Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Durchschnittsarbeitszeit als Grundlage der Arbeitszeiterfassung & Urlaubstage

(1/4) > >>

Iunius:
Hallo zusammen,

wie die Kuh zum Sonntagsbraten darf ich seit einigen Tagen aushilfsweise für einen städtischen "Betrieb" die Stunden und Jahresabrechnungen organisieren und zwar bis zur Rückkehr jener Person die das eigentlich tut.

Dabei fällt mir gerade folgendes auf:

Es wird bei allen Abrechnungen, Stundenfrei, Urlaub etc. immer nur die Durchschnittsarbeitszeit zugrunde gelegt (die aber nicht den realen Stundenabrechnungen entspricht). Um ehrlich zu sein hab ich sowas noch nie gesehen.

Beispiel:
Person A (100%) arbeitet:
Montags 10,5 Studen,
Dienstags 10,
Mittwochs 6,
Donnerstags 6 und
Freitags 7 Stunden.
War die Person krank geschrieben oder hatte Urlaub wurden aber jeweils 7,9 Stunden hinterlegt.
In der Folge hat Person A Mittwoch bis inkl. Freitag Urlaub genommen und somit + 4,7 Stunden hinterlegt bekommen die dann am darauf folgenden Montag die Arbeitszeit von A um eben diesen Betrag verringert haben - sie hat 4,5 Stunden später angefangen und ist noch mit +0,2 rausgegangen.

Gleiches trifft Person B mit einer ähnlichen Stundentafel die aber Montag bis Mittwoch krank geschrieben war aber dafür jeweils auch "nur" die 7,9 Stunden gutgeschrieben bekam.
Bedeutet sie kam mit -2,8 Stunden zurück und hat diese dann am folgenden Freitag "Nachgearbeitet".

Bei aller Liebe für den TVöD - sowas ist doch unsäglich/unmöglich? Ich kenne das schlicht nur so: krank ist krank - wird gewertet als ob die Person da gewesen wäre, Urlaub ebenfalls sonst wäre das ja ein Verstoß gegen das Bundesurlaubs- und das Arbeitszeitgesetz bzw. das EntgFG.

Sehe ich das falsch? Geht sowas?
(es geht hier nicht um eine kleine Stadt^^)

Grüße und Danke

KlammeKassen:
Ist doch eigentlich normal oder nicht?

Ich arbeite auch Mo-Fr immer zwischen 8,5 und 9,5 Stunden und FR 6 Stunden (mache also jede Woche ca. 1-2 Stunden Plus, die ich dann immer mal wieder abbaue).

In der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit ist bei uns geregelt, dass die SOLL-Zeit jeden Arbeitstag 7:48 beträgt (5 x 7:48 = 39:00 Stunden). Wenn ich nun freitags krank bin, ist das für mich quasi "Glück", da ich mehr Sollzeit gutgeschrieben bekomme als ich eigentlich arbeiten würde.

Bin ich aber montags krank, bekomme ich weniger als ich sonst durchschnittlich montags arbeite. Mit Feiertagen ist es dann auch so. Letztlich gleicht sich so etwas aus....

Es gibt bei anderen öD Arbeitgebern aber auch andere Dienstvereinbarungen mit der Verteilung der Soll-Arbeitszeit, beispielsweise Mo-Do 8,5 h und Fr 5 h

Manche haben auch einen SchlaDo und daher donnerstags grundsätzlich mehr Arbeitszeit als Soll-Arbeitszeit hinterlegt; das sind aber Sachen der Betriebs/-/Dienstvereinbarung.

Der Tarifvertrag regelt nur die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

Iunius:
Also ich bin nun im 30 Jahr meiner Verwaltungstätigkeit beim Land und sowas ist mir noch nie untergekommen, zumindest nicht bei Urlaubs- oder Krankheitstagen.

Und pauschal zu sagen: "Letztlich gleicht sich so etwas aus..." ist ja schon in der Sache an sich schon falsch. Ich spreche ja nicht über Gleitzeitregeln sondern über fest im Kallenderjahr vorgeplante Dienste.

Und der Tarifvertrag regelt ja nun auch die Anzahl von Urlaubstagen und die Einrichtung von Stundenkonten (ohne die es keine Minusstunden geben kann und und und und).

Ich beziehe mich hier aber eher auf zwei Grundlagen:

1. Muss der Arbeitgeber das Entgelt während des Urlaubs weiter zahlen. Was ja nicht gegeben ist, wenn durch den Urlaub Minusstunden anfallen. Das wäre dann eine Entgeltkürzung (die eintreten würde wenn der Arbeitnehmer seine Minusstunden nicht nacharbeitet) aufgrund von Urlaub, ich dachte aus sowas sind wir seit 1963 raus.
Offensichtlich nicht, aber gut zu Punkt:

2. Bei Krankheit besteht ebenfalls eine Fortzahlungspflicht des Entgelts. Wenn der Arbeitnehmer allerdings 2 Tage krank ist und danach mit Minusstunden aus der Krankheit (eben wegen dieser) zurück kommt würde dies ebenfalls eine Kürzung bedeuten.

DreizehnteFee:
Bei uns ist es anders geregelt.
Wir haben als Vollzeitkräfte folgende Sollarbeitszeiten:

Mo - Mi: 8:10 Stunden
Do:        9:30 Stunden
Fr:         5:00 Stunden

Und genau so wird es auch abgerechnet.
Dadurch ist bei uns aber auch das Verbot entstanden dass wir von Mo - Do Urlaub nehmen und am Freitag Überstundenfrei...

Ich bin mir unsicher welche Regelung ich besser finde, an sich bin ich der Meinung von KlammeKassen, dass sich das ausgleicht.

Aber da ich eh keinen Einfluss drauf habe, nehme ich die Vereinbarung so wie sie halt ist.

Gewerbler:
Ich kenne es auch nur so wie bei KlammeKassen.

An jedem Tag ist die durchschnittliche Soll-Arbeitszeit von 7:48, 7:54 oder 8:12 (je nachdem ob TVöD, TV-L oder Beamte) hinterlegt.
Es gibt trotzdem einen offiziell langen Tag und freitags darf man ab 12 Uhr gehen. Aber individuell kann man auch mal am langen Tag früher gehen und freitags natürlich auch länger arbeiten. Von daher denke ich auch, dass es sich grundsätzlich ausgleicht über die Zeit und solche Effekte wie plus oder minus machen durch "(un)günstig" Urlaub nehmen bzw. krank sein, gibt es eigentlich nicht.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version