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Sachschaden an eigenem KFZ bei Dienstreise

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Kubus:
Hallo,

ich war die Tage auf einer Fortbildung und bin dort mit dem eigenen KFZ hingefahren (Das KFZ ist nicht als Dienstwagen anerkannt).

Jetzt ist mir heute auf der Rückfahrt ein Steinschlag passiert... 5km weiter ist mir die Scheibe gerissen. SB sind 150€.

Meine Frage jetzt... erstattungsfähig? Das Bundesverwaltungsamt schreibt:
Im Schadensfall kann nach den hierfür geltenden Bestimmungen ein bei der Dienstreise am benutzten Kraftfahrzeug eingetretener Sachschaden bis zu einem Betrag von 350 Euro ersetzt werden, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit entgegenstehen.

Erstattungsfähig, also die 150 Selbstbeteiligung ja oder nein?

LG

BalBund:
Das wird maßgeblich auf die Angabe im Dienstreiseantrag ankommen. In der aktuellen Version des TMS-Antrags ist bei kleiner Wegstreckenentschädigung ausdrücklich der Punkt anzuhaken, dass der Dienstherr nicht für Schäden am KFZ gleich welcher Art aufkommt. Damit ist die generelle Regelung des BVA außer Kraft gesetzt.

Ohne zu wissen, was beantragt und welche Zustimmung dabei gegeben wurde wird man hier kaum helfen können.

Kubus:
Bei mir steht da aber etwas anderes..

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