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Rückzahlvereinbarung über eine Weiterbildung ungültig?

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IchhabdamalnekleineFrage:
Hallo ihr Lieben,

ich lese hier schon länger leise mit, nun werde ich mal mit einer Fragestellung aktiv:

Ich arbeite seit 2022 in einem kommunalen Krankenhaus in Bayern und habe die letzten drei Jahre eine Weiterbildung gemacht. Dafür hat der Arbeitgeber rund 10.000€ an Seminarkosten auf sich genommen und ich wurde insgesamt rund 20 Tage bezahlt freigestellt. An privater Zeit ging natürlich viel, viel mehr drauf für Wochenendseminare und Lernen. Die Weiterbildung steht inhaltlich in unmittelbarem Zusammenhang mit meiner Tätigkeit. Einen Vorteil von der Weiterbildung habe ich in finanzieller Hinsicht nicht (und wenn, dann "nur" 100€ brutto), auch mein Tätigkeitsfeld hat sich nicht verändert. Nun soll ich eine Rückzahlvereinbarung unterschreiben, welche mich für drei Jahre nach der Prüfung ans Unternehmen bindet. Wenn ich früher gehe, muss ich sowohl alle Seminarkosten als auch die freigestellte Zeit (Bruttoarbeitslohn mit Sozialabgaben) zurückbezahlen. Für jeden Monat den ich länger bleibe wird mir aber 1/36 erlassen. Nicht mal die fünf Fortbildungstage, die ja sonst jeder frei hat, wurden in der Rückzahlvereinbarung beachtet.

Nun habe ich hier schon gefunden dass die Bindungsdauer bzgl. der bezahlten Freistellung (nur 20 Tage) eigentlich nur 6 Monate andauern darf. Zudem wurde die Rückzahlvereinbarung am Ende der Weiterbildung ausgestellt. Einen Vorteil im Unternehmen habe ich durch diese Weiterbildung ja auch nicht.

Was passiert wenn ich trotzdem unterschreibe? Ist die Rückzahlvereinbarung im Falle einer Kündigung vor Ablauf der drei Jahre dennoch ungültig? Ich bin sehr happy bei meinem Arbeitgeber und habe eigentlich nicht vor zu kündigen, aber man weiß ja nie was im Leben passiert, deswegen würde ich mich gerne schonmal vorab informieren. Auch will ich betonen dass ich eine Teilrückzahlung im Falle einer Kündigung fair finde, aber halt nicht alles.

Ich würde mich arg freuen, wenn ihr mir vielleicht von eurer Erfahrung bzgl. Rückzahlvereinbarungen berichten könnt?

Herzliche Grüße und vielen Dank  :)

Casa:

--- Zitat ---Was passiert wenn ich trotzdem unterschreibe? Ist die Rückzahlvereinbarung im Falle einer Kündigung vor Ablauf der drei Jahre dennoch ungültig?
--- End quote ---

Das kommt auf den genauen Wortlaut an.



--- Zitat --- Nun soll ich eine Rückzahlvereinbarung unterschreiben, welche mich für drei Jahre nach der Prüfung ans Unternehmen bindet.
--- End quote ---

 Unterschreibe nicht. Es herrscht Vertragsfreiheit. Seriös lässt sich nichts Anderes antworten.

FearOfTheDuck:
Ich sehe nicht, was für eine Handhabe der AG haben soll, wenn er sowas nach Beginn der Weiterbildung vereinbaren  möchte.

So lächerlich machen, dass er das Ganze abbricht, nur damit du unterschreibst, wird er wohl sicher nicht. Zumal dann zu prüfen wäre, ob er dich damit nicht zur Unterschrift nötigen will.

KaiBro:
Die Rückzahlungsverpflichtung sollte vor, spätestens zu Beginn der Weiterbildung in einer Vereinbarung festgehalten werden.

Eine nachträgliche Rückzahlungsvereinbarung korrigiert in meinen Augen nur den Fehler der Personalabteilung.

Auf keinen Fall unterschreiben.

aruba:
Hallo,

grundsätzlich sollten Rückzahlungsvereinbarungen vor oder spätestens zu Beginn einer Weiterbildung getroffen werden. Eine nachträgliche Vereinbarung kann rechtlich problematisch sein.

Eine Bindungsfrist von drei Jahren für eine Weiterbildung mit Kosten von rund 10.000 € und 20 Tagen Freistellung erscheint relativ lang. Üblicherweise sollte die Bindungsdauer in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die du durch die Weiterbildung erhalten hast.

Wenn du die Vereinbarung jetzt unterschreibst, könnte sie unter Umständen dennoch gültig sein. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sie rechtlich anfechtbar ist, da sie erst nach Abschluss der Weiterbildung vorgelegt wurde.

Ich würde dir empfehlen, das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen. Vielleicht lässt sich eine für beide Seiten faire Lösung finden, zum Beispiel eine kürzere Bindungsfrist oder die Begrenzung der Rückzahlung auf die tatsächlich entstandenen Seminarkosten ohne die Freistellungszeit.

Es könnte auch hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen, um deine Position besser einschätzen zu können.

Viele Grüße!

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