Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung mit anschließender Stufenlaufzeitreduzierung
BlackVoodoo:
Hallo und eine Frage in die Runde.
Kollegin wird nach langem Hin- und Her zum 01.01.2025 von der EG4(4) in die EG6(3) höhergruppiert. Eine stufengleiche Höhergruppierung gibt der TV-L ja nicht her.
Würde die Möglichkeit bestehen, nach der Höhergruppierung direkt eine Laufzeitverkürzung in der EG6(3) auf 0 zu beantragen so dass eine Höherstufung in die EG6(4) erfolgt?
Vielen Dank.
cyrix42:
Beantragen kann man vieles; ob der Arbeitgeber diese Kann-Regelung umsetzt, ist eine andere Frage. Es müssten dafür nach §17 Absatz (2) Satz 1 TV-L "erheblich über dem Durchschnitt liegen[de]" Leistungen erbracht werden. Dass diese attestiert werden können, obwohl die Aufgaben erst frisch übertragen wurden, darf bezweifelt werden.
Albeles:
Da würde sich bei mir auch die Frage aufdrängen, wie kann Sie beurteilt werden, ohne überhaupt auf der Position gearbeitet zu haben. :o
Der Abteilungsfrieden scheint gesichert mit so einer Aktion *Ironie off*
Umlauf:
Wenn die Verkürzung nicht intern in irgendeiner Form geregelt ist, ist es nahezu aussichtslos.
Dnjl:
--- Zitat von: BlackVoodoo am 21.11.2024 11:58 ---Hallo und eine Frage in die Runde.
Kollegin wird nach langem Hin- und Her zum 01.01.2025 von der EG4(4) in die EG6(3) höhergruppiert. Eine stufengleiche Höhergruppierung gibt der TV-L ja nicht her.
Würde die Möglichkeit bestehen, nach der Höhergruppierung direkt eine Laufzeitverkürzung in der EG6(3) auf 0 zu beantragen so dass eine Höherstufung in die EG6(4) erfolgt?
Vielen Dank.
--- End quote ---
Hier in einer Behörde in NRW werden die Möglichkeiten der Verkürzung (und Verlängerung) nicht angewendet. Man müsste die Leistung der Mitarbeiter beurteilen und wenn sie sich positiv entwickeln kann, dann natürlich auch negativ und das ist eine Hemmschwelle, die hier noch niemand auf sich nehmen wollte.
In einer anderen Behörde habe ich erzählt bekommen, dass man dort maximal 50% verkürzen kann. Also müsste man in Stufe 3 trotzdem noch 1,5 Jahre aushalten.
Tarifkonform wäre laut §16.5 die Vorweggewährung von Stufen. In diesem Fall eine Stufe. Die Kollegin ist dann weiterhin in Stufe 3, erhält aber als Zulage die Differenz zur Stufe 4. In 3 Jahren dann die Differenz zur Stufe 5 etc.
Du schreibst was von langem hin und her? Hat sie zum 01.01.25 höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen, sodass die Höhergruppierung ansteht?
Oder handelte es sich um einen Eingruppierungsirrtum und sie wird zum 01.01.25 korrekt eingruppiert? In dem Fall wäre es sogar nur folgerichtig, den irrtum zu korriegen und sie in EG6(4) einzustufen.
Sogar mit Nachzahlung des irrtümlich entgangenem Lohns. (evtl nur 6 Monate)
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