Hallo zusammen,
Ich benötige eurer Schwarmwissen.
Ich befinde mich derzeit in einem Aufstiegsverfahren vom mD in den gD. Aktuell bin ich nach A9m besoldet. Ich befinde mich derzeit auf einem Dienstposten der nach A9mZ besoldet ist. Es handelt sich um einen spitzbewerteten Dienstposten, der mit einer bestimmten Tätigkeit zusammenhängt. Auf diesem Dienstposten habe ich mich schon vor Beginn des Aufstiegsverfahren befunden, konnte jedoch aufgrund der Wartzeiten noch nicht auf A9mZ befördert werden. Solange ich mich im Aufstiegsverfahren befinde, blockiere ich diesen Dienstposten. Erst nach Beendigung gebe ich diesen frei und er wird im Rahmen eines Auswahlverfahrens neu vergeben.
So nun meine Frage: Wie realistisch ist es, dass ich während dem Aufstiegsverfahren auf A9mZ befördert werde? Die notwendige Wartezeit würde ich ab dem 01.01.25 erfüllen. Den Dienstposten besetze ich zwar noch, ich bin aber von dieser Tätigkeit sozusagen freigestellt, da ich Aufgaben des gD wahrnehme (im Rahmen des Aufstiegsverfahren). Um befördert zu werden, bedarf es keiner erneuten Bewerbung. Die Beförderung würde (im Normalfall) automatisch durch die Personalstelle angestoßen werden. Dieser Fall kommt in der Behörde erstmalig vor. Eine Regelung in den einschlägigen Vorschriften gibt es nicht. Ich habe bereits verschiedene Urteile dazu gelesen. Jedoch waren die Fälle m.E. nicht vergleichbar, da es sich um keine spitzbewerteten Dienstposten handelte. Kann wir jemand helfen? Hat jemand Erfahrung?