Liegt tatsächlich ein neues Arbeitsverhältnis vor? Wurde also das bisherige, z.B. durch Abgeltung evtl. noch bestehendem Urlaubsanspruchs usw., vollständig beendet? Wenn nicht, dann dürfte eher von einer Versetzung unter Fortgeltung des bisherigen Arbeitsverhältnisses auszugehen sein, sodass dann keine Probezeit vorliegt. Wenn doch, ist die vorherige Beschäftigungszeit für eine Probezeitkündigung irrelevant.