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Beförderung während Aufstiegsverfahren

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MaxW:
Hallo zusammen,
Ich benötige eurer Schwarmwissen.
Ich befinde mich derzeit in einem Aufstiegsverfahren vom mD in den gD. Aktuell bin ich nach A9m besoldet. Ich befinde mich derzeit auf einem Dienstposten der nach A9mZ besoldet ist. Es handelt sich um einen spitzbewerteten Dienstposten, der mit einer bestimmten Tätigkeit zusammenhängt. Auf diesem Dienstposten habe ich mich schon vor Beginn des Aufstiegsverfahren befunden, konnte jedoch aufgrund der Wartzeiten noch nicht auf A9mZ befördert werden. Solange ich mich im Aufstiegsverfahren befinde, blockiere ich diesen Dienstposten. Erst nach Beendigung gebe ich diesen frei und er wird im Rahmen eines Auswahlverfahrens neu vergeben.
So nun meine Frage: Wie realistisch ist es, dass ich während dem Aufstiegsverfahren auf A9mZ befördert werde? Die notwendige Wartezeit würde ich ab dem 01.01.25 erfüllen. Den Dienstposten besetze ich zwar noch, ich bin aber von dieser Tätigkeit sozusagen freigestellt, da ich Aufgaben des gD wahrnehme (im Rahmen des Aufstiegsverfahren). Um befördert zu werden, bedarf es keiner erneuten Bewerbung. Die Beförderung würde (im Normalfall) automatisch durch die Personalstelle angestoßen werden. Dieser Fall kommt in der Behörde erstmalig vor. Eine Regelung in den einschlägigen Vorschriften gibt es nicht. Ich habe bereits verschiedene Urteile dazu gelesen. Jedoch waren die Fälle m.E. nicht vergleichbar, da es sich um keine spitzbewerteten Dienstposten handelte. Kann wir jemand helfen? Hat jemand Erfahrung?

Casa:
Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung.
Die Dienststelle entscheidet, ob eine Beförderung erfolgt oder nicht erfolgt.
Das Aufstiegsverfahren ändert m. E. nichts an dem Vorgenannten.

MaxW:
Das niemand, auch ich nicht, einen Anspruch auf eine Beförderung hat, ist mir bewusst. Mir ging es hier eher um einen Erfahrungsaustausch. Man möchte ja, wenn man bei der Personalstelle höflich nachfragt, vielleicht etwas zulieferern können. Vielleicht gibt es ein Urteil das besagt, dass der Ausschluss aus dem Beförderungsverfahren aufgrund eines Aufstiegsverfahren unzulässig ist? Deswegen MUSS mich die Behörde noch lange NICHT befördern, aber sie KANN.

2strong:
Das handhaben Dienststellen ganz unterschiedlich. Habe schon Beides beobachtet.

Auch blockieren tust Du einen A9z-Dienstposten nicht zwingend. Haushaltsrechtlich kannst Du auch heute schon auf einer höherwertigen Planstelle geführt werden (z. B. A 11).

Rheini:

--- Zitat von: MaxW am 23.11.2024 12:58 ---Das niemand, auch ich nicht, einen Anspruch auf eine Beförderung hat, ist mir bewusst. Mir ging es hier eher um einen Erfahrungsaustausch. Man möchte ja, wenn man bei der Personalstelle höflich nachfragt, vielleicht etwas zulieferern können. Vielleicht gibt es ein Urteil das besagt, dass der Ausschluss aus dem Beförderungsverfahren aufgrund eines Aufstiegsverfahren unzulässig ist? Deswegen MUSS mich die Behörde noch lange NICHT befördern, aber sie KANN.

--- End quote ---

Stehen denn Beförderungen an oder sind durchgeführt worden? Hast Du eine Mitteilung bekommen das jemand anders als Du befördert werden soll oder ist dein Anliegen rein theoretischer Natur?

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