Autor Thema: Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL  (Read 1513 times)

BennyK

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Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« am: 24.11.2024 15:56 »
Hallo in die Runde,

ich stehe gerade vor einer Entscheidung und würde mich über euer Feedback freuen.
Kurz zur Sache: Ich bin seit über 4 Jahren als SB im Bereich Fachdienste (HLS) tätig und habe mich nun erfolgreich auf eine Stelle als Führungskraft (Leitung Fachdienste Bund) bewoben. Die Stelle soll ab 01.01. gegründet und besetzt werden und ich befinde mich seitdem in den Verhandlungen mit der Personalabteilung.
Derzeit befinde ich mich in der 11/4 und lande weil ich ja plötzlich keine Berufserfahrung habe logischerweise eine Stufe niedriger in der 12/3. Da diese centgenau der 11/4 gleich ist, erhalte ich die brutale Zulage von 180,00 €

Ich kann ab 08.2025 die vorzeitige Stufenerhöhung beantragen (Halbzeit der Stufe 4) und würde dann nach Ende der Probezeit in die Stufe 12 eingruppiert. Dann aber mit der Stufe 5, denn diese kann ja mitgenommen werden, nicht wie bei unteren Stufen, wo man (siehe oben) "links-hoch" rutscht.

Ich bin aber darauf angewiesen, dass der Antrag auf vorzeitige Stufenerhöhung von 11/4 zur 11/5 auch genehmigt wird, egal, was mein Vorgesetzter sagt.
Die Personalabteilung will das natürlich nicht versprechen und ich habe im Zweifel im August 2025 nichts in der Hand, außer einer Mail.
Für 180 € mache ich das natürlich nicht für die nächsten Jahre, deswegen stellt sich mir die Frage: Was kann ich tun :)?!

Vielen Dank und
LG Benny

FearOfTheDuck

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Antw:Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« Antwort #1 am: 24.11.2024 16:23 »
Deutlich ansprechen, dass du das nur unter den dir gewünschten Voraussetzungen machst. Dann sollen sie das so schriftlich festhalten und gut ist.

BennyK

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Antw:Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« Antwort #2 am: 24.11.2024 17:13 »
Hatte ich bereits...Antwort: wir können das nicht versprechen, wird aber schon irgendwie klappen. Sonderzahlungen oder gleich in die nächste Stufe gehen auf keinen Fall, weil Tarifvertrag und so...Aussage Personalabteilung

 Bringt es etwas, den Schriftverkehr an den Vertrag zu heften? Wenigstens, dass niemand sagen kann, man kennt den Vorgang nicht?! Am Ende bringt es mir nichts und die können mich vertrösten oder hinhalten.

Habt ihr sonstige Erfahrungen?!?!

Das einzig Gute an einer Probezeit (auch Führung auf Probe): Sie gilt für beide Seiten. Wenn sie mich veräppeln, kann ich ja wieder zurück auf meinen Sachbearbeiter Posten

MoinMoin

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Antw:Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« Antwort #3 am: 24.11.2024 17:26 »
Hatte ich bereits...Antwort: wir können das nicht versprechen, wird aber schon irgendwie klappen. Sonderzahlungen oder gleich in die nächste Stufe gehen auf keinen Fall, weil Tarifvertrag und so...Aussage Personalabteilung

 Bringt es etwas, den Schriftverkehr an den Vertrag zu heften? Wenigstens, dass niemand sagen kann, man kennt den Vorgang nicht?! Am Ende bringt es mir nichts und die können mich vertrösten oder hinhalten.

Habt ihr sonstige Erfahrungen?!?!

Das einzig Gute an einer Probezeit (auch Führung auf Probe): Sie gilt für beide Seiten. Wenn sie mich veräppeln, kann ich ja wieder zurück auf meinen Sachbearbeiter Posten
En alternative ist die widerrufliche Zulage nach §16.5 oder die "Probezeit" so verlängern bis du in der Stufe 5 bist.
Von der EG11 Stufe 3 / 4 ist die Höhergruppierung immer eine maximale ungünstige Konstellation, aber da wird verdi nichts dran ändern (so was wie: Die in der Stufe 3 der EG12 müssen einen Cent weniger verdienen, macht ihr da mit  ::) )

Casa

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Antw:Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« Antwort #4 am: 24.11.2024 21:04 »
Warum nimmst du das Angebot an, wenn es dir tarifrechtlich und finanziell nicht passt?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

BennyK

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Antw:Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« Antwort #5 am: 24.11.2024 21:21 »
Weil die Stelle meine einzige Chance ist, in naher Zukunft an Führungserfahrung zu gelangen.

