinen §. Kann mir jemand behilflich sein? Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dafür mir auch diese Prämie zuzahlen. Ich soll jetzt Antrag stellen und mich auf das Gesetz beziehen. Wir sind nur eine winzige Kommuna und ich bin mit einer weiteren Kolegin die einzige Beamtin. Demenstprechend gibt es hier niemanden der Erfahrungen hat. Ich hoffe auf Eure Hilfe.
Danke!
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--- Zitat von: Organisator am 21.11.2024 15:13 ---Beim Bund gibt es eine Bundesleistungsbesoldungsverordnung sowie Durchführungshinweise dazu. Sowas dürfte es auch auf Landesebene geben.
Da es vermutlich auch auf Landesebene ein freiwilliges Instrument ist, dürfte eine Leistungsprämie nicht einforderbar sein.
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..... und wenn sie freiwillig ist und nicht einforderbar, dann zahlt sie der Dienstherr natürlich auch nicht.
Farold:
Bei Angestellten lohnt sich diese Prämie überhaupt nicht denn sie wird - zumindest in Baden-Württemberg - immer mit dem Novembergehalt ausbezahlt. Da in diesem Monat auch noch die Jahressonderzahlung kommt sind die Abzüge so hoch dass von der Prämie so gut wie nichts mehr übrig bleibt. Allerdings dürfte bei Beamte da deutlich mehr netto vom brutto übrig bleiben. Aber aus Sicht der Baden-Württembergischen Angestellten könnte man diese Prämie gerne wieder streichen denn so motiviert das niemand, eher das Gegenteil ist der Fall. Aber eine Auszahlung im Dezember und somit eine Verminderung der Abzüge will das Land nicht denn es darf ja nicht sein dass sich der Angestelle ein Schnitzel mehr leisten kann.
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