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Scheidung - Vergleich Beamter/Angestellter
EdekaA11:
Guten Abend liebe Community!
Ein Fall (Bundesbehörde) aus meinem Bekanntenkreis. Bräuchte eure Sichtweise, evtl. hat mein Bekannter ein falsches Bild von seiner Ausgangslage. Wie groß ist der Unterschied wenn sich ein Beamter A8 oder ein Angestellter E8 (Rente+ VBL) beide seit dem 20 Lebensjahr im ÖD, scheiden lässt. : Beim bekannten Beamten steht aktuell eine Scheidung an - 62 Jahre, 50% Beihilfe -> PKV Kosten aktuell 497€. Mir ist schon klar, dass im Pensionsalter die Beihilfe auf 70% ansteigt, jedoch ist das immernoch ein enormer Beitrag (PKV) bei der geringen Besoldung. Trotz Altersrückstellungen wird die PKV gesichert weiterhin anwachsen - Berichte von bereits verbeamteten Kollegen in Pension. Beim Angestellten orientieren sich die KV Kosten an der Beitragsbemmessungsgrenze. Spätestens im Alter hat man mit der KVDR nochmals eine spürbare finanzielle Entlastung die einen nicht überfordern kann. Mein Kollege ist frustriert. Er möchte keinesfalls in den Basistarif, weil die Leistungen und Akzeptanz im Krankheitsfall im Vergleich zur GKV spürbar schlechter sind. Dafür sagt er, ist er nicht in die PKV gegangen. Ist da was am Vergleich dran?
Die Ex Ehefrau ist nur geringfügig/Teilzeit beschäftigt und in der GKV verblieben. Die Frau würde durch die Scheidung einen großen Anteil der Pension erhalten. Mit der verbliebenen Pension wird es zukünftig für meinen Bekannten schwerer die ansteigenden PKV Beträge im Alter zu stemmen. Der Basistarif wäre schon bitter.
Firematthias:
Guten Abend,
also verstehe ich das richtig? Wir vergleichen einen Vollzeit A8 Beamten mit einer Teilzeit E8 Angestellten? Da wäre es kein Wunder, wenn der Unterschied nicht grade gering ist.
Davon ab läuft die Berechnung doch sehr unterschiedlich.
Beim Beamten wird die Berechnung immer aus dem letzten Amt vorgenommen, da angenommen wird, so geht er in Pension. Die Berechnung der Rente summiert quasi die aufgebaute Anwartschaft während der Ehe. Ist die Frau aber erst seit kurzem E8 kommt dabei was ganz anderes raus, als wäre sie es zu Beginn.
Und die VBL rechnet nochmal ganz anders.
Davon ab bekommt der Beamte dann auch einen Anteil aus der Rente und der VBL der Frau auf ein bestehendes oder neu einzurichtendes Konto. Und kann das anrechnungsfrei neben der Pension beziehen. Wer vor der Regelaltersgrenze in Pension geht, der kann den Versorgungsausgleich auch zeitweise und teilweise aussetzen etc.
Hier mal ein Merkblatt
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=2DAD9A535BB75FA3520C
Grüße
Casa:
Im Grunde wurde schon dargelegt, welche Folgen eine Hochzeit bei Vereinbarung bei Zugewinngemeinschaft (=üblicher Fall, wenn keine (andere) Vereinbarung vorliegt)) hat. Ganz grob erwirbt der Beamte die Hälfte der Ansprüche der Ehefrau (Rente,) aus der Ehe. Dafür erwirbt die Ehefrau die Hälfte der Ansprüche des Beamten aus der Zeit der Ehe (Pension).
Voraussetzung (wie so oft) ist die Zugewinngemeinschaft.
Gehen wir davon aus, der Beamte ist seit seiner Verbeamtung verheiratet und nun 40 Jahre Beamter.
Bei Ehezeit 40 Jahre erhält der Beamte die Hälfte der angesammelten Rentenpunkte während der Ehezeit von der Ehefrau.
Die Ehefrau erhält die Hälfte der Pensionsansprüche des Beamten aus den 40 Jahren Dienstzeit.
EdekaA11:
--- Zitat von: Firematthias am 24.11.2024 20:26 ---Guten Abend,
also verstehe ich das richtig? Wir vergleichen einen Vollzeit A8 Beamten mit einer Teilzeit E8 Angestellten? Da wäre es kein Wunder, wenn der Unterschied nicht grade gering ist.
Davon ab läuft die Berechnung doch sehr unterschiedlich.
Beim Beamten wird die Berechnung immer aus dem letzten Amt vorgenommen, da angenommen wird, so geht er in Pension. Die Berechnung der Rente summiert quasi die aufgebaute Anwartschaft während der Ehe. Ist die Frau aber erst seit kurzem E8 kommt dabei was ganz anderes raus, als wäre sie es zu Beginn.
Und die VBL rechnet nochmal ganz anders.
Davon ab bekommt der Beamte dann auch einen Anteil aus der Rente und der VBL der Frau auf ein bestehendes oder neu einzurichtendes Konto. Und kann das anrechnungsfrei neben der Pension beziehen. Wer vor der Regelaltersgrenze in Pension geht, der kann den Versorgungsausgleich auch zeitweise und teilweise aussetzen etc.
Hier mal ein Merkblatt
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Grüße
--- End quote ---
Sorry, da habe ich mich vermutlich ungewollt falsch ausgedrückt. Die Frage sollte sein, ob eine Scheidung einen Beamten mit den genannten Parametern härter trifft, als einen vergleichbaren Angestellten (siehe oben mit E8). Bei der Ehefrau besteht kein Verhältnis im ÖD. Sie war in der Ehe nur geringfügig beschäftigt; seit einiger Zeit ist sie in Teilzeit (0,5) beim Rettungsdienst beschäftigt. Die Ehefrau hat während der Ehe im Vergleich keine nennenswerten Beiträge für Ihren Ruhestand erwirtschaftet. Jetzt hat der bekannte Beamter Sorgen, aufgrund in seinen Augen niedrigeren Besoldung, des Versorgungsausgleichs und der in letzten Jahren steigen PKV Beträgen in Richtung Armut abzurutschen.
Firematthias:
Guten Morgen,
ach das war gemeint. Also man kann jetzt nicht pauschal ja oder nein sagen. Und in relativen Zahlen hat es Casa schon richtig ausgeführt, geben beide 50% des Zugewinns ihrer Alterssicherung in der Ehezeit dem jeweils anderen.
In absoluten Zahlen kann es aber schon passieren, dass der Beamte mehr abgibt. Jedenfalls dann, wenn man es auf DRV + VBL gegen Pension begrenzt. Beispielsweise wäre die Anpassung wegen Invalidität auf Gutschriften aus Regelsystemen beschränkt. Die VBL ist gemäß Gesetz kein Regelsystem.
Geht der Beamte nun wegen DU in Pension wäre er in den Arsch gekniffen. Wobei man dann ggf. die Anpassung des Ausgleichs generell beantragen kann. Ich sag ja, es ist nicht ganz einfach. Aber ja, kommt vor. Vielleicht schaffe ich es am Wochenende mal eine überschlägige Berechnung durchzuführen.
Es ist aber nicht Sinn dieses Gesetzes (VersAusglG) den Beamten zu schützen. Ein Wechsel in Basistarif stellt vor diesem Hintergrund keine besondere Härte da. Im Übrigen gilt die Ausnahme des § 78a BBG i. V. mit § 47 BBhV zum Ausgleich.
Aber das sind ja andere Vorschriften.
Grüße
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