Ja,das geht. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Kündigung, nicht des Austretens. Außerdem geht es bis zum letzten Tag des fünften Jahres.
Beispiel: Arbeitsverhältnis seit 01.05.2020, Kündigung eingereicht am 30.04.2025 zum 30.06.2025 geht.
Beispiel:
Arbeitsverhältnis seit 20.05.2020,
Kündigung eingereicht am 19.05.2025 zum 30.06.2025 geht.
(Bei unbefristeten Arbeitsverhältnis bzw Bezugnahme auf die entsprechenden Fristen für unbefristete im Arbeitsvertrag)