Autor Thema: Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter  (Read 3318 times)

EdekaA11

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Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter
« am: 24.11.2024 16:27 »
Guten Abend liebe Community!
Ein Fall (Bundesbehörde) aus meinem Bekanntenkreis. Bräuchte eure Sichtweise, evtl. hat mein Bekannter ein falsches Bild von seiner Ausgangslage. Wie groß ist der Unterschied wenn sich ein Beamter A8 oder ein Angestellter E8 (Rente+ VBL) beide seit dem 20 Lebensjahr im ÖD, scheiden lässt. : Beim bekannten Beamten steht aktuell eine Scheidung an - 62 Jahre,  50% Beihilfe -> PKV Kosten aktuell 497€. Mir ist schon klar, dass im Pensionsalter die Beihilfe auf 70% ansteigt, jedoch ist das immernoch ein enormer Beitrag (PKV) bei der geringen Besoldung. Trotz Altersrückstellungen wird die PKV gesichert weiterhin anwachsen - Berichte von bereits verbeamteten Kollegen in Pension. Beim Angestellten orientieren sich die KV Kosten an der Beitragsbemmessungsgrenze. Spätestens im Alter hat man mit der KVDR nochmals eine spürbare finanzielle Entlastung die einen nicht überfordern kann. Mein Kollege ist frustriert. Er möchte keinesfalls in den Basistarif, weil die Leistungen und Akzeptanz im Krankheitsfall im Vergleich zur GKV spürbar schlechter sind. Dafür sagt er, ist er nicht in die PKV gegangen. Ist da was am Vergleich dran?
Die Ex Ehefrau ist nur geringfügig/Teilzeit beschäftigt und in der GKV verblieben. Die Frau würde durch die Scheidung einen großen Anteil der Pension erhalten. Mit der verbliebenen Pension wird es zukünftig für meinen Bekannten schwerer die ansteigenden PKV Beträge im Alter zu stemmen. Der Basistarif wäre schon bitter.

Firematthias

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Antw:Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter
« Antwort #1 am: 24.11.2024 20:26 »
Guten Abend,

also verstehe ich das richtig? Wir vergleichen einen Vollzeit A8 Beamten mit einer Teilzeit E8 Angestellten? Da wäre es kein Wunder, wenn der Unterschied nicht grade gering ist.
Davon ab läuft die Berechnung doch sehr unterschiedlich.

Beim Beamten wird die Berechnung immer aus dem letzten Amt vorgenommen, da angenommen wird, so geht er in Pension. Die Berechnung der Rente summiert quasi die aufgebaute Anwartschaft während der Ehe. Ist die Frau aber erst seit kurzem E8 kommt dabei was ganz anderes raus, als wäre sie es zu Beginn.

Und die VBL rechnet nochmal ganz anders.

Davon ab bekommt der Beamte dann auch einen Anteil aus der Rente und der VBL der Frau auf ein bestehendes oder neu einzurichtendes Konto. Und kann das anrechnungsfrei neben der Pension beziehen. Wer vor der Regelaltersgrenze in Pension geht, der kann den Versorgungsausgleich auch zeitweise und teilweise aussetzen etc.

Hier mal ein Merkblatt

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=2DAD9A535BB75FA3520C

Grüße
« Last Edit: 24.11.2024 20:36 von Firematthias »

Casa

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Antw:Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter
« Antwort #2 am: 24.11.2024 20:46 »
Im Grunde wurde schon dargelegt, welche Folgen eine Hochzeit bei Vereinbarung bei Zugewinngemeinschaft (=üblicher Fall, wenn keine (andere) Vereinbarung vorliegt)) hat. Ganz grob erwirbt der Beamte die Hälfte der Ansprüche der Ehefrau (Rente,) aus der Ehe. Dafür erwirbt die Ehefrau die Hälfte der Ansprüche des Beamten aus der Zeit der Ehe (Pension).


Voraussetzung (wie so oft) ist die Zugewinngemeinschaft.

Gehen wir davon aus, der Beamte ist seit seiner Verbeamtung verheiratet und nun 40 Jahre Beamter.

Bei Ehezeit 40 Jahre erhält der Beamte die Hälfte der angesammelten Rentenpunkte während der Ehezeit von der Ehefrau.
Die Ehefrau erhält die Hälfte der Pensionsansprüche des Beamten aus den 40 Jahren Dienstzeit.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

EdekaA11

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Antw:Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter
« Antwort #3 am: 24.11.2024 21:38 »
Guten Abend,

also verstehe ich das richtig? Wir vergleichen einen Vollzeit A8 Beamten mit einer Teilzeit E8 Angestellten? Da wäre es kein Wunder, wenn der Unterschied nicht grade gering ist.
Davon ab läuft die Berechnung doch sehr unterschiedlich.

Beim Beamten wird die Berechnung immer aus dem letzten Amt vorgenommen, da angenommen wird, so geht er in Pension. Die Berechnung der Rente summiert quasi die aufgebaute Anwartschaft während der Ehe. Ist die Frau aber erst seit kurzem E8 kommt dabei was ganz anderes raus, als wäre sie es zu Beginn.

Und die VBL rechnet nochmal ganz anders.

Davon ab bekommt der Beamte dann auch einen Anteil aus der Rente und der VBL der Frau auf ein bestehendes oder neu einzurichtendes Konto. Und kann das anrechnungsfrei neben der Pension beziehen. Wer vor der Regelaltersgrenze in Pension geht, der kann den Versorgungsausgleich auch zeitweise und teilweise aussetzen etc.

Hier mal ein Merkblatt

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=2DAD9A535BB75FA3520C

Grüße

Sorry, da habe ich mich vermutlich ungewollt falsch ausgedrückt. Die Frage sollte sein, ob eine Scheidung einen Beamten mit den genannten Parametern härter trifft, als einen vergleichbaren Angestellten (siehe oben mit E8). Bei der Ehefrau besteht kein Verhältnis im ÖD. Sie war in der Ehe nur geringfügig beschäftigt; seit einiger Zeit ist sie in Teilzeit (0,5) beim Rettungsdienst beschäftigt. Die Ehefrau hat während der Ehe im Vergleich keine nennenswerten Beiträge für Ihren Ruhestand erwirtschaftet. Jetzt hat der bekannte Beamter Sorgen, aufgrund in seinen Augen niedrigeren Besoldung, des Versorgungsausgleichs und der in letzten Jahren steigen PKV Beträgen in Richtung Armut abzurutschen.

Firematthias

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Antw:Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter
« Antwort #4 am: 26.11.2024 06:11 »
Guten Morgen,

ach das war gemeint. Also man kann jetzt nicht pauschal ja oder nein sagen. Und in relativen Zahlen hat es Casa schon richtig ausgeführt, geben beide 50% des Zugewinns ihrer Alterssicherung in der Ehezeit dem jeweils anderen.

In absoluten Zahlen kann es aber schon passieren, dass der Beamte mehr abgibt. Jedenfalls dann, wenn man es auf DRV + VBL gegen Pension begrenzt. Beispielsweise wäre die Anpassung wegen Invalidität auf Gutschriften aus Regelsystemen beschränkt. Die VBL ist gemäß Gesetz kein Regelsystem.

Geht der Beamte nun wegen DU in Pension wäre er in den Arsch gekniffen. Wobei man dann ggf. die Anpassung des Ausgleichs generell beantragen kann. Ich sag ja, es ist nicht ganz einfach. Aber ja, kommt vor. Vielleicht schaffe ich es am Wochenende mal eine überschlägige Berechnung durchzuführen.

Es ist aber nicht Sinn dieses Gesetzes (VersAusglG) den Beamten zu schützen. Ein Wechsel in Basistarif stellt vor diesem Hintergrund keine besondere Härte da. Im Übrigen gilt die Ausnahme des § 78a BBG i. V. mit § 47 BBhV zum Ausgleich.
Aber das sind ja andere Vorschriften.

Grüße 

Rentenonkel

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Antw:Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter
« Antwort #5 am: 26.11.2024 10:26 »
Zum 1. September 2009 wurde das gesamte Versorgungsausgleichsrecht reformiert. Seitdem findet eine Saldierung der ehezeitlich erworbenen Anwartschaften nicht mehr statt. Stattdessen  wird jedes in der Ehe erworbene Versorgungsanrecht durch so genannte externe oder interne Teilung geteilt. Dem Grundsatz des reformierten Versorgungsausgleichs folgend sind Versorgungsanrechte von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten grundsätzlich intern, d.h. beim jeweiligen Versorgungsträger, zu teilen. Dies bedeutet, dass das Ruhegehalt der ausgleichspflichtigen Person (Bundesbeamtin/Bundesbeamter) um den Versorgungsausgleichsbetrag gekürzt wird, während die ausgleichsberechtigte Person gegenüber dem Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person einen eigenen Anspruch in Höhe des Kürzungsbetrages erwirbt.

Da nach den Vorschriften des SGB VI Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung ebenso intern geteilt werden, erwirbt die ausgleichspflichtige Person (Bundesbeamtin/Bundesbeamter) umgekehrt gegebenenfalls aber auch einen eigenen Anspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus der VBL. In diesen Fällen wird dann die Rente des geschiedenen Ehegatten gemindert.

Der Vergleich ist daher recht schwierig. Bei zwei Menschen mit ähnlichen Versorgungssystemen werden die Anprüche gegeneinander saldiert, so dass nur die Differenz sichtbar wird.

Bei Menschen mit unterschiedlichen Systemen wird dagegen intern ausgeglichen.

Generell ist es natürlich so, dass bei höheren Ansprüchen auch die Hälfte, die abzugeben ist, höher ist. Allerdings bleibt auch von der eigenen Hälfte mehr über.

Ich versuche es mal anhand von einem Beispiel:

Ehemann Beamter, Ehefrau Angestellte ÖD

Ehemann                                                  Ehefrau
Pension: 1600 EUR                                    500 EUR GRV, 100 EUR VBL

Ergebnis: nach Scheidung (für die Ehezeit, die Zeiten davor und danach kommen dazu)
800 EUR Pension                                        800 EUR Pension
250 EUR GRV                                             250 EUR GRV
50 EUR VBL                                                 50 EUR VBL

Gesamteinkommen: 1100 EUR                    1100 EUR

Beispiel 2:

Ehemann                                                   Ehefrau

1200 EUR Rente                                         500 EUR Rente
200 EUR VBL                                              100 EUR VBL

Ergebnis nach Scheidung:

850 EUR Rente                                           850 EUR Rente
150 EUR VBL                                              150 EUR VBL

Gesamteinkommen: 1000 EUR                    1000 EUR

An diesem Beispiel kann man erkennen, dass der Beamte zwar mehr Pension abgibt, allerdings trotzdem beide Eheleute nach der Scheidung insgesamt mehr Einkommen haben. Insofern trifft den Angestellten die Scheidung härter, weil ihm ja am Ende weniger verbleibt.

Problematisch ist jedoch oft, dass der Auszahlungszeitpunkt der Versorgungsansprüche voneinander abweicht und ein Ausgleich nur solange statthaft ist, wie der jeweils andere Ehegatte aus dem Versorgungsausgleich noch keine Ansprüche geltend gemacht hat. Das ist oft das eigentliche Problem.

Es ist also denkbar, dass der Beamte ab 63 Jahre die 800 EUR Pension abgeben muss, obwohl er erst mit 67 Jahren die gesetzliche Rente erhält. Diese Durststrecke gilt es dann zu überbrücken. Das weiß man oft aber erst dann, wenn es soweit ist  ;)

Mit der Rente wird übrigens ein Zuschuss von etwa 8 % zur pKV ausgekehrt, so dass bezogen auf das obige Beispiel weitere 20 EUR dazukommen würden. Bei der Ehefrau müsste man dann aber die Beiträge zur gKV auch von der Pension abziehen, so dass sich ihr Einkommen entsprechend verringert.

Alles in allem muss man daher am Ende die gesamte Versorgungssituation im Alter sehen, und nicht nur die Höhe der späteren Pension alleine,  um die Frage zu beantworten, ob der Lebensstandard und die private KV noch leistbar sind. Ansonsten steht es dem Beamten ja auch frei, bis dahin etwas stärker privat vorzusorgen oder so lange im Dienst zu bleiben, bis auch die gesetzliche Rente aus dem Versorgungsausgleich greift.

Möglicherweise gibt es bei einer langen Ehezeit auch die Möglichkeit, noch Beiträge in die gRV einzuzahlen, um zum Beispiel die 35 Jahre voll zu machen und so einen früheren Renteneintritt dort zu ermöglichen. Das wäre dann aber ein anderes Thema und bedürfte einer individuellen Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.

UNameIT

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Antw:Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter
« Antwort #6 am: 26.11.2024 11:44 »
Sorry, da habe ich mich vermutlich ungewollt falsch ausgedrückt. Die Frage sollte sein, ob eine Scheidung einen Beamten mit den genannten Parametern härter trifft, als einen vergleichbaren Angestellten (siehe oben mit E8). Bei der Ehefrau besteht kein Verhältnis im ÖD. Sie war in der Ehe nur geringfügig beschäftigt; seit einiger Zeit ist sie in Teilzeit (0,5) beim Rettungsdienst beschäftigt. Die Ehefrau hat während der Ehe im Vergleich keine nennenswerten Beiträge für Ihren Ruhestand erwirtschaftet. Jetzt hat der bekannte Beamter Sorgen, aufgrund in seinen Augen niedrigeren Besoldung, des Versorgungsausgleichs und der in letzten Jahren steigen PKV Beträgen in Richtung Armut abzurutschen.

Genau für solche Fälle (Alleinverdienerehe) sind diese Versorgungsausgleiche ja wichtig. Normalerweise ist es ja die Entscheidung von beiden, das einer nicht arbeiten oder nur geringfügig arbeiten geht. Der Ehefrau hier die Schuld dafür zu geben, wäre falsch. Richtig von deinem Kollegen wäre es gewesen, während der Ehe einen Teil des gemeinsamen Einkommens in die Altersversorgung der Frau zu stecken.

EdekaA11

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Antw:Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter
« Antwort #7 am: 26.11.2024 11:53 »
Zum 1. September 2009 wurde das gesamte Versorgungsausgleichsrecht reformiert. Seitdem findet eine Saldierung der ehezeitlich erworbenen Anwartschaften nicht mehr statt. Stattdessen  wird jedes in der Ehe erworbene Versorgungsanrecht durch so genannte externe oder interne Teilung geteilt. Dem Grundsatz des reformierten Versorgungsausgleichs folgend sind Versorgungsanrechte von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten grundsätzlich intern, d.h. beim jeweiligen Versorgungsträger, zu teilen. Dies bedeutet, dass das Ruhegehalt der ausgleichspflichtigen Person (Bundesbeamtin/Bundesbeamter) um den Versorgungsausgleichsbetrag gekürzt wird, während die ausgleichsberechtigte Person gegenüber dem Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person einen eigenen Anspruch in Höhe des Kürzungsbetrages erwirbt.

Da nach den Vorschriften des SGB VI Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung ebenso intern geteilt werden, erwirbt die ausgleichspflichtige Person (Bundesbeamtin/Bundesbeamter) umgekehrt gegebenenfalls aber auch einen eigenen Anspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus der VBL. In diesen Fällen wird dann die Rente des geschiedenen Ehegatten gemindert.

Der Vergleich ist daher recht schwierig. Bei zwei Menschen mit ähnlichen Versorgungssystemen werden die Anprüche gegeneinander saldiert, so dass nur die Differenz sichtbar wird.

Bei Menschen mit unterschiedlichen Systemen wird dagegen intern ausgeglichen.

Generell ist es natürlich so, dass bei höheren Ansprüchen auch die Hälfte, die abzugeben ist, höher ist. Allerdings bleibt auch von der eigenen Hälfte mehr über.

Ich versuche es mal anhand von einem Beispiel:

Ehemann Beamter, Ehefrau Angestellte ÖD

Ehemann                                                  Ehefrau
Pension: 1600 EUR                                    500 EUR GRV, 100 EUR VBL

Ergebnis: nach Scheidung (für die Ehezeit, die Zeiten davor und danach kommen dazu)
800 EUR Pension                                        800 EUR Pension
250 EUR GRV                                             250 EUR GRV
50 EUR VBL                                                 50 EUR VBL

Gesamteinkommen: 1100 EUR                    1100 EUR

Beispiel 2:

Ehemann                                                   Ehefrau

1200 EUR Rente                                         500 EUR Rente
200 EUR VBL                                              100 EUR VBL

Ergebnis nach Scheidung:

850 EUR Rente                                           850 EUR Rente
150 EUR VBL                                              150 EUR VBL

Gesamteinkommen: 1000 EUR                    1000 EUR

An diesem Beispiel kann man erkennen, dass der Beamte zwar mehr Pension abgibt, allerdings trotzdem beide Eheleute nach der Scheidung insgesamt mehr Einkommen haben. Insofern trifft den Angestellten die Scheidung härter, weil ihm ja am Ende weniger verbleibt.

Problematisch ist jedoch oft, dass der Auszahlungszeitpunkt der Versorgungsansprüche voneinander abweicht und ein Ausgleich nur solange statthaft ist, wie der jeweils andere Ehegatte aus dem Versorgungsausgleich noch keine Ansprüche geltend gemacht hat. Das ist oft das eigentliche Problem.

Es ist also denkbar, dass der Beamte ab 63 Jahre die 800 EUR Pension abgeben muss, obwohl er erst mit 67 Jahren die gesetzliche Rente erhält. Diese Durststrecke gilt es dann zu überbrücken. Das weiß man oft aber erst dann, wenn es soweit ist  ;)

Mit der Rente wird übrigens ein Zuschuss von etwa 8 % zur pKV ausgekehrt, so dass bezogen auf das obige Beispiel weitere 20 EUR dazukommen würden. Bei der Ehefrau müsste man dann aber die Beiträge zur gKV auch von der Pension abziehen, so dass sich ihr Einkommen entsprechend verringert.

Alles in allem muss man daher am Ende die gesamte Versorgungssituation im Alter sehen, und nicht nur die Höhe der späteren Pension alleine,  um die Frage zu beantworten, ob der Lebensstandard und die private KV noch leistbar sind. Ansonsten steht es dem Beamten ja auch frei, bis dahin etwas stärker privat vorzusorgen oder so lange im Dienst zu bleiben, bis auch die gesetzliche Rente aus dem Versorgungsausgleich greift.

Möglicherweise gibt es bei einer langen Ehezeit auch die Möglichkeit, noch Beiträge in die gRV einzuzahlen, um zum Beispiel die 35 Jahre voll zu machen und so einen früheren Renteneintritt dort zu ermöglichen. Das wäre dann aber ein anderes Thema und bedürfte einer individuellen Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn ich das so lese und deine Ausführungen so auswerte, trifft die Scheidung doch den Beamten stärker als den Angestellten. Im Verhältnis seiner zukünftigen geringeren Pension muss er seine PKV Kosten begleichen können (da die PKV-Kosten im Gegensatz zu den GKV-Kosten nicht mit dem Einkommen skalieren). Für meinen Bekannten ist ein Wechsel in den Basistarif schmerzhaft und aktuell nicht wirklich vorstellbar. Er ist damals nicht in die PKV eingetreten, um im Alter aufgrund "knapperer" finanzieller Ressourcen in den Basistarif zu wechseln - vorallem weil die Leistungen und die Akzeptanz des Basistarif im Bedarfsfall schlechter ist, als die der GKV. Nun ist es leider so gekommen, wie es der Bekannte es niemals wollte/vorhersehen konnte.

Rheini

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Antw:Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter
« Antwort #8 am: 26.11.2024 12:16 »
Solche Fragen sollte man sich vor der Eheschliessung stellen .....

EdekaA11

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Antw:Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter
« Antwort #9 am: 26.11.2024 12:47 »
Solche Fragen sollte man sich vor der Eheschliessung stellen .....

Gebe ich dir vollkommen Recht. Er war immer der Meinung, das er als Beamter im Bedarfsfall mehr als ausreichend abgesichert sei - Die Scheidung hat er damals jedoch nicht kommen sehen. Gerne würde er nicht mehr verbeamtet sein wollen und in die GKV eintreten - was bekanntlich ja nicht mehr möglich ist.

Rentenonkel

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Antw:Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter
« Antwort #10 am: 26.11.2024 12:50 »
@EdekaA11:

Nehmen wir das Beispiel mal so, wie ich es oben beschrieben habe:

Der Ehemann erhält nach Abzug des Versorgungsausgleiches 800 EUR brutto. Dazu kommen noch die Zeiten, die er später dazu erwirbt bzw. bereits vorher erworben hat. Gehen wir der Einfachheit halber dann mal von einer Bruttopension von 1500 EUR aus.

Dazu kommen dann noch 270 EUR gRV und 50 EUR VBL. Davon muss der Beamte ja noch 30 % pKV zahlen, was je nach Tarif durch die Altersrückstellungen etwa 210 EUR ausmachen dürfte. (Man rechnet im Alter etwa 70 EUR pro versicherte 10 %, moderate Abweichungen nach oben oder unten sind je nach Tarif und Dauer der Altersrückstellungen natürlich möglich) Dazu kommt noch die private Pflegeversicherung, die bei 30 % etwa 10 EUR pro Monat kosten dürfte.

Somit verbleiben vor Steuern: 1500 EUR + 270 EUR +50 EUR - 210 EUR - 10 EUR = 1600 EUR

Der Wechsel in den Basistarif dürfte das Endergebnis nur unwesentlich verändern, vielleicht sinkt der Beitrag dann um etwa 50 EUR, gleichzeitig steigt die steuerliche Belastung jedoch im Gegenzug.

Der Beamte ist dennoch gegenüber einem vergleichbaren Angestellten etwas besser gestellt, da dessen Eigenanteil zur gKV und gPV bei schlechterer Leistung ähnlich hoch ist.

Bei 1500 EUR Rente und 320 EUR VBL sähe die Situation vor Steuern in etwa wie folgt aus:

1500 EUR - 190 EUR + 320 EUR - 30 EUR = 1600 EUR.

EdekaA11

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Antw:Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter
« Antwort #11 am: 26.11.2024 13:24 »
@EdekaA11:

Nehmen wir das Beispiel mal so, wie ich es oben beschrieben habe:

Der Ehemann erhält nach Abzug des Versorgungsausgleiches 800 EUR brutto. Dazu kommen noch die Zeiten, die er später dazu erwirbt bzw. bereits vorher erworben hat. Gehen wir der Einfachheit halber dann mal von einer Bruttopension von 1500 EUR aus.

Dazu kommen dann noch 270 EUR gRV und 50 EUR VBL. Davon muss der Beamte ja noch 30 % pKV zahlen, was je nach Tarif durch die Altersrückstellungen etwa 210 EUR ausmachen dürfte. (Man rechnet im Alter etwa 70 EUR pro versicherte 10 %, moderate Abweichungen nach oben oder unten sind je nach Tarif und Dauer der Altersrückstellungen natürlich möglich) Dazu kommt noch die private Pflegeversicherung, die bei 30 % etwa 10 EUR pro Monat kosten dürfte.

Somit verbleiben vor Steuern: 1500 EUR + 270 EUR +50 EUR - 210 EUR - 10 EUR = 1600 EUR

Der Wechsel in den Basistarif dürfte das Endergebnis nur unwesentlich verändern, vielleicht sinkt der Beitrag dann um etwa 50 EUR, gleichzeitig steigt die steuerliche Belastung jedoch im Gegenzug.

Der Beamte ist dennoch gegenüber einem vergleichbaren Angestellten etwas besser gestellt, da dessen Eigenanteil zur gKV und gPV bei schlechterer Leistung ähnlich hoch ist.

Bei 1500 EUR Rente und 320 EUR VBL sähe die Situation vor Steuern in etwa wie folgt aus:

1500 EUR - 190 EUR + 320 EUR - 30 EUR = 1600 EUR.

@Rentenonkel

Danke für deine Ausführungen und deine Sichtweise. Im großen Ganzen, ist es jetzt alles eine persönliche Auslegungssache was in dem Fall besser wäre - Beamter/Angestellter. Beide Ehepartner haben es aufgrund diverser Schicksalsschläge nicht geschafft sich ein Eigenheim zu zuzulegen. Die zukünftige Miete einer Mietwohnung wird die Alterseinkünfte zusätzlich schmälern.

Casa

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Antw:Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter
« Antwort #12 am: 26.11.2024 14:09 »
Gut erklärt, Rentenonkel!
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Rentenonkel

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« Antwort #13 am: 26.11.2024 14:26 »
@Casa: Danke

Alles in allem kann man, so denke ich, festhalten, dass Scheidungen nach einer langen Ehedauer immer weh tun und am Ende beide Eheleute im Alter schlechter gestellt sind, als wenn man zusammen geblieben wäre.

Vielleicht findet der Kollege ja noch eine reiche Witwe, die ihm den Lebensabend versüßt, auch wenn das im Moment sehr weit weg ist  ;)

EdekaA11

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« Antwort #14 am: 27.11.2024 12:30 »
@Casa: Danke

Alles in allem kann man, so denke ich, festhalten, dass Scheidungen nach einer langen Ehedauer immer weh tun und am Ende beide Eheleute im Alter schlechter gestellt sind, als wenn man zusammen geblieben wäre.

Vielleicht findet der Kollege ja noch eine reiche Witwe, die ihm den Lebensabend versüßt, auch wenn das im Moment sehr weit weg ist  ;)

Er hat für sich jetzt entschieden, solange wie möglich weiterzuarbeiten um nicht in die Armutsfalle zu gelangen.