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[Allg] Beamter auf Lebenszeit; Bewerbung bei anderem Dienstherren
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mateg:
Hallo zusammen,
ich bin seit circa einem Jahr Beamtin auf Lebenszeit bei einer Kommune. Da dort auf absehbare Zeit keine weiteren Aufstiegsmöglichkeiten bestehen, würde ich mich auf eine andere höher bewertete Stelle bei einer anderen Kommune bewerben wollen. Die Voraussetzungen für die Stelle bringe ich mit. Ich habe bisher aber keine Erfahrungen mit einem Dienstherrenwechsel. Welche Dinge muss ich da beachten? Muss ich vor meiner Bewerbung meinen jetzigen Dienstherren darüber informieren? Würdet ihr eurem Dienstherren von eurer Bewerbung erzählen, sobald man zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird oder wie würde ihr da vorgehen?
Liebe Grüße
Rheini:
Erzählen musst Du nichts.
Ab und an wird irgendwann im Bewerberprozeß, die Personalakte angefordert. Dies unterliegt aber dem Dienstgeheimnis.
Ich habe das immer so gehandhabt das ich abgewartet habe, bis ich die Zusage hatte. Danach kann man alles weitere klären ..... ;D.
Aber Du bist in deinem Handeln frei.
BeamterNWmD:
ich gebe zu bedenken, dass dein akt. DH nicht dazu verpflichtet ist, dich zu versetzen.
D.h., bei Zusage wäre eine Entlassung (kann bis zu drei Monate aufgeschoben werden) und eine Neueinstellung nötig.
Dabei verliert man im Regelfall seinen LZ-Status und hat nicht die Gewissheit, beim neuen DH erneut die PZ zu bestehen.
Auch wenn das in Zeiten von Personalmangel vllt. unwahrscheinlich erschdint,
weise ich immer gerne vorab auf die Theorie hin!
Viel Erfolg Dir dennoch!
Casa:
Der Dienstherr hat über eine Versetzung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Versetzt er nicht, bleibt der Klageweg, die Entlassung und Neueinstellung oder eine Raubernennung.
Bei einer recht "frischen" Beamtin fällt eine Raubernennung haushalterisch nicht so sehr ins Gewicht.
--- Zitat ---Würdet ihr eurem Dienstherren von eurer Bewerbung erzählen, sobald man zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird oder wie würde ihr da vorgehen?
--- End quote ---
Wenn es etwas Konkretes gibt, kann dies fairerweise kommuniziert werden. Bspw. wenn eine Zusage erfolgt. Bis zur Versetzung dauert es noch ein paar Monate. Wenn du bei Zusage durch den neuen Dienstherren beim alten Dienstherren bescheid gibst, ist ausreichend Vorlaufzeit vorhanden, um deine Stelle neu zu besetzen.
railjet:
--- Zitat von: Casa am 27.11.2024 08:23 ---Der Dienstherr hat über eine Versetzung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Versetzt er nicht, bleibt der Klageweg, die Entlassung und Neueinstellung oder eine Raubernennung.
Bei einer recht "frischen" Beamtin fällt eine Raubernennung haushalterisch nicht so sehr ins Gewicht.
--- Zitat ---Würdet ihr eurem Dienstherren von eurer Bewerbung erzählen, sobald man zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird oder wie würde ihr da vorgehen?
--- End quote ---
Wenn es etwas Konkretes gibt, kann dies fairerweise kommuniziert werden. Bspw. wenn eine Zusage erfolgt. Bis zur Versetzung dauert es noch ein paar Monate. Wenn du bei Zusage durch den neuen Dienstherren beim alten Dienstherren bescheid gibst, ist ausreichend Vorlaufzeit vorhanden, um deine Stelle neu zu besetzen.
--- End quote ---
Bezüglich einer Raubernennung wäre noch zu beachten, ob eine Rückzahlungsvereinbarung bezüglich einer Ausbildung/eines Studiums besteht. Hierzu würde ich mir vom neuen Dienstherren eine Bestätigung der übernahme geben lassen.
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