§16.5 werde ich als Variante vorschlagen können.

Fragmon

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Antw:Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« Antwort #6 am: 25.11.2024 08:59 »
Das mit deiner Stufenlaufzeit verstehe ich nicht, wenn du ab 01.01.2025 in die Aufgabe einsteigst und der 12/3 zugeordnet wirst, dann beginnt die Stufenlaufzeit von vorne oder soll es zunächst nach §14 oder § 31 TV-L übertragen werden, bis du den Stufenaufstieg vollzogen hast?

Wenn dir 180€ zu wenig sind, dann schaue mal in § 32. Dort erhältst du zusätzlich einen Zuschlag in Höhe von 75% des Unterschiedsbetrages zwischen künftiger Entgeltgruppe und der nächsthöheren (12/3 und der 13/3 ->114 €).

Insgesamt somit 294 €.
« Last Edit: 25.11.2024 09:09 von Fragmon »

MoinMoin

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Antw:Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« Antwort #7 am: 25.11.2024 09:55 »
Wenn du auf von 11/4 auf 12/3 höhergruppiert wirst, dann bekommst du trotz der 180€ Garantiebetrag weniger als du nach Stufenanstieg zur 11/5 bekommst und zwar 7 Jahre minus Restlaufzeit Stufe 4 lang.
(die geringere JSZ nicht vergessen)
Das hat zur Folge, dass sich die HG erst nach vielen Jahren monetär positiv auswirkt.

Ich würde hier bis zum Stufenanstieg zur 5 nur einer vorübergehenden Übertragung nach §14 (oder §32) zustimmen und erst dann die dauerhafte Übertragung durchführen lassen. Beides mal hat man das Problem, dass nicht gesichert ist, dass man dann auch HG wird, wenn es nicht vorher vertraglich fixiert wird.


Fragmon

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Antw:Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« Antwort #8 am: 25.11.2024 10:46 »
Wenn du auf von 11/4 auf 12/3 höhergruppiert wirst, dann bekommst du trotz der 180€ Garantiebetrag weniger als du nach Stufenanstieg zur 11/5 bekommst und zwar 7 Jahre minus Restlaufzeit Stufe 4 lang.
(die geringere JSZ nicht vergessen)
Das hat zur Folge, dass sich die HG erst nach vielen Jahren monetär positiv auswirkt.

Ich würde hier bis zum Stufenanstieg zur 5 nur einer vorübergehenden Übertragung nach §14 (oder §32) zustimmen und erst dann die dauerhafte Übertragung durchführen lassen. Beides mal hat man das Problem, dass nicht gesichert ist, dass man dann auch HG wird, wenn es nicht vorher vertraglich fixiert wird.

Das ist zum Glück im TV-L so noch möglich. Die Regelung im TVÖD ist dort echt viel gruseliger.

MoinMoin

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Antw:Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« Antwort #9 am: 25.11.2024 10:56 »
Wenn du auf von 11/4 auf 12/3 höhergruppiert wirst, dann bekommst du trotz der 180€ Garantiebetrag weniger als du nach Stufenanstieg zur 11/5 bekommst und zwar 7 Jahre minus Restlaufzeit Stufe 4 lang.
(die geringere JSZ nicht vergessen)
Das hat zur Folge, dass sich die HG erst nach vielen Jahren monetär positiv auswirkt.

Ich würde hier bis zum Stufenanstieg zur 5 nur einer vorübergehenden Übertragung nach §14 (oder §32) zustimmen und erst dann die dauerhafte Übertragung durchführen lassen. Beides mal hat man das Problem, dass nicht gesichert ist, dass man dann auch HG wird, wenn es nicht vorher vertraglich fixiert wird.

Das ist zum Glück im TV-L so noch möglich. Die Regelung im TVÖD ist dort echt viel gruseliger.
Naja, es gibt Situationen da ist die TV-L Regelung vorteilhaft (um es zu Missbrauchen um den Stufenanstieg abzuwarten) und dann die TVöD Regelung, wenn vorübergehend übertragen wird und man dann später HG wird, hat man die Zeiten halt schon abgesessen und verliert sie nicht.

BennyK

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Antw:Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« Antwort #10 am: 25.11.2024 13:18 »
Wenn du auf von 11/4 auf 12/3 höhergruppiert wirst, dann bekommst du trotz der 180€ Garantiebetrag weniger als du nach Stufenanstieg zur 11/5 bekommst und zwar 7 Jahre minus Restlaufzeit Stufe 4 lang.
(die geringere JSZ nicht vergessen)
Das hat zur Folge, dass sich die HG erst nach vielen Jahren monetär positiv auswirkt.

Ich würde hier bis zum Stufenanstieg zur 5 nur einer vorübergehenden Übertragung nach §14 (oder §32) zustimmen und erst dann die dauerhafte Übertragung durchführen lassen. Beides mal hat man das Problem, dass nicht gesichert ist, dass man dann auch HG wird, wenn es nicht vorher vertraglich fixiert wird.

Das ist mein Problem...ich würde bei dem jetzigen "Angebot" 2033 in die Stufe 12/5 kommen und vorher aber schon in der 11/5 gelandet sein, sodass ich viele Jahre weniger verdienen würde als in meiner jetzigen 11.
Ich schau mir das mal an mit den Paragraph 14. Ich hab's so nicht verstanden, was du geschrieben hast 🤣

MoinMoin

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Antw:Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« Antwort #11 am: 25.11.2024 13:36 »
Der Trick wäre, dass du zunächst eine vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten bekommst.
Das bedeutet, du bekommst eine Zulage, als ob du höhergruppiert werden würdest, verbleibst aber in deiner alten EG und Stufe und die läuft normal weiter.
Wenn du dann in der Stufe 5 der 11 angekommen bist, dann würdest du auch eine Zulage zur eg12 S5  bekommen bzw. wenn man dir dann die Tätigkeiten dauerhaft überträgt würdest du in der 12/5 landen.

Wieviel Jahre in der 4 verbleiben die noch?

Albeles

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Antw:Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« Antwort #12 am: 25.11.2024 13:55 »
Wieviel Jahre in der 4 verbleiben die noch?
[/quote]

Bis 8/27 noch in der EG 11/4...siehe oben

BennyK

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Antw:Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« Antwort #13 am: 25.11.2024 14:17 »
Genau...08/27 wäre ich rein rechnerisch die 11/5 möglich. Vorher ist scheinbar nur die ein oder andere Zulage um 180€ brutto möglich. Gegebenfalls noch die andere Zulage, die weiter oben genannt wird.

Das ist aber genauso bescheuert...Wenn ich jetzt allerdings ein Gegenangebot vorlegen könnte, könnte ich drohen.

Hier im Haus wurde jetzt zum ersten Mal, seit dem ich hier bin,eine Stufe vorzeitig erhöht. Ich bin seit 4,5 Jahren hier. Die Chancen für mich sind also gering, weil ich habe ja auch nur die KANN Möglichkeit.

Fragmon

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Antw:Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
« Antwort #14 am: 25.11.2024 15:20 »
Genau...08/27 wäre ich rein rechnerisch die 11/5 möglich. Vorher ist scheinbar nur die ein oder andere Zulage um 180€ brutto möglich. Gegebenenfalls noch die andere Zulage, die weiter oben genannt wird.

Das ist aber genauso bescheuert...Wenn ich jetzt allerdings ein Gegenangebot vorlegen könnte, könnte ich drohen.

Hier im Haus wurde jetzt zum ersten Mal, seit dem ich hier bin,eine Stufe vorzeitig erhöht. Ich bin seit 4,5 Jahren hier. Die Chancen für mich sind also gering, weil ich habe ja auch nur die KANN Möglichkeit.

Dann ist ja erst ein Jahr von vier Jahren um. In dieser Konstellation würde ich einfach bis 08/27 Führung auf Zeit § 32 TV-L vorschlagen (180€ + 75% Zuschlag) und danach die HG von der 11/5 in 12/5. Alternativ nach § 14 eine Zulage für die höherwertigen Tätigkeiten erhalten (180€ aber kein Verlust der Stufenlaufzeit), bis der Stufenaufstieg 2027 vollzogen ist und danach die HG vornehmen lassen. § 31 TVöD hilft dir nicht, da maximal auf zwei Jahre begrenzt und das bis zum Stufenaufstieg nicht ausreicht.

Ansonsten nehme die Höhergruppierung. Damit verlierst du effektiv nur 1 Jahr und 3 Monate Stufenlaufzeit. Vielleicht kann das mit Leistungselementen kompensiert werden.