Autor Thema: Vorgehensweise Frage nach höherem Gehalt/Eingruppierung/Erfahrungsstufe  (Read 4201 times)

Sara

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Hallo zusammen,

ich bin in meiner aktuellen beruflichen Situation schon länger etwas unzufrieden.
Zur Situation:
ich bin vor ca. 5 Jahren zu einem ehemaligen langjährigen Arbeitgeber auf Anfrage zurück gekehrt. Angestellt bin ich bei einem eingetragenen Verein, der größtenteils vom Bundesland finaniert wird, Eingruppierung erfolgt in Anlehnung an TV-L.
Bei der Einstellung habe ich leider finanzielle Abstriche gemacht, da man mir sagte, es sei kein Geld da (wegen festgelegtem Haushalt) um mich in eine Eingruppierung zu bringen, die ich mindestens bei meinem ersten Weggang gehabt hatte. Somit fehlte mir mindetsens eine höhere Erfahrungsstufe. Zwischenzeitlich war ich bei einem anderen Arbeitgeber nach TVöD 3 Entgeltgruppen höher eingestuft.

Mittlerweile bin ich schon über 5 Jahre zurück und aufgrund anderer Gegebenheiten wächst Unmut. Bevor ich nun kurzerhand kündige würde ich eigentlich noch gerne erst anfragen, ob ich eine Gehaltserhöhung/andere Eingruppierung bekommen könnte.
Ich will es wenigstens versucht haben.

Frage: wie würdet Ihr vorgehen und auf was sollte ich achten?
Die Jahre bzgl- Renteneinzahlung fehlen wir bereits... ich hab es einfach versäumt shcon früher aktiv zu werden, bzw. habe micih klein gehalten.

Ich bedanke mich vorab!
Sara

FearOfTheDuck

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Hingehen; fragen, was möglich ist; sagen, was nötig ist. Es könnte auch helfen, dass man seinen Wechselwunsch äußert, sollte denn die Situation so bleiben.

MoinMoin

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Die sollen dir 2 Stufen mehr auf Basis von §16 zahlen.
Das ist tarifkonform und locker möglich, wenn der AG möchte und er Angst haben muss das er dich verliert.

cyrix42

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Moin,

Gehaltsverhandlungen in deinem Verein und deren mögliche Erfolgsaussichten kannst nur du bewerten. Was man hier sagen kann, ist, dass die Eingruppierung im TV-L sich nach der Entgeltordnung des TV-L richtet. Dort (Anlage A zum TV-L) wird definiert, welche dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten wie bewertet werden. Daraus leitet sich dann die Eingruppierung der Tätigkeit und mithin die Bezahlung der entsprechend Beschäftigten ab. Verhandlungsspielraum gibt es dabei nicht.

Ob aber auf dein Arbeitsverhältnis der TV-L inklusive seiner Entgeltordnung Anwendung findet, kannst aber auch wieder nur du sagen.

cyrix42

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Die sollen dir 2 Stufen mehr auf Basis von §16 zahlen.
Das ist tarifkonform und locker möglich, wenn der AG möchte und er Angst haben muss das er dich verliert.

Wir wissen doch gar nicht, welche Teile des TV-L in dem betroffenen Fall Anwendung finden. Ggf. ist es auch einfach nur ein "wir zahlen die Tabellenentgelte der EG X Stufe Y", oder so -- unabhängig vom ganzen Rest, den der TV-L ausmacht. "Angelehnt an" kann ziemlich viel (oder wenig) heißen...

Sara

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Bei meinem ersten Weggang war ich TV-L 9 Stufe 4 bzw. wäre gerade in Stufe 5 gekommen.

Wieder eingestellt wurde ich mich TV-L 9 Stufe 4. Gewünscht hätte ich mir eine höhere Stufe. Ich musste nicht eingearbeitet werden und ich konnte in den 2 Jahren meiner Abwesenheit weitere Erfahrung sammeln und war bei dem anderen AG in TV ÖD SuE Gruppe 12 in Stufe 4 eingruppiert.

Laut Entgeltordnung wäre aufgrund der schwierigen Klientel bei meiner erneuten Rüpckkehr zum alten AG eine Einstufung in TV-L 10 möglich gewesen.
Es geht mir auch nicht um eine rückwirkende Korrektur, sondern um eine zukünftige Besserbezahlung und Anerkennung meiner Tätigkeit.

FearOfTheDuck

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Und wie weit wendet der AG den TV nun an? Das ist eine entscheidende Frage. Da du von EG 9 und TVL sprichst, stellt sich die Frage um so mehr.

Sara

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cyrix42

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Wenn das so in deinem Arbeitsvertrag steht, dann fordere auch deine dir entsprechend dem Arbeitsvertrag zustehende Bezahlung ein. Notfalls muss ein Arbeitsgericht mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage über die korrekte Eingruppierung entscheiden. Verhandelbar ist da nichts; die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Vertragsparteien, sondern ergibt sich aus der Entgeltordnung.

Dafür muss aber der TV-L eben auch entsprechend Anwendung finden. Falls sich dein Arbeitsvertrag nur auf bestimmte Regelungen (und z.B. explizit oder implizit nicht auf die Entgeltordnung) des TV-L bezieht, kannst du zwar verhandeln, hast aber eben auch kein Anrecht auf die dort geregelte Eingruppierung.

Sara

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Und eine praktische Frage: kann ich jetzt eine Erhöhung zum 1.12. erbitten oder muss ich eine Frist einhalten? Gibt es Empfehlungen dazu?

FearOfTheDuck

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Wobei die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung natürlich auch korrekt sein kann.

Will sagen, wenn er dir zuvor und jetzt eine Tätigkeit übertragen wurde, die in die EG 9 a/b führt, wäre ohne Willen des AG bei der EG auch nichts zu machen.

FearOfTheDuck

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Und eine praktische Frage: kann ich jetzt eine Erhöhung zum 1.12. erbitten oder muss ich eine Frist einhalten? Gibt es Empfehlungen dazu?

Immer mit Blick auf die tarifliche Anwendung:
Nein, entweder irrt der AG in seiner Rechtsmeinung oder nicht. Wenn er sich irrt und deine Aufgaben sind bisher unverändert, bist du von Beginn an anders eingruppiert und musst unter Geltendmachung deiner Ansprüche (§ 37) das korrekte Gehalt einfordern.

Irrt er sich nicht, kannst du schauen, ob er dir höherwertige Aufgaben gibt, die eingruppierungsrelevant sind. Dann wärst du ab Übertragung höher eingruppiert.

Ein Bitten oder Feilschen um die EG ist tariflich dank Tarifautomatik ausgeschlossen.

Sara

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Ok, danke schon mal für die Antworten!

Ich könnte also meine Argumente vortragen und die Entgeltordnung vorlegen, nach der ich mindestens in EG 10 statt in 9 gehören würde?

FearOfTheDuck

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Wenn der AG den TVL vollumfänglich anwendet, ist ihm auch die Entgeltortnung bekannt.

Wenn es unterschiedliche Rechtsmeinungen zur EG gibt: Den Weg hat cyrix42 schon beschrieben: Bezahlung einfordern und notfalls Eingruppierungsfeststellungsklage. Rechtsicher entscheiden über die Eingruppierung kann nämlich nur ein Arbeitsgericht.

Sara

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Dankeschön.
Ich bin jetzt ehrlich gesagt noch mehr verunsichert.
A) ob Tarifvertrag wirklich 1:1 umgesetzt wird und
B) weil es wohl einen neuen Tarifvertrag gibt, wo meine EG gar nicht mehr aufgeführt wird (9b) und ich dann ja quasi nach EG 11b eingruppiert werden müsste.

Nun weiß ich leider gar nicht mehr weiter und einen BR haben wir aufgrund der Größe ders Vereins auch nicht.  ???