Autor Thema: Regelbeurteilung während Aufstiegsverfahren nach § 24 BLV  (Read 2451 times)

koch3399

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Hallo,

ich befinde mich aktuell in einem Aufstiegsverfahren vom gD in den hD und habe währenddessen meine Regelbeurteilung.
In der Handreichung zur Beurteilung heißt es:
12. Höherwertige Tätigkeiten, § 24 BLV
Wurde im Rahmen des Aufstiegs gemäß § 24 BLV eine höherwertige Tätigkeit außerhalb
der aktuellen Laufbahngruppe wahrgenommen, besteht in der Regel eine deutliche
Diskrepanz zwischen der Besoldungsgruppe der Beamtin/ des Beamten und der
Wertigkeit der wahrgenommenen Tätigkeit. Im Regelfall wird sich dies tendenziell positiv
auf die Beurteilung auswirken.

Gibt es hierzu Erfahrungswerte?

BalBund

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Solltest Du im Geschäftsbereich BMI sein, dann wirst Du üblicherweise in deiner Laufbahngruppe überhaupt keine Regelbeurteilung mehr erfahren, weil Du damit eine quotierte Spitzennote blockieren würdest, die als PEK-Instrument und Stallgeruchbonus üblicherweise dringend benötigt wird.

In anderen Häusern mag man das natürlich anders sehen...

Thomber

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Zitat
"quotierte Spitzennote" gilt, in der Regel für andere Personalentwicklungsinstrumente (PEK) oder interne Personalpolitik benötigt wird.

Schade, dass dieser Irrsinn nicht mal einer liest, der so etwas ändern könnte.  Quotierte Noten....  welch´ ein Unfug.  Damit wird im Grunde vorab bereits festgelegt, dass es Leute geben wird, die nicht die zutreffende Note erhalten werden.....   

2strong

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Wie würdest Du denn sicherstellen, dass bei Dir nicht jeder zweite Mitarbeiter mit 1+ mit Sternchen bewertet wird?

Thomber

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Wie würdest Du denn sicherstellen, dass bei Dir nicht jeder zweite Mitarbeiter mit 1+ mit Sternchen bewertet wird?


Ich bin ja erst seit 1991 im öD und war davon zu 90% in Bereichen tätig, wo theoretisch jeder eine 1 hätte bekommen können - die Betonung liegt auf theoretisch. Das ist im Grunde, wie mit der Arbeitszeiteinteilung.
Gibt man keine Arbeitszeiten vor (wir im manchen Firmen), arbeiten die Leute länger als sie müssten ;)   und genau so ist es mit den Noten. Ich kenne kein Amt, wo gute Noten verschenkt werden.

Als notengebender Mensch fühle ich mich durch solche Quotenvorgaben beleidigt, denn damit unterstellt man mir ja falsche Noten zu vergeben!

Und ich wiederhole... im BMVg z.B. gibt es KEINE Quoten aber in den Behörden darunter schon.   Das klingt ja super fair.   


koch3399

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Herzlichen Dank für die Rückmeldungen.
Die Beurteilungskonferenzen sind gelaufen und spätestens Ende Januar 2025 bei Beurteilungsgespräch weiß ich dann mehr. Und vll gibts ja dann doch noch Urkunde im Laufe des Jahres.