Guten Tag,
Ich habe meine Elternzeit vorzeitig beendet für die Inanspruchnahme des Mutterschutzes.
Ich bin somit seit 23. 09.24 in Mutterschutz und habe damit für die 8 Tage den Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen. Mein Kind wurde im November geboren.
Die Jahressonderzahlung steht mir ja soweit ich das gelesen habe somit ohne Kürzung für das Jahr 2024 zu. Die Berechnung erfolgt ja durch das durchschnittliche Gehalt im Juli, August und September.
Darf der Arbeitgeber nun nur den Monat September hernehmen für die Berechnung oder muss er auch den Monat Oktober bzw November miteinbeziehen.
Dadruch das es nur 8 Tage sind würde ja die Jahressonderzahlung sehr viel geringer ausfallen.
Im Voraus vielen Dank für eure Hilfe